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Alfred Bores

Rechtsanwalt Bores ist Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht und berät seine Mandanten zudem in den Bereichen Baurecht, Arzthaftungsrecht, Erbrecht sowie Vertragsrecht.

Alfred Bores ist ein leidenschaftlicher Jurist, dem die Abwechslung beim Arbeiten mit den verschiedenartigsten juristischen Problemstellungen besonders viel Spaß bereitet. Er legt großen Wert auf ausführliche Gespräche mit den Streitparteien, um auf diesem Weg Problemlösungen herbeizuführen.

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Rechtsgebiete

  • Arztrecht 50
  • AGB-Recht 0
  • Eherecht 0
  • Erbrecht 0
  • Staatshaftungsrecht 0
  • Vertragsrecht 0

Privates Baurecht

Rechtsanwalt Bores berät und vertritt Handwerker, Architekten und Bauherren im privaten Baurecht. Das private Baurecht behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und dem Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Regelmäßig berät Rechtsanwalt Bores auch Hausherren bei der Durchsetzung der rechtsmäßigen Forderung. Folgende Punkte sind regelmäßig streitig: Wirksamer Bauvertrag, Mangelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes, Zahlung des Werklohnes. Hier finden Sie in Herrn Bores einen qualifizierten Ansprechpartner.

Öffentliches Baurecht

Im öffentlichen Baurecht geht es hingegen primär um die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherr und Behörden sowie mitunter auch um die Konflikte zwischen Bauherr und Nachbarn. Im Mittelpunkt steht hier die für nahezu jedes Bauvorhaben erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigung. Das öffentliche Baurecht ist im Grunde durch einen Interessengegensatz gekennzeichnet. Auf der einen Seite steht die Kommune, die mit den Mitteln des Bauplanungsrechts (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan) versucht, im Sinne einer bestimmten städtebaulichen Zielvorstellung die bauliche Nutzbarkeit von Grundstücken festzulegen. Auf der anderen Seite steht der private Bauherr, der mit seinem Eigentum möglichst frei umgehen möchte. Auseinandersetzungen sind programmiert, wenn die Kommune etwa über den Erlass einer Veränderungssperre versucht, private Vorhaben zu blockieren. Vertrauen Sie in diesem Rechtsgebiet auf die immense Erfahrung von Herrn Bores.

Arzthaftungsrecht

Rechtsanwalt Bores bietet seinen Rechtsrat und juristischen Beistand zudem vor allem im Arzthaftungsrecht an. Alfred Bores berät und vertritt sowohl geschädigte Patienten als auch Ärzte, die sich gegen sie erhobene Ansprüche wehren wollen. Auf diesem Gebiet können Sie den Volljuristen in Anspruch nehmen, wenn Sie von einem Schaden durch Ihren behandelnden Arzt betroffen sind. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche, orthopädische oder kosmetische Behandlung können erhebliche Schäden bei einem Patienten verursachen. Alfred Bores übernimmt für geschädigte Patienten die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Herr Bores beziffert den Umfang des Schadens und wird einen Schadenersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld für seinen Mandanten durchsetzen. Der Jurist führt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Arztes und wird Ihnen zum Schadenersatz verhelfen. Bei besonders schwerwiegenden Medizinschäden und nach einer Betrachtung im Einzelfall wird der engagierte Rechtsanwalt einen diesbezüglichen Rentenanspruch durchsetzen.

In diesem Rechtsgebiet werden jedoch nicht nur die Patienten vertreten, sondern auch Ärzte, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen. Mitunter ist es nämlich so, dass nicht dem Arzt ein Fehler unterlaufen ist, sondern dass der menschliche Körper einfach nicht mehr zu heilen war. Mancher Patient möchte jedoch diesen Mangel nicht wahrhaben und sucht daher einen Schuldigen – in diesem Fall häufig der Arzt – und wirft ihm eine Fehlbehandlung vor, da er sich mit seinem naturgegebenen Schicksal nicht abzufinden vermag. Stellt daher ein Patient ungerechtfertigte Forderungen gegenüber einem Arzt, wird Rechtsanwalt Bores auch hier tätig, um diese Ansprüche abzuwehren.

Allgemeines Vertragsrecht

Rechtsanwalt Bores berät und vertritt seine Mandanten zudem im Allgemeinen Vertragsrecht. Sorgfältig ausgestaltete Verträge sind das A und O einer jeden Geschäftsbeziehung und darüber hinaus auch Grundvoraussetzung für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Herr Bores entwirft und überarbeitet für Sie daher zum Beispiel Formularverträge oder auch einen individuellen Kaufvertrag. Er prüft für seine Mandanten bereits von Dritten ausgearbeitete Verträge vor deren Unterzeichnung, denn nur wer die Vertragsbedingungen im Einzelnen durchdringt, kann die Chancen und Risiken des Vertragsschlusses richtig bewerten. In Verbindung mit dem Vertragsrecht beschäftigt sich Alfred Bores auch mit dem Kaufrecht, so zum Beispiel mit den Themen Gewährleistung, Garantie und Betrugsverkäufen, wie sie ab und an beispielsweise beim Onlineauktionshaus Ebay vorkommen.

Erbrecht

Das Erbrecht ist ein weiteres Tätigkeitsfeld des Rechtsanwalts. Hier berät er seine Mandanten zu allen Themen rund um den Nachlass. Bei Bedarf setzt er für seine Mandanten einen individuellen Erbvertrag oder ein Testament auf. Er klärt seine Klienten über Nachlassschulden auf und berät sie über Änderungen der gesetzlichen Erbfolge sowie dem Pflichtteil.

 

 

Fachanwalt Familienrecht

Die meisten Menschen kommen mit den weitverzweigten Regelungen des Familienrechts im Zusammenhang mit einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts. Bei der Scheidung einer Ehe bestimmt das Familiengericht über die Ausübung der elterlichen Sorge und führt den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch. Diese Verfahren werden von Amts wegen eingeleitet, es sei denn, minderjährige Kinder sind nicht vorhanden und der Versorgungsausgleich wurde wirksam ausgeschlossen.

Das vierte Buch des BGB ist unter der Überschrift “Familienrecht” in die drei Abschnitte “Bürgerliche Ehe”, “Verwandtschaft” und “Vormundschaft” gegliedert. Damit wird der vom Familienrecht geregelte Bereich bezeichnet. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinzuziehung mindestens eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung hat gute Gründe. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwalt Bores versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt er das Verfahren natürlich auch streitig, aber mit der gebotenen Ruhe vor Gericht fort. Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinander zu gehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Herr Bores gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Fachanwalt Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht, mit dem sich Herr Bores als Fachanwalt befasst, ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts. Dieses Rechtsgebiet regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung. Zum Verwaltungsrecht gehören also Rechtsbereiche wie das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht, ebenso auch Fragestellungen zum Beispiel zu Baugenehmigungen. Rechtsanwalt Bores gehört deutschlandweit zu den wenigen Fachanwälten für Verwaltungsrecht und ist daher eine ausgesprochen kompetente Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Bauen und die Immobilie.

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Vita

Alfred Bores wurde 1956 in Hermeskeil geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier erlangte er 1988 seine Zulassung als Rechtsanwalt. 

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Alfred Bores

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