Alexandra Martin - aus Celle, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Alexandra Martin

Rechtsanwältin Alexandra Martin betreut ihre Mandanten im Sozialrecht, im Versicherungsrecht, im Verkehrsrecht, im Arbeitsrecht und  im Allgemeinen Zivilrecht. Sie  ist Fachanwältin für Sozialrecht und Fachanwältin für Versicherungsrecht.

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Alexandra Martin - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Kaufrecht
  • Privatrecht
  • Sozialrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Verkehrsrecht

Die Unfallregulierung gehört bei Alexandra Martin ebenso zum Alltagsgeschäft wie die Verteidigung im Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren. Ihre Beratungstätigkeit bezieht sich aber nicht nur auf den Kern des jeweiligen Falles, sondern auch auf angrenzende Fragen. So erfahren Sie bei Frau Martin nicht nur, wie Sie ein Fahrverbot unter Umständen vermeiden oder eine Führerscheinentzugsfrist abkürzen können, sondern auch, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um einen entzogene Fahrerlaubnis auch sicher wieder erteilt zu bekommen und wie Sie die besten Chancen haben, die berühmte und berüchtigte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich zu absolvieren. Im Falle eines Unfalls übernimmt Alexandra Martin für Sie nicht nur dessen Regulierung, sondern steht auch mit Rechtsrat zur Seite, wenn bei der Beschaffung eines Ersatzwagens etwas schief gehen sollte.

Arbeitsrecht

In Zeiten von Massenarbeitslosigkeit ist der Erhalt des Arbeitsplatzes wichtiger denn je. Das Arbeitsrecht gewährt Ihnen einen umfassenden Schutz gegen sozial nicht gerechtfertigte Kündigungen. Nach dem Zugang einer Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Nicht wenige Probleme ergeben sich auch bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses: Hier kann insbesondere das Arbeitszeugnis, die Lohnsteuerkarte, die Abgeltung von Urlaub sowie die Gewährung einer Abfindung in Streit stehen. Vertrauen Sie hier auf die logische Analyse des Sachverhaltes durch Rechtsanwältin Alexandra Martin und die darauf folgende sorgfältige Bearbeitung Ihres Rechtsstreits.

Allgemeines Zivilrecht

Darüber hinaus ist Rechtsanwältin Martin auch im Allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig. Das Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Telekommunikationsrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Alexandra Martin steht Ihnen in diesen Bereichen sowohl beratend als auch gestalterisch zur Seite. Selbstverständlich hilft Ihnen die Rechtsanwältin auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr.

Fachanwalt Sozialrecht

Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze im Sozialrecht wird immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei diesen Reformen, wie etwa der Agenda 2010 oder Hartz IV, wird das alte Recht oft nicht vollständig an das neue Recht angepasst. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen.

Rechtsanwältin Martin begleitet Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.

Fachanwalt Versicherungsrecht

Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwältin Alexandra Martin Sie in versicherungsrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen. Inhaltlich befasst sich die Juristin mit allen Fragen zum Versicherungsvertragsrecht unter Einschluss der Prüfung von AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen) in allen Versicherungssparten und -arten wie Berufshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Diebstahlversicherung, Feuerversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiseunfallversicherung.

Nicht selten gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer meint feststellen zu können, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung falsche Angaben gemacht habe und deswegen die Versicherung vom Krankenversicherer angefochten wurde oder er von dieser zurücktrat. Alexandra Martin hilft Ihnen, sich gegen derartige Argumentationen zur Wehr zu setzen.

Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch

Vita

Alexandra Martin, geboren 1969 in Celle, studierte nach dem Abitur am Gymnasium Ernestinum in Celle an der Philipps-Universität Marburg Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete sie in Limburg an der Lahn. Frau Martin wurde 1997 zur Anwaltschaft zugelassen. Sie ist Tutorin an der Fernuniversität IUBH für Recht im Gesundheitswesen.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)
  • ARGE (Arbeitsgemeinschaft) Verkehrsrecht im DAV
  • ARGE (Arbeitsgemeinschaft) Sozialrecht im DAV

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Alexandra Martin