Alexander Heinig - aus Stuttgart, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Deutschland
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Alexander Heinig

Rechtsanwalt Alexander Heinig betreut Sie bei einem Strafbefehl oder einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ebenso, wie bei Fragen rund um Testament oder Scheidung.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Familienrecht 0
  • Inkasso 0
  • Kaufrecht 0
  • Mietrecht 0
  • Mietrecht 0
  • Strafrecht 0
  • Wohnungseigentumsrecht 0
  • Zwangsvollstreckungsrecht 0
  • AGB-Recht 0

Strafrecht

Die Berührung mit dem Strafrecht ist für den einzelnen Bürger häufig ein einschneidender Eingriff in das normale Leben. Überwiegend mit der polizeilichen Ladung zur Vernehmung beginnend, werden hier schon entscheidend die Weichen für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens gestellt. Gleiches gilt natürlich für den weitaus schlimmeren Fall Haftbefehl und dem Beginn der Untersuchungshaft. Daher ist es unverzichtbar, möglichst frühzeitig, am besten nach eigener Kenntnis des Vorwurfs einer Straftat, Ihren Rechtsanwalt als Strafverteidiger zu beauftragen, da nur er das Recht auf Akteneinsicht ausüben kann und sich mit Ermittlungstaktik und Ermittlungsmethoden von Polizei und Staatsanwaltschaft auskennt. Aussagen sollten, wenn überhaupt, nur nach Absprache mit Ihrem Verteidiger / Pflichtverteidiger erfolgen.

Rechtsanwalt Alexander Heinig verfügt über Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts. Er ist Ihr Ansprechpartner für Probleme aus den Bereichen Betäubungsmittelstrafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Umweltstrafrecht, Jugendstrafrecht, Nebenklagevertretung, Opfervertretung, Pflichtverteidigung, et cetera. Ferner kennt er die Gepflogenheiten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, um eine Ihren Interessen gerechtwerdende Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren vor Polizei/Staatsanwaltschaft bis hin zur letzten Instanz (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) zu gewährleisten.

Arbeitsrecht

Einen besonderen Schwerpunkt von Rechtsanwalt Alexander Heinig bildet das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Fragen rund um Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis oder die drohende Kündigung. Herr Heinig prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung, die Kompetenz und die Gründlichkeit des Juristen. Dieser nimmt sich die Zeit, um Ihren Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zu bearbeiten.

Erbrecht

Erben ist menschlich. Aber es geht mit dem Sterben einher, über das kaum jemand nachdenken oder sprechen möchte. Oft kommt der Tod unvorbereitet und hinterlässt neben dem menschlichen Verlust nicht selten finanzielle Schwierigkeiten. Alexander Heinig bietet seinen Mandanten daher kompetenten Rat zu allen erbrechtlichen Themen wie zum Beispiel Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Enterbung, Testament, Pflichtteil, Erbscheinsverfahren, Erbengemeinschaft, Erbteilung, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Übergabe zu Lebzeiten/Vorweggenommene Erbfolge , Testamentsvollstreckung, Vermächtnis, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuerverfügung, et cetera.

Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz und großer Erfahrung berät Sie Alexander Heinig zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, der Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine kundige Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:

  • Klärung des Anspruchs auf Unterhalt der Kinder und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Klärung und Durchsetzung von Vermögensanspruch gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung im Güterrecht (Zugewinnausgleich, Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich Privatvermögens oder Betriebsvermögen)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Ehevertrag

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  • Englisch

Vita

Alexander Heinig wurde 1971 in Stuttgart geboren. Er studierte an der Eberhard Karls Universität Tübingen Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er im Landgerichtsbezirk Stuttgart. Alexander Heinig ist seit April 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und seither bundesweit tätig. Rechtsanwalt Heinig ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie der Advounion - Überregionale Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten e.V. Der Jurist korrespondiert bei Bedarf fließend in Englisch.
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Allgemeine Rechtsberatung

Rated 5,0 out of 5
27. Mai 2023

I❤️Mr.Heinig

„Die höchste Form des Wissens ist das Umdenken“

Zitat Albert Einstein

nicht nennenswert

Sozialverträglichkeit

Rated 5,0 out of 5
21. Mai 2023

Korrektur wegen zwei Fehlerteufelchen

….Ergebnis kann sich sehen lassen:“Ich denke, dass Sie jemanden brauchen an den Sie sich anlehnen können – einen guten Freund“. Das ist richtig. Wer wünscht sich nicht einen guten Freund. Der restriktiven und deskriptiven Teleologie nach – ist daraus leider nichts geworden. Vielleicht sollte man als Frau darauf nicht zu schnell darauf eingehend reagieren. Im Gegensatz zu einem MS Developer, der leider nur zum Boarding musste, der einen direkt an die Hand nahm und einen als Frau mit seinem Wissen verzauberte. Darf man sagen, Danke für Ihre Tätigkeit mit lieben Grüßen (!) ? MfG

( Parodien sind meine Welt – ein guter Freund RA sagte mal zu mir ich hätte Philosophie studieren sollen, um Bücher zu schreiben).

Nicht nennenswert

Sozialverträglichkeit :/ Korrektur wg zwei Fehlerteufelchen

Rated 5,0 out of 5
21. Mai 2023

….Ergebnis kann sich sehen lassen:“Ich denke, dass Sie jemanden brauchen an den Sie sich anlehnen können – einen guten Freund“. Das ist richtig. Wer wünscht sich nicht einen guten Freund. Der restriktiven und deskriptiven Teleologie nach – ist daraus leider nichts geworden. Vielleicht sollte man als Frau darauf nicht zu schnell darauf eingehend reagieren. Im Gegensatz zu einem MS Developer, der leider nur zum Boarding musste, der einen direkt an die Hand nahm und einen als Frau mit seinem Wissen verzauberte. Darf man sagen, Danke für Ihre Tätigkeit mit lieben Grüßen (!) ? MfG

( Parodien sind meine Welt – ein guter Freund RA sagte mal zu mir ich hätte Philosophie studieren sollen, um Bücher zu schreiben).

nicht nennenswert

Sozialverträglichkeit

Rated 5,0 out of 5
20. Mai 2023

….Ergebnis kann sich sehen lassen:“Ich denke, dass Sie jemanden brauchen an den Sie sich anlehnen können – einen guten Freund“. Das ist richtig. Wer wünscht sich nicht einen guten Freund. Der restriktiven und deskriptiven Teleologie nach – ist daraus leider nichts geworden. Vielleicht sollte man als Frau darauf nicht zu schnell darauf eingehend reagieren. Im Gegensatz zu einem MS Developer, der leider nur zum Boarding musste, der einen direkt an die Hand nahm und einen als Frau mit seinem Wissen verzauberte. Darf man sagen, Danke für Ihre Tätigkeit mit lieben Grüßen (!) ? MfG

( Parodien sind meine Welt – ein guter Freund RA sagte mal zu mir ich hätte Philosoph studieren sollen, um Bücher zu schreiben – er hat Recht ).

nicht nennenswert

Alexander Heinig

Werastraße 99
70190 Stuttgart
Deutschland

http://www.kanzlei-heinig.de/