Jens Kübler
Rechtsanwalt Jens Kübler ist im Zivilrecht Ihr Ansprechpartner für die Nachlassverwaltung, Unfallschadenregulierung, das Vertragsrecht und das Arbeitsverhältnis, während er ebenso als Strafverteidiger tätig ist.
Die Kanzlei
Kanzlei Kübler übernimmt Ihre Mandate aus den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Erbrecht und Allgemeines Zivilrecht.
Jens Kübler gründete seine Einzelkanzlei direkt nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Juli 1999.
Die Termine werden nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vergeben. Hierfür ist das Sekretariat montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 16.00 Uhr erreichbar. Nach Vereinbarung sind auch Termine zu anderen Zeiten sowie Haus- oder Firmenbesuche möglich.
Seine Kanzlei liegt in der Bahnhofstraße 11 im Stadtkern von Pritzwalk. Durch den naheliegenden Bahnhof ist die Kanzlei sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Mandanten mit Pkw können auf den öffentlichen Parkplätzen direkt vor dem Kanzleigebäude parken.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Erbrecht 0
- Privatrecht 0
- AGB-Recht 0
- Verkehrsrecht 0
Arbeitsrecht
In den Gebieten Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht berät und vertritt Jens Kübler Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Seine Tätigkeit umfasst die Beratung bei der Begründung, Beendigung (durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag) oder/und Änderung eines Arbeitsverhältnisses (Änderungskündigung) einschließlich der Gestaltung der in diesem Zusammenhang zu schließenden Verträge sowie die Vorbereitung von Einzelmaßnahmen unter Beteiligung von Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung. Zudem ist der Jurist Ihr Ansprechpartner für die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis – beispielsweise auf Entgelt (Lohn), Urlaub, Zeugnis – und für die Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, schließlich Prozessvertretung in Urteilsverfahren und Beschlussverfahren. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, vertritt Sie Herr Kübler bundesweit.
Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Jens Kübler ist ferner Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund rum das Verkehrsrecht. Probleme können hier beispielsweise auftauchen im Zusammenhang mit:
- Abschleppkostenersatz
- Beweisfragen, Beweisrecht
- Fußgängerschaden oder Radfahrerschaden
- Führerscheinsachen
- Gutachten, Abrechnung auf Gutachtensbasis
- Garantie- und Gewährleistungsrecht
- Haushaltsführungsschaden
- Leasingrecht / Restwertfragen insbesondere bei Leasingfahrzeugen
- Mietwagenkosten und Nutzungsausfallfragen
- Mitverschulden
- Nötigung im Verkehr
- Schadenshöhe und Schadensberechnung, Abrechnung auf Neuwagenbasis
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Verkehrsunfallsachen
- Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Verkehrsstraftaten (zum Beispiel Trunkenheit im Straßenverkehr, Nötigung im Verkehr)
- Versicherungsfragen, Versicherungsrecht, Haftung für unversicherte Fahrzeuge Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung
Strafrecht
Rechtsanwalt Kübler arbeitet darüber hinaus als Strafverteidiger. In dieser Funktion steht er Ihnen als jursitischer Beistand in einem Strafverfahren zur Verfügung. Er vertritt Sie in einem Gerichtsverfahren, bietet seine Hilfe aber auch bei Durchsuchung, Festnahme, Untersuchungshaft oder polizeilicher Vernehmung an. Ob eine Straftat begangen wurde, muss individuell von den Strafverfolgungsbehörden festgestellt werden. Als Rechtsanwalt kann Herr Kübler Einsicht in Ihre Akten nehmen und somit den aktuellen Ermittlungsstand von Polizei und Staatsanwaltschaft im Auge behalten. Egal, wie der Tatvorwurf lautet – Raub, schwere Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Betrug et cetera -, Herr Kübler setzt sich dafür ein, Sie zu entlasten und mitunter schwere gerichtliche Ahnungen zu verhindern.
Erbrecht
Rechtsanwalt Jens Kübler betreut Sie außerdem bei Problemen rund um das Erbrecht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine große Anzahl von Bestimmungen. Geregelt werden die Rechtsfolgen, falls keine oder nur unzulängliche letztwillige Verfügungen getroffen werden, die Haftung der Erben sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen. Bei der Aufteilung eines Nachlasses geht es vor allem um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem kann sich eine Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch auswirken. Wenn keine eigenen testamentarischen Verfügungen getroffen werden, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Vielmehr wird häufig eine stärkere Begünstigung beispielsweise der Ehepartner gewünscht sein. Dies kann durch Verfügungen von Todes wegen mit Testament oder Erbvertrag, aber auch durch vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten geschehen. Lassen Sie sich hierzu rechtzeitig von Rechtsanwalt Kübler beraten.
Allgemeines Zivilrecht
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Jens Kübler selbstverständlich auch im allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig. Das Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Da die Lebenssachverhalte oft ineinander greifen, sind vertragsrechtliche Fragen meist mit Fragen um Eigentum oder Schadensersatz verbunden. Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Telekommunikationsrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Kübler steht Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch zur Seite. Selbstverständlich ist er Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr behilflich.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vita
Seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhielt Jens Kübler im Juli 1999. Jens Kübler wurde 1968 in Kleinmachnow geboren. Im Anschluss an erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen zum Werkzeugmacher und zum Facharbeiter für Nachrichtenverkehr sowie das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg studierte er an der Universität Potsdam Rechtswissenschaften. Das darauf folgende Rechtsreferendariat absolvierte Herr Kübler im Landgerichtsbezirk Neuruppin. Der Jurist spricht gut Englisch.Probleme mit der WBG
Herr Rechtsanwalt Kübler hat die Angelegenheit fachmännisch, in kürzester Zeit zu meiner vollsten Zufriedenheit, mit positiven Ergebnis erledigt. Ich würde ihn gern weiter empfehlen.
Super Anwalt
Ich habe mir Herrn Jens Kübler als Anwalt für Arbeitsrecht gesucht und bin mehr als super zufrieden. Herr Kübler und seine Sekretärin waren Sehr nett und freundlich und war stets bemüht mir bei meinen Angelegenheiten schnell und kompetent weiterzuhelfen. Ich würde mir Herrn Kübler jederzeit wieder als Anwalt nehmen.
Strafsache
Absolut freundlich, sympathisch, verständnisvoll. Kurz gesagt ein sehr guter Anwalt, Daumen hoch & nochmal DANKE
Super Mann echt top seine Arbeit.
5 Sterne zu wenig für seine Arbeit top Mann kann ihm nur empfehlen. Werde absofort immer zu ihm gehen.
Es handelte sich um Verkehrsrecht.
Herr Kübler vertritt mich sehr interessiert und erreichte durch seine Kompetenz die Einstellung des gegen mich eröffneten Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe. Auch die Anwaltskosten hielten sich für mich als Rentner in akzeptablen Grenzen, wofür ich ihn sehr dankbar bin.
Jens Kübler
16928 Pritzwalk
Deutschland