Rechtsnews 19.04.2016 Rebecca Illi

Rechtsanwalt pfändet Staatskanzlei?

Um das Recht seiner Mandantin durchzusetzen, würde dieser Rechtsanwalt sogar den Amtssitz der Ministerpräsidentin pfänden lassen. Nordrhein-Westfalen schuldet einer ehemaligen Beschäftigten 20.000 Euro, Justizministerium spricht von einer „Panne“.

Land NRW schuldet ehemaliger Beschäftigten 20.000 Euro

Das dürfte der Ministerpräsidentin gar nicht gefallen: Rechtsanwalt Peter Heethey beantragte laut dem in Bielefeld erscheinenden Westfalen-Blatt jüngst beim Amtsgericht (AG) Düsseldorf, die Staatskanzlei pfänden zu lassen. Grund dafür ist ein Vergleich, der bereits im November 2015 zwischen seiner Mandantin, einer ehemaligen Beschäftigten der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne, und dem Land geschlossen wurde. Sie hatte beim Arbeitsgericht geklagt, weil sie sich als Schwangere diskriminiert fühlte – das Land hatte ihr keinen unbefristeten Arbeitsvertrag geben wollen. Gemäß der Einigung steht der 26-Jährigen eine Zahlung in Höhe von 20.000 Euro zu. Das Geld hat sie bisher jedoch nicht erhalten.

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Auf Anfrage der dpa hin teilte der Sprecher des Justizministeriums Detlef Feige mit, dass es sich hierbei wohl um eine Panne handle. Die JVA Bielefeld-Senne habe bereits im Januar dem Landesamt für Besoldung auf schriftlichem Wege mitgeteilt, das Geld könne an die Mandantin überwiesen werden. Es sei wohl sehr überraschend, dass eine Reaktion hierauf ausblieb. Der Wunsch sei in dieser Woche jedoch bereits zweimal wiederholt worden, immerhin stünde einer Auszahlung sachlich nichts im Wege. „Das Geld steht der Frau zu“, so Feige. Eine Pfändung der Staatskanzlei wäre also nicht notwendig.

Pfändung von Ministerdienstwagen?

Rechtsanwalt Heethey ist scheinbar anderer Meinung. Und da es wohl schwer möglich sein wird, in der JVA Bielefeld Werte über 20.000 Euro beizutreiben, will er einen Gerichtsvollzieher direkt in die Staatskanzlei schicken. Den Fuhrpark hätte er unter anderem im Auge. Laut eigener Aussage hatte er bereits am 4. März einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt, dieses hatte allerdings bisher keinen Eingang bestätigt. Dennoch: er würde sein Vorhaben weiter verfolgen, solange das geforderte Geld nicht auf dem Konto seiner Mandantin sei. “Dann muss der Gerichtsvollzieher da 20.000 Euro rausholen – notfalls mit der Polizei.”

Quelle: http://www.lto.de/recht/kurioses/k/pfaendung-staatskanzlei-anwalt-nrw/

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