Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 23.10.2021 Alex Clodo

Rechtfertigt leichte Demenz einen Führerscheinentzug?

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob aufgrund einer leichten Demenzerkrankung der Führerschein entzogen werden darf. Das Hauptmerkmal einer Demenz ist eine Verschlechterung der geistigen Fähigkeiten. Zusätzlich treten auch Orientierungs- und Sprachprobleme auf, die auch von einer Änderung des Verhaltens und der Persönlichkeit begleitet werden können. Darf aufgrund dieser Symptome der Führerschein entzogen werden?

Sachverhalt

Wie stellte sich der Sachverhalt dar? Einem an Demenz erkrankten Mann wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Dabei stützte die Behörde sich dabei auf einen sog. Mini-Mental-Status-Test. Der Mini-Mental-Status-Test (MMST) ist ein Schnelltest, der kognitive Störungen bei älteren Menschen erfassen kann und wichtige Hinweise auf eine mögliche Diagnose Demenz geben kann. Außerdem zog die Behörde eine Stellungnahme einer Amtsärztin hinzu. Es wurde jedoch keine umfangreiche ärztliche neurologische oder psychiatrische Untersuchung durchgeführt.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Rechtfertigt leichte Demenz einen Führerscheinentzug? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Bei dem Mann diagnostizierte man eine leichte kognitive Beeinträchtigung, die den chronischen hirnorganischen Psychosyndromen zuzuordnen ist. Diese Beeinträchtigung ist außerdem der Ziffer 7 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung zuzuordnen. In einer leichten Ausprägung schließt sie die Fahreignung auch nicht aus. Die festgestellte Beeinträchtigung führe lediglich zu einer bedingten Fahreignung, der durch die Anordnung von Auflagen Rechnung getragen werden müsse.

Entscheidung des Gerichts

Wie hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in diesem Fall entschieden? Das Gericht wies darauf hin, dass die Beurteilung, ob jemand zum Führen von Fahrzeugen geeignet sei, in solchen Fällen individuell erfolgen müsse. Dazu sei eine umfangreiche persönliche Untersuchung des Inhabers der Fahrerlaubnis notwendig. Im vorliegenden Fall ist dies nicht ansatzmäßig geschehen. Die Amtsärztin wertete in ihrer Stellungnahme lediglich die medizinisch relevanten Aktenbestandteile aus, ohne den Betroffenen selbst zu untersuchen. 

Zwar ist das Gedächtnis des Mannes stark eingeschränkt. Ob und inwieweit daraus aber eine Einschränkung der Fahreignung folge, legt das amtsärztliche Gutachten aber nicht dar. Unklar ist ebenfalls, wie der Gutachter zu der Einschätzung gekommen ist, dass der Mann Fahrzeuge nur noch in Begleitung seiner Lebensgefährtin führen kann.

Passende telefonische Rechtsberatung finden Sie hier! 

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Strafmaß bei Alkohol- oder Drogen am Steuer

Fahrradverbot bei mehr als 1,6 Promille

Quellen und Links:

OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2021 – 5 MB 16/21

https://www.test.de/Demenz-Wenn-Autofahren-nicht-mehr-geht-5321390-0/

https://demenz.behandeln.de/index.html

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€