Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Mietvertrag

Mietvertrag

Ein Mietvertrag regelt die Pflichten und Rechte des Mieters und des Vermieters einer Mietsache in schriftlicher Form. Die Mietsache kann ein Wohn- oder Geschäftsraum, aber auch eine bewegliche Sache wie etwa ein Schiff oder ein Auto sein. Der Vermieter verpflichtet sich, diese dem Mieter gegen ein Entgelt für die Nutzung zur Verfügung zu stellen. Nach § 535 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Vermieter außerdem verpflichtet, die Mietsache in dem bei Vertragsabschluss geregelten Zustand zu erhalten und gegebenenfalls Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, kann der Mieter eine Mietminderung verlangen. Der Mieter hingegen muss dem Vermieter eventuelle Mängel aufzeigen und die Mietsache nach Beendigung des Mietvertrages zurückgeben.

Im Mietvertrag werden die Höhe der Miete und der Nebenkosten aufgezeigt und andere Regelungen wie etwa für eine Haltung von Haustieren getroffen. Des Weiteren müssen eventuelle Mietsicherheiten (Kautionen) vertraglich festgehalten werden. Wird ein Mietvertrag für einen längeren Zeitraum als ein Jahr geschlossen, gilt er auf unbestimmte Zeit und kann nur innerhalb einer festgelegten Kündigungsfrist aufgelöst werden. Ausnahmen sind der nicht vertragsgemäße Zustand der Mietsache oder das Ausbleiben der Mietzahlung (§ 543 BGB). Wird die Mietsache vom Vermieter weiterverkauft, so verschiebt sich das Mietverhältnis auf den Käufer und bleibt bestehen (§ 566 BGB). Beim Tod des Mieters treten seine Angehörigen oder Erben in das Mietverhältnis ein und können es innerhalb eines Monats kündigen (§ 563 BGB).

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG005003377

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/miete.html?referenceKeywordName=Mietvertrag

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/m/mietvertrag/

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