Ratgeber 30.10.2023 Christian Schebitz

Was ist ein Mietaufhebungsvertrag und wie kann man ihn abschließen?

Ein Mietaufhebungsvertrag ist ein Vertrag, mit dem Mieter und Vermieter ein bestehendes Mietverhältnis vorzeitig beenden können. Ein solcher Vertrag kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, zum Beispiel wenn der Mieter ausziehen möchte, aber noch eine lange Kündigungsfrist hat, oder wenn der Vermieter die Wohnung selbst nutzen oder modernisieren möchte.

Wie wird ein Mietaufhebungsvertrag abgeschlossen?

Ein Mietaufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen und von beiden Parteien unterschrieben werden. Er kann formfrei gestaltet werden, d.h. es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für seinen Inhalt. Der Vertrag sollte jedoch einige wichtige Punkte regeln, z. B:

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Was ist ein Mietaufhebungsvertrag und wie kann man ihn abschließen? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

  • das Datum, an dem das Mietverhältnis endet
  • die Übergabe der Wohnung und die Rückgabe der Schlüssel
  • die Abrechnung der Nebenkosten und die Rückzahlung der Kaution
  • die Freistellung von eventuellen Schadenersatzansprüchen
  • die Regelung eventueller Nachmieterklauseln oder Abstandszahlungen.

Was sind die Vorteile eines Mietaufhebungsvertrages?

Ein Mietaufhebungsvertrag kann für beide Seiten von Vorteil sein, da er eine einvernehmliche Lösung darstellt und Rechtsstreitigkeiten vermeidet. Der Mieter kann schneller aus der Wohnung ausziehen und spart die Miete für die restliche Vertragslaufzeit. Der Vermieter kann die Wohnung früher weitervermieten oder anderweitig nutzen und spart die Kosten einer eventuellen Räumungsklage.

Welche Nachteile hat der Mietaufhebungsvertrag?

Ein Mietaufhebungsvertrag hat auch einige Nachteile, die man bedenken sollte. Zum einen verzichtet man auf den Schutz des Mietrechts, das zum Beispiel eine ordentliche Kündigung nur aus bestimmten Gründen zulässt. Zum anderen kann man den Vertrag nicht mehr rückwirkend ändern, wenn sich die Umstände ändern. Deshalb sollte man sich vor Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages gut überlegen, ob man wirklich ausziehen will und ob man sich mit dem Vermieter über alle wichtigen Punkte einig ist.

Wie finde ich einen Anwalt für Mietaufhebungsverträge?

Wenn Sie einen Mietaufhebungsvertrag abschließen möchten, kann es ratsam sein, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Ein Anwalt kann den Vertrag prüfen, auf mögliche Risiken hinweisen und bei den Verhandlungen mit dem Vermieter behilflich sein. Hier finden Sie einen Anwalt für Mietrecht, der sich auf das Thema Mietaufhebungsvertrag spezialisiert hat.

Welche Gesetze gelten für Mietaufhebungsverträge?

Für Mietaufhebungsverträge gibt es keine speziellen Gesetze, sondern nur allgemeine Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die wichtigsten Paragraphen sind

  • § 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietverhältnisses
  • 537 BGB: Fortsetzung des Mietverhältnisses nach dem Tod des Mieters
  • 540 BGB: Gebrauchsüberlassung an Dritte
  • 543 BGB: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  • 545 BGB: Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Ablauf der Mietzeit
  • 546 BGB: Rückgabe der Mietsache
  • § 546a BGB: Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
  • 548 BGB: Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters
  • 549 BGB: Anwendungsbereich bei Wohnraummietverhältnissen
  • 550 BGB: Schriftform des Mietvertrages

Beachtenswertes

Auf Folgendes ist beim Abschluss des Aufhebungsvertrags besonders zu achten:

    • Der Abschluss des Vertrags muss im Einvernehmen beider Parteien geschehen.
    • Für den Fall weiterer Auseinandersetzungen (z.B. vor Gericht) ist ein schriftlicher Vertrag von Vorteil.
    • Ist eine Kündigung wirklich ausgeschlossen?
    • Der Mieter hat oft ein Widerspruchsrecht (z.B. wenn der Vertragsabschluss nicht freiwillig geschehen ist).
    • Der Mieter muss Umzugshilfen oder Abfindungen nicht versteuern.
    • Doppelte Mietkosten wegen eines ungünstigen Endtermins sollten vermieden werden.

Recht auf Aufhebung

Es gibt keine allgemeine Verpflichtung zum Abschluss des Aufhebungsvertrags. Gibt es eine Nachmieter- oder Ersatzklausel, können Vermieter einen Vertrag laut Gesetz vorzeitig beenden. Ist die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar, kann ein Mieter laut § 242 BGB ebenfalls das Vertragsverhältnis beenden.

Inhalt des Vertrags

Ein Aufhebungsvertrag sollte den Beendigungszeitpunkt des Mietverhältnisses, sowie den Räumungstermin beinhalten. Neben allgemeinen Angaben zum Mietverhältnis, also zu den Mietparteien und zur Wohnung, sollte zudem die Übernahme oder der Verbleib von Einbaugegenständen geklärt werden. Fallen Schönheitsreparaturen an? Einigt man sich auf eine Abfindung oder die Übernahme von Umzugskosten? Wurden die Betriebskosten abgerechnet? Welche Kaution bzw. welcher Kautionszins wird ausgezahlt? Zuletzt sollten sich Mieter und Vermieter über ihr Widerrufs- bzw. Widerspruchsrecht einig werden.

 „Haustürgeschäfte“

Findet der Vertragsabschluss nicht in der Wohnung des Vermieters, sondern in der des Mieters statt, kann in bestimmten Fällen davon ausgegangen werden, dass der Mieter damit überrumpelt wurde. Ist das Verhalten des Vermieters dabei geschäftsmäßig gewesen (siehe unten die Top Tipps: 3. Unter Umständen haben Mieter ein besonderes Widerrufsrecht.), kann dies zu einem 2-wöchigen Widerrufsrecht des Mieters führen. Der Vermieter hat ihn darüber aufzuklären.

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