Ratgeber 18.10.2022

Kaution (Mietkaution)

Was ist eine Mietkaution?

Die bedeutendste Rechtsvorschrift für die Mietkaution in einem Mietverhältnis ist der § 551 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Aus § 551 Abs. 1 BGB ergibt sich zunächst, dass eine gesetzliche Verpflichtung des Mieters zur Leistung einer Mietsicherheit nicht gegeben ist. Wird daher eine Kaution nicht ausdrücklich im Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter vereinbart, so muss der Mieter sie nicht leisten. Hat der Mieter dem Vermieter jedoch vertragsgemäß eine Sicherheit zu leisten, so darf diese nach § 551 Abs. 1 BGB höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete (ohne die Betriebskosten) betragen. Liegt die Kaltmiete beispielsweise bei 500 €, so darf die Kaution nicht höher als 1.500 € sein.

Wie hoch darf eine Mietkaution sein?

Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich auf drei Monatsmieten begrenzt. Diese darf keine Betriebskosten- oder Heizkostenvorauszahlungen beinhalten. Die Mietkaution muss erst bei oder nach  Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden.

Wann muss die Mietkaution gezahlt werden?

Wird die Sicherheit als Geldsumme geleistet, so ist der Vermieter nicht berechtigt, die Gesamte Summe der Mietkaution sofort zu verlangen. Vielmehr erlaubt es § 551 Abs. 2 BGB dem Mieter, sie in drei gleichgroßen Teilzahlungen zu leisten. Der Vermieter muss diese danach getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. Ist eine Geldsumme  geleistet worden, so muss der Vermieter diese nach § 551 Abs. 3 BGB bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. Generell gilt hinsichtlich der Vorschriften über die Mietkaution, dass diese bindend sind, abweichende Regelungen dürfen, sofern sie zum Nachteil des Mieters ausfallen, nicht getroffen werden. Wenn Sie in Bar bezahlen lassen Sie sich eine Quittung für die Mietkaution geben. Ein Recht darauf die Mietkaution in Raten zu bezahlen gibt es nicht, Sie können es aber mit Ihren Vermieter verhandeln.

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Wann muss die Mietkaution vom Vermieter zurückbezahlt werden?

Die Kaution muss an den Mieter zurückerstattet werden, wenn das Mietverhältnis endet und keine Forderungen des Vermieters gegen den Mieter mehr offen bzw. diese verjährt sind. Da Ersatzansprüche des Vermieters gegen den Vermieter nach sechs Monaten enden, muss in der Regel nach Ablauf dieser Frist die Mietkaution zurückerstattet werden. Die Erträge aus der Anlage der Kaution (beispielsweise Zinsen vom Konto bei der Bank) stehen dem Mieter zu und sind dementsprechend mit der Rückzahlung der Kaution ebenfalls an den Mieter zu überweisen.

Wann darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?

Wenn nach Beendigung des Mietvertrages offene Forderungen aus dem Mietverhältnis noch nicht beglichen sind kann die Kaution einbehalten werden, denn dafür ist sie da. Zum Beispiel für Nachzahlungen aus offener Betriebskostenabrechnung oder auch Instandsetzungskosten für Mängel oder Schäden an der Wohnung.

Weiterführende  Informationen zur Mietkaution

Was ist bei der Rückzahlung der Mietkaution zu beachten?

Mietkaution bleibt während Mietzeit unberührt

Kündigung des Mietverhältnisses wegen ausstehender Kaution

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