Was ist Heimarbeit im Homeoffice?
Ein Heimarbeiter geht von einer selbst gewählten Arbeitsstätte aus, meist dem eigenem zu Hause, im Auftrag eines Gewerbetreibenden einer beruflichen Tätigkeit nach. Das Produkt der Arbeit überlässt er gänzlich dem Auftraggeber und beteiligt sich nicht selbst im Absatzmarkt. Für das Erbringen dieser Leistung wird der Heimarbeiter entsprechend bezahlt, geht jedoch keinerlei kaufmännisches Risiko ein. Juristisch wird er deshalb als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger klassifiziert.
Die Entwicklung der Heimarbeit
In Zeiten der Digitalisierung gewinnt die Heimarbeit zunehmend an Beliebtheit, da nun mit Hilfe von modernen Telekommunikationsmitteln ein breites Aufgabenfeld von zu Hause aus erledigt werden kann. Die Einsatzgebiete von Heimarbeit sind breit gestreut und betreffen sowohl unterschiedliche Branchen als auch verschiedene Gehaltsstufen. Auch die sogenannte alternierende Heimarbeit hat sich in den letzten Jahren immer mehr durchgesetzt. Hierbei arbeitet der Arbeitnehmer zum großen Teil von zu Hause aus, kommt aber für Besprechungen und andere wichtigen Termine ins Büro des Arbeitgebers.
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Selbstverständlich ist in der Heimarbeit ein großes Maß an Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aber auch viel Disziplin, notwendig. Der Arbeitgeber kann den Heimarbeiter nicht direkt kontrollieren und muss sich auf die gewissenhafte Ausführung der Aufgaben verlassen können. Deshalb ist diese Form der Erwerbstätigkeit auch nicht in allen Betrieben üblich, bzw. erwünscht.
Juristische und finanzielle Aspekte der Heimarbeit
Es besteht generell kein gesetzlicher Anspruch auf ein Homeoffice. Dieser kann sich jedoch durch den Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ergeben. So ist z.B. auch durch Anweisung von Behörden im Falle einer Pandemie (wie Sars oder Corona mit Covid-19) bei einer Ausgangssperre möglich, dass der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice anordnet. Wenn dies der Fall ist, müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auf die Leistung von Heimarbeit verständigen. Hierfür wird in der Regel eine Vereinbarung unterzeichnet, in welcher die genauen Aspekte der Heimarbeit festgehalten werden.
Die Kosten für den Heim-Arbeitsplatz trägt in der Regel der Arbeitgeber. Dieser muss sicherstellen, dass dem Arbeitnehmer alle notwendigen Materialen zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel ein Computer oder ein Schreibtisch. Falls für das Homeoffice ein separates Zimmer in Anspruch genommen wird, kann sich der Arbeitgeber auch an der Miete, sowie den Nebenkosten, beteiligen. Oftmals wird hier ein monatlicher Festbetrag vereinbart, mit dem der Homeworker alle Kosten decken soll. Selbstverständlich gelten auch in der Heimarbeit sämtliche Arbeitsschutzgesetze.