Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 22.11.2023 Christian Schebitz

Was ist eine Vormundschaft?

Eine Vormundschaft ist eine rechtliche Betreuung für eine Person, die nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Dies kann zum Beispiel bei Minderjährigen, geistig oder körperlich Behinderten oder psychisch Kranken der Fall sein. Der Betreuer übernimmt dann die Vertretung der betreuten Person in rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten.

Wann wird eine Vormundschaft angeordnet?

Sie wird vom Familiengericht eingerichtet, wenn die betroffene Person ihre Interessen nicht mehr selbst wahrnehmen kann und keine andere geeignete Person zur Verfügung steht. Dies kann zum Beispiel der Ehepartner, ein Verwandter oder ein Freund sein. Das Gericht prüft, ob die betroffene Person einen Betreuer benötigt und wer dafür geeignet ist. Der Betreuer muss die Wünsche und das Wohl des Betreuten beachten und dem Gericht regelmäßig Bericht erstatten.

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Was ist eine Vormundschaft? erhalten

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Welche Arten der Betreuung gibt es?

Es gibt verschiedene Arten der Vormundschaft, je nachdem, welche Aufgaben der Vormund hat. Die häufigsten sind

  • Die gesetzliche Vormundschaft für Minderjährige: Sie gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, deren Eltern verstorben sind oder das Sorgerecht verloren haben. Der Vormund kümmert sich um die Erziehung, die Gesundheit und das Vermögen des Mündels.
  • Rechtliche Betreuung für Volljährige: Sie gilt für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen oder körperlichen Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Betreuerin oder der Betreuer übernimmt nur die vom Gericht festgelegten Aufgabenkreise, zum Beispiel Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge oder Aufenthaltsbestimmung.
  • Die Pflegschaft: Sie gilt für Personen, die nur in einzelnen Angelegenheiten Hilfe benötigen, zum Beispiel bei einem Rechtsstreit oder in einer Erbschaftsangelegenheit. Der Betreuer vertritt den Betroffenen nur in dem bestimmten Bereich.

Wie werden die Gesetze umgesetzt?

Hier sind drei Beispiele, wie die Gesetze angewendet werden:

  • Beispiel 1: Anna ist 16 Jahre alt und lebt bei ihrer alleinerziehenden Mutter. Diese kommt bei einem Autounfall ums Leben. Da Anna keine anderen Verwandten hat, bestellt das Familiengericht einen gesetzlichen Vormund für sie. Dieser ist ein Mitarbeiter des Jugendamtes, der sich um Annas Erziehung und Vermögen kümmert.
  • Beispiel 2: Bernd ist 45 Jahre alt und leidet an einer schweren Depression. Er kann seinen Alltag nicht mehr bewältigen und vernachlässigt seine Gesundheit und seine Finanzen. Seine Frau beantragt beim Familiengericht eine rechtliche Betreuung für ihn. Das Gericht bestellt einen Betreuer, der sich um die Gesundheitsfürsorge und die Vermögenssorge von Bernd kümmert.
  • Beispiel 3: Claudia ist 70 Jahre alt und hatte einen Schlaganfall. Sie kann nicht mehr sprechen und sitzt im Rollstuhl. Sie hat eine Patientenverfügung verfasst, in der sie ihren Sohn als Bevollmächtigten einsetzt. Das Familiengericht bestellt für Claudia einen Betreuer, der ihren Sohn bei der Durchsetzung der Patientenverfügung unterstützen soll.

Welche Tipps gibt es für das weitere Vorgehen?

Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person eine Betreuung benötigen oder bereits eine Betreuung haben, gibt es einige Tipps, die Ihnen helfen können:

  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Betroffener oder Betreuer. Dazu können Sie sich an das zuständige Familiengericht oder an eine Beratungsstelle wenden.
  • Suchen Sie sich eine Vertrauensperson, die als Betreuer für Sie oder Ihre Angehörigen in Frage kommt. Das kann ein Familienmitglied, ein Freund oder ein professioneller Dienst sein.
  • Legen Sie fest, welche Aufgaben der Betreuer übernehmen soll und welche nicht. Dazu können Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung aufsetzen, in der Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen festhalten.
  • Halten Sie Kontakt zum Betreuer und zum Gericht. Sprechen Sie über Ihre Sorgen und Probleme und lassen Sie sich regelmäßig über den Stand der Dinge informieren.

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Wenn Sie weitere Informationen zum Thema suchen, können Sie sich an folgende Quellen wenden:

Eine gesetzliche Vormundschaft wird angeordnet, wenn eine minderjährige Person nicht mehr unter der gesetzlichen Sorge der Eltern steht. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Eltern eines Kindes geschäftsunfähig sind, ihnen das Sorgerecht entzogen wurde oder deren Sorgerecht durch ihren Tod erlischt. Wenn eine minderjährige Mutter ein Kind zur Welt bringt, steht ihr Kind bis zur Volljährigkeit der Mutter ebenso unter der Vormundschaft eines Dritten. Das unter Vormundschaft stehende Kind wird auch als Mündel bezeichnet. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Maßnahme sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1773 – 1895 festgelegt. In diesem Fall ordnet das Familiengericht von Amts wegen eine gesetzliche Vormundschaft an.

Wer kann eine Vormundschaft übernehmen und von wem kann sie erteilt werden?

Eine Vormundschaft für ein Kind können volljährige und geschäftsfähige Personen übernehmen. Auch das Jugendamt kann zum gesetzlichen Vormund eines Kindes werden. Die Eltern sind zu einer testamentarischen Festlegung eines Vormundes berechtigt. Die von den Elternteilen festgelegte Person soll dann die Verantwortung für ein Kind übernehmen, wenn sie entsprechend dazu geeignet ist. Wenn die Eltern keine Person bestimmt haben, kann ein Verwandter des Kindes zum Vormund werden. Grundsätzlich ist jeder volljährige deutsche Staatsbürger verpflichtet eine zu übernehmen, insofern er durch gerichtlich dazu berufen wird. Lediglich das Familiengericht ist zur Erteilung einer Vormundschaft berechtigt. Weiterhin obliegt dem Familiengericht das Recht zur Auswahl eines entsprechenden Vormunds.

Wann endet die Vormundschaft?

Sie endet mit dessen Volljährigkeit oder Tod. Wenn das Kind rechtskräftig adoptiert wird, endet sie ebenso. Falls die Gründe für den Bedarf einer Vormundschaft wegfallen sollten, kann das Gericht die gesetzliche Vormundschaft ebenso aufheben. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn den Eltern des Minderjährigen die Sorge wieder zugesprochen wird.

Welche Personen können keine Vormundschaft übernehmen?

Gemäß der §§ 1780 ff des BGB kann keine minderjährige oder geschäftsunfähige Person die Vormundschaft übernehmen.  Dies gilt auch, wenn eine Person untauglich für die Übernahme einer Vormundschaft ist, selbst unter Betreuung steht oder von der Vormundschaft ausgeschlossen ist.

Welche Aufgaben nimmt ein Vormund wahr?

Der Vormund ist zuständig für die gesetzliche Vertretung und für die Vermögenssorge des Kindes. Um Rechtshandlungen für das Mündel vorzunehmen, muss das Vormundschaftsgericht dem Vormund die Genehmigung erteilen auf der gesetzlichen Grundlage der §§ 1809 ff, 1821 – 1824 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dabei muss er das Gericht in regelmäßigen Abständen über die Rechtshandlungen informieren und die Vermögensverwaltung des Mündels nachweisen.

Was ist entscheidend bei der Auswahl eines Vormunds?

Wenn mehrere zur Vormundschaft geeignete Personen vorhanden sind, so gilt der mutmaßliche Wille der Eltern des Mündels. Auch Verwandtschaftsverhältnisse und die persönliche Bindung des Mündels an bestimmte Personen spielen bei der Auswahl des gesetzlichen Vormundes eine große Rolle. Die gesetzliche Grundlage hierzu ist in § 1779 des BGB verankert.

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