Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 30.11.2023 Christian Schebitz

Was ist ein Trennungsjahr?

Ehegatten, die sich scheiden lassen wollen, müssen in der Regel ein Trennungsjahr einhalten. Das bedeutet, dass sie mindestens ein Jahr getrennt leben müssen, bevor sie die Scheidung einreichen können. Das Trennungsjahr soll den Eheleuten die Möglichkeit geben, über ihre Eheprobleme nachzudenken und zu versuchen, sich wieder zu versöhnen. Doch was genau bedeutet getrennt leben? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Und welche Konsequenzen hat das Trennungsjahr für die Ehepartner? In diesem Blogbeitrag beantworten wir diese Fragen und geben Ihnen einige Tipps zur Gestaltung des Trennungsjahres.

Wie lebt man getrennt?

Getrennt leben bedeutet nicht nur, in verschiedenen Wohnungen zu leben. Man kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben, wenn man bestimmte Kriterien beachtet. Das Wichtigste ist, dass die häusliche Gemeinschaft aufgehoben wird. Das bedeutet, dass man keine gemeinsamen Mahlzeiten mehr einnimmt, keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten mehr unternimmt, keine gemeinsame Hausarbeit mehr verrichtet und keinen ehelichen Geschlechtsverkehr mehr hat. Man zahlt sich auch keinen Unterhalt mehr und führt kein gemeinsames Konto mehr. Es ist ratsam, die Trennung auch gegenüber Dritten wie Familie, Freunden oder Arbeitgeber deutlich zu machen.

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Was ist ein Trennungsjahr? erhalten

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Wie lange muss das Trennungsjahr sein?

Das Trennungsjahr muss mindestens 12 Monate dauern. Dabei kommt es nicht auf den Kalender an, sondern auf den Tag, an dem die Trennung vollzogen wurde. Beschließen die Ehegatten beispielsweise am 15. November 2023, sich zu trennen, und vollziehen sie diese Trennung, können sie frühestens am 16. November 2024 die Scheidung einreichen. Das Trennungsjahr kann aber auch länger dauern, wenn die Ehepartner noch nicht bereit sind, die Scheidung einzureichen oder wenn sie noch offene Fragen klären müssen.

Was passiert bei einer Versöhnung während des Trennungsjahres?

Wenn sich die Ehegatten während des Trennungsjahres versöhnen und wieder zusammenleben wollen, hat dies keine negativen Auswirkungen auf das Trennungsjahr, solange die Versöhnung nicht länger als drei Monate dauert. Dauert die Versöhnung länger als drei Monate, beginnt das Trennungsjahr erneut. Dies gilt auch, wenn sich die Ehegatten mehrmals kurzfristig versöhnen und wieder trennen.

Welche Rechtsfolgen hat das Trennungsjahr?

 Zum Beispiel:

  • Unterhalt: Der bedürftige Ehegatte kann vom anderen Ehegatten Trennungsunterhalt verlangen. Dieser richtet sich nach den Einkommensverhältnissen und den Lebensverhältnissen der Ehegatten während der Ehe. Der Unterhaltsanspruch endet mit der Scheidung oder dem Wegfall der Bedürftigkeit.
  • Sorgerecht: Haben die Ehegatten gemeinsame minderjährige Kinder, behalten sie grundsätzlich auch während des Trennungsjahres das gemeinsame Sorgerecht. Sie müssen sich aber über den Aufenthalt und die Betreuung der Kinder einigen oder dies gerichtlich regeln lassen.
  • Umgangsrecht: Der Ehegatte, bei dem die Kinder nicht ständig leben, hat ein Umgangsrecht mit den Kindern. Dieses soll dem Wohl der Kinder dienen und ihnen den Kontakt zu beiden Elternteilen ermöglichen.
  • Zugewinnausgleich: Haben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, haben sie bei der Scheidung einen Anspruch auf Zugewinnausgleich. Das bedeutet, dass sie den Vermögenszuwachs, den sie während der Ehe erzielt haben, teilen müssen. Dazu wird das Anfangsvermögen vom Endvermögen abgezogen und die Differenz halbiert. Das Endvermögen wird zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags ermittelt. Das Trennungsjahr hat also Einfluss auf die Höhe des Zugewinnausgleichs.
  • Hausrat: Die Ehegatten müssen sich über die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats einigen oder diese gerichtlich festlegen lassen. Dabei geht es um die Gegenstände, die sie während der Ehe für die gemeinsame Wohnung angeschafft haben. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Geschirr, Elektrogeräte oder Schmuck. Dabei soll jeder Ehegatte die Gegenstände erhalten, die er für seinen persönlichen Bedarf oder für die Kinder benötigt.

Wie finde ich einen Anwalt für das Trennungsjahr?

Wenn Sie sich im Trennungsjahr befinden und einen Anwalt für Ihre rechtlichen Fragen benötigen, können Sie auf rechtsanwalt.com nach einem geeigneten Anwalt suchen. Hier finden Sie einen Anwalt für Familienrecht der Erfahrung mit Scheidungsfällen hat. Sie können auch nach einem Fachanwalt für Familienrecht suchen, der eine besondere Qualifikation auf diesem Gebiet nachweisen kann. Auf rechtsanwalt.com können Sie die Profile der Anwältinnen und Anwälte vergleichen, Bewertungen lesen und direkt Kontakt aufnehmen.

 


Bei einem Trennungsjahr handelt es sich gemäß §§ 1566, 1567 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) um eine dauerhafte Trennung der gemeinsamen häuslichen Lebensgemeinschaft. Dabei muss mindestens einer der Ehepartner ein weiteres eheliches Zusammenleben ablehnen und dieses auch nicht wiederherstellen wollen. Dieses Trennungsjahr müssen Ehepaare laut § 1566 BGB einhalten. Es ist Voraussetzung für eine darauffolgende Ehescheidung. Dabei muss der andere Ehegatte entweder ebenfalls den Scheidungsantrag gestellt oder zumindest der Scheidung zugestimmt haben.

Wozu dient das Trennungsjahr?

Anhand des Trennungsjahres sollen die Ehepartner beweisen, dass die Ehe endgültig und unwiederbringlich gescheitert ist. Die Ehepartner sollen damit sicherstellen, dass eine Scheidung tatsächlich beabsichtigt ist. Vom Gesetzgeber ist dies so vorgesehen, da es sich bei der Ehe um eine auf Dauer angelegte Institution handelt, die nicht sofort und ohne Weiteres beendet werden kann. Eine Scheidung kann mit einer Kündigung des Dauerschuldverhältnisses Ehe gleichgesetzt werden.

Ab wann kann ich den Scheidungsantrag stellen?

Die Scheidung einer Ehe beim Familiengericht ist nur dann möglich, wenn dieses nach einer Prüfung die Einhaltung des Trennungsjahres tatsächlich bejahen kann. Die Antragstellung für die Scheidung können die Ehepartner jedoch bereits vor Ablauf des Trennungsjahres stellen. In der Regel dauert es rund drei Monate, bis ein Scheidungstermin beim Familiengericht stattfindet, da zuvor die notwendigen Berechnungen für den Versorgungsausgleich durchgeführt werden müssen. So ist es möglich, den Scheidungsantrag bereits drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres zu stellen.

Für eine (mögliche) Ehescheidung müssen zwei Voraussetzungen vorliegen:

  • Das Trennungsjahr muss eingehalten werden. Die sogenannte Trennung von Tisch und Bett, also die getrennte Haushaltsführung, muss mindestens ein Jahr lang andauern, damit es zur Scheidung kommen kann
  • Mindestens ein Ehepartner muss Antrag auf Ehescheidung gestellt haben.

Wie ist das Trennungsjahr nachweisbar?

Wenn beide Ehepartner zustimmen und ein genaues Datum der Trennung beim Anhörungstermin angeben können, kann das Familiengericht auch ohne Nachweise von einem tatsächlichen Getrenntleben ausgehen und wird die Scheidung durchführen. Problematisch wird es jedoch, wenn einer der beiden Ehepartner abstreitet, dass der Zeitpunkt der Trennung bereits ein Jahr zurück liegt. In diesem Fall muss das Trennungsjahr durch den jeweils anderen Partner nachgewiesen werden durch beispielsweise das Vorlegen einer Meldebescheinigung, eines Mietvertrags oder durch Zeugen. Auch ist es möglich, dass beide Ehepartner während des Trennungsjahres weiterhin in der gemeinsamen Wohnung verbleiben. In diesem Fall müssen die Ehepartner die Trennung allerdings genau dokumentieren, um sie beim Familiengericht vorzuweisen. So sollte das Datum der Trennung bei Uneinigkeiten mit dem Partner schriftlich festgehalten werden.

Wo verbleiben die gemeinsamen Kinder nach einer Trennung?

Wenn einer der beiden Ehepartner aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht, sollten die (Ex-)Partner eine einvernehmliche Einigung darüber treffen, bei welchem der beiden Ehegatten die Kinder weiterhin verbleiben sollen. Dabei ist zu beachten, dass die Kinder möglichst in ihrem bereits gewohnten Umfeld verbleiben sollten. Wichtig ist hierbei, dass der jeweils andere Partner ein Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern besitzt, welches eingehalten werden muss.

Wer verbleibt in der gemeinsamen Wohnung?

Wenn nur einer der Ehepartner als Mieter eingetragen ist, so gilt dieser als Vertragspartner des Vermieters und darf in der Wohnung verbleiben. Möchte eben dieser Ehepartner die gemeinsame Wohnung verlassen, so ist es möglich, dass der andere Partner den Mietvertrag übernimmt – hierfür ist allerdings das Einverständnis des Vermieters notwendig.

Sind beide Partner Mieter einer Wohnung, kann einer der Ehegatten nur mit Zustimmung des Vermieters aus dem Vertrag ausscheiden. Falls der Vermieter dies verweigert und eine gemeinsame Wohngemeinschaft nicht mehr erwünscht ist, muss eine Kündigung des Mietvertrages erfolgen.

Wie wird der Hausrat aufgeteilt?

Auch der gemeinsame Hausrat muss zwischen den Partnern nach einer Trennung aufgeteilt werden. Zum Hausrat gehören Rechte, Anwartschaften und bewegliche Sachen, die dem gemeinsamen Zusammenleben der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen sollten. Wenn sich die Partner über die Aufteilung nicht einig sein sollten, kann das Familiengericht den gemeinsamen Hausrat formell aufteilen unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse. Dabei werden alle Hausratsgegenstände genau erfasst und aufgelistet. Anschließend werden die Eigentumsverhältnisse und die Nutzungsregelungen abgeklärt, um zu einer eindeutigen Zuteilung der jeweiligen Gegenstände zu gelangen. Das Gericht entscheidet hierbei nach Ermessen.

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