Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Sorgerecht

Sorgerecht

Das Sorgerecht für ein Kind beschreibt die Pflicht der Eltern bzw. des Vormundes, sich sowohl um die Person als auch um das Vermögen des Kindes zu kümmern. Das Sorgerecht ist in §1626 im BGB geregelt.

Sind die Eltern miteinander verheiratet, so erhalten beide bei der Geburt des Kindes automatisch das Sorgerecht, bei unverheirateten Eltern muss eine Sorgeerklärung öffentlich beurkundet werden. Die früher vorgeschriebene Amtspflegschaft des Jugendamtes für Kinder nicht verheirateter Mütter entfällt nach dem neuen Kindschaftsrecht, in diesem Fall steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Genauso besteht auch nach einer Scheidung oder Trennung der Eltern das gemeinsame Sorgerecht weiter. Nur wenn für das Kindeswohl wichtige Gründe gegen eine gemeinsame Sorge der Eltern sprechen, wird das Sorgerecht bei der Scheidung einem Elternteil zugesprochen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Sorgerecht erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Im Falle des Todes eines Elternteils steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu, wenn die Eltern miteinander verheiratet waren oder Sorgeerklärungen abgegeben hatten. Ist dies nicht der Fall, so überträgt das Familiengericht dem anderen Elternteil die elterliche Sorge nur, wenn dies dem Wohl des Kindes dient und ein persönliches Verhältnis besteht. Sterben beide Eltern, so wird der von den Eltern benannte Vormund vom Vormundschaftsgericht berufen, sofern nicht zwingende Gründe wie das Wohl des Kindes dagegen sprechen.

 

Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626.html

http://www.juraforum.de/lexikon/sorgerecht

http://www.familienrecht-heute.de/scheidung/gemeinsames-sorgerecht.html

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€