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Ratgeber 19.10.2023 Christian Schebitz

Das deutsche Recht und Lebensgemeinschaft

Wenn es um das Thema Lebensgemeinschaft im deutschen Recht geht, tauchen viele Fragen auf. Was bedeutet eigentlich Lebensgemeinschaft? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus? Und wie kann man sich rechtlich am besten absichern? In diesem Blogbeitrag beantworte ich diese Fragen Schritt für Schritt und gebe Ihnen nützliche Informationen und konkrete Tipps.

Was ist eine Lebensgemeinschaft?

Eine Lebensgemeinschaft, oft auch nichteheliche Lebensgemeinschaft genannt, ist eine Beziehung zwischen zwei Menschen, die zusammenleben, ohne verheiratet zu sein. Doch wie ist eine Lebensgemeinschaft rechtlich definiert? Die Lebensgemeinschaft zeichnet sich in erster Linie durch eine gewisse rechtliche Unverbindlichkeit aus. Anders als dies bei der Ehe der Fall ist, sehen die Gesetze für diese Form des Zusammenlebens keine speziellen Regelungen vor; es bestehen dementsprechend auch keine Erb– oder Unterhaltsansprüche der Partner untereinander.

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Nicht zu verwechseln ist die Lebensgemeinschaft darüber hinaus mit der Lebenspartnerschaft. Die Lebenspartnerschaft ist eine weitgehend der Ehe angeglichene Möglichkeit für homosexuelle Personen, ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Lebenspartnerschaft ist in dem am 1. August 2001 in Kraft getretenen Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) geregelt. Die Lebenspartnerschaft zweier homosexueller Partner wird eingetragen und bekommt somit einen eheähnlichen Status. Eine Lebensgemeinschaft eintragen zu lassen, ist nicht möglich.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert die Lebensgemeinschaft nicht ausdrücklich. Stattdessen spricht das Gesetz vom Zusammenleben von Personen, die auf Dauer einen gemeinsamen Haushalt führen und füreinander Verantwortung tragen. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Paar handeln, das zusammen wohnt und den Alltag miteinander teilt. Aber auch andere Konstellationen wie Wohngemeinschaften oder Patchwork-Familien können unter den Begriff der Lebensgemeinschaft fallen.

Welche rechtlichen Folgen hat eine Lebensgemeinschaft?

Die rechtlichen Auswirkungen einer Lebensgemeinschaft sind oft komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Hier einige wichtige Fragen und Antworten:

1. Unterhaltspflicht:

Frage: Besteht in einer Lebensgemeinschaft eine Unterhaltspflicht?

Antwort: Ja, in einer Lebensgemeinschaft kann eine Unterhaltspflicht bestehen. Wenn ein Partner bedürftig wird und der andere Partner leistungsfähig ist, können Unterhaltsansprüche entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind.

2. Aufteilung des Vermögens:

Frage: Wie wird das Vermögen in einer Lebensgemeinschaft aufgeteilt?

Antwort: Anders als bei Ehepaaren gibt es bei Lebensgemeinschaften keine gesetzlichen Regelungen zur Vermögensaufteilung. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, um im Streitfall Klarheit zu haben.

3. Erbrecht:

Frage: Welche Rolle spielt das Erbrecht in einer Lebensgemeinschaft?

Antwort: In einer Lebensgemeinschaft erben die Partner nicht automatisch voneinander. Wenn Sie Ihren Partner als Erben einsetzen wollen, sollten Sie ein Testament aufsetzen.

Praktische Beispiele: Wie wird das Gesetz angewendet?

Um die rechtlichen Aspekte von Lebensgemeinschaften besser zu verstehen, betrachten wir drei praktische Beispiele:

Beispiel 1: Unterhalt für den Partner

Nehmen wir an, Sie leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und haben gemeinsame Kinder. Nach der Trennung stellt sich die Frage des Unterhalts. Das Gesetz sieht vor, dass der Elternteil, der die Kinder betreut, Unterhaltsansprüche für die Kinder geltend machen kann. Auch der Partner kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt verlangen, wenn er bedürftig und der andere Partner leistungsfähig ist.

Tipp: Um Konflikte zu vermeiden, sollten Sie eine schriftliche Unterhaltsvereinbarung treffen. Können Sie sich nicht einigen, kann das Familiengericht entscheiden.

Beispiel 2: Vermögensauseinandersetzung

Angenommen, Sie haben mit Ihrem Partner jahrelang einen gemeinsamen Haushalt geführt und Vermögen angespart. Nach der Trennung stellt sich die Frage, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll. Da es keine gesetzliche Regelung gibt, sollten Sie eine Vereinbarung treffen, um Klarheit zu schaffen. Diese Vereinbarung kann auch für den Fall des Todes eines Partners gelten.

Tipp: Es empfiehlt sich, rechtzeitig eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die Vermögensaufteilung in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten.

Beispiel 3: Erbrecht

Angenommen, Sie leben in einer Lebensgemeinschaft und möchten sicherstellen, dass Ihr Partner im Falle Ihres Todes erbt. In diesem Fall kommt es auf ein Testament an. Nach deutschem Erbrecht erben nichteheliche Lebenspartner nicht automatisch voneinander. Sie sollten daher ein Testament aufsetzen, in dem Sie Ihren Partner als Erben einsetzen.

Tipp: Lassen Sie Ihr Testament von einer Notarin oder einem Notar rechtssicher gestalten.

Rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen

Um Ihr Wissen über die rechtlichen Aspekte von Lebensgemeinschaften zu vertiefen, können Sie die folgenden Gesetze und Quellen konsultieren:

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Das BGB enthält viele Regelungen, die auf Lebensgemeinschaften anwendbar sind, insbesondere im Bereich des Unterhaltsrechts.
  2. Erbrecht: Das Erbrecht, das im fünften Buch des BGB geregelt ist, betrifft die Frage der Erbfolge in Lebensgemeinschaften.
  3. Familiengericht: Können Konflikte in einer Lebensgemeinschaft nicht außergerichtlich gelöst werden, ist das Familiengericht zuständig. Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Fazit und Handlungsempfehlungen

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten, von Unterhaltspflichten bis hin zu Vermögensauseinandersetzung und Erbrecht. Um sich bestmöglich abzusichern, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Schriftliche Vereinbarung: Treffen Sie schriftliche Vereinbarungen über Unterhalt und Vermögensaufteilung, um Unklarheiten zu vermeiden.
  2. Testament: Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihr Partner im Falle Ihres Todes erbt, sollten Sie ein Testament aufsetzen und einen Notar konsultieren.
  3. Rechtsberatung: Bei komplexen Rechtsfragen ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.

 

Lebensgemeinschaft ist nicht gleich Ehe

Für die Ehe sieht das Gesetz zahlreiche Regelungen vor, die sich etwa auf die gemeinsamen Kinder von Eheleuten, auf Unterhaltspflichten der Ehepartner oder auf die Erbfolge beziehen, die im Falle des Todes eines Ehepartners in Kraft tritt. Der besondere Schutz der Ehe durch den Gesetzgeber und die besonders enge Bindung, die mit der Eingehung einer Ehe entsteht, kann für Paare in manchen Situationen mehr Vorteile bringen, als die Unverbindlichkeit einer Lebensgemeinschaft. So kann etwa nach dem Scheitern einer Ehe ein Zugewinnausgleich zugunsten des Ehepartners stattfinden, der während der Dauer der Ehe weniger verdient hat. Nach einer Lebenspartnerschaft kann ein solcher Ausgleich nicht stattfinden.

Partnerschaftsverträge

Paare, die in einer Lebensgemeinschaft zusammenleben, haben die Möglichkeit, die Belange ihrer Beziehung im Rahmen eines oder mehrerer Partnerschaftsverträge zu regeln. Ein Partnerschaftsvertrag kann sich auf jeden beliebigen Aspekt des Zusammenlebens der Partner beziehen (z. B. Kindesunterhalt, erbrechtliche Aspekte, gemeinsame Bankkonten) und macht vor allem dann Sinn, wenn man für den Fall des Scheiterns einer Beziehung finanzielle Probleme vermeiden will. Ein Partnerschaftsvertrag muss nicht durch einen Notar beglaubigt werden, außer wenn sich der Partnerschaftsvertrag auf gemeinsamen Grundbesitz bezieht.

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