Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 11.10.2023 Christian Schebitz

Was ist das Jugendamt?

Das Jugendamt ist eine Behörde, die sich um die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien kümmert. Das Jugendamt hat verschiedene Aufgaben, die im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt sind. Die wichtigsten Aufgaben sind

  • die Förderung der Erziehung in der Familie
  • der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl
  • die Beratung und Unterstützung von Eltern und Erziehungsberechtigten
  • die Gewährung von Leistungen zur Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren

Wie hilft das Jugendamt?

Das Jugendamt bietet verschiedene Hilfen an, die je nach Situation und Bedarf der Familie angepasst werden können. Mögliche Hilfen sind

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Was ist das Jugendamt? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

  • Erziehungsberatung: Das Jugendamt berät Eltern und Erziehungsberechtigte bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Erziehung ihrer Kinder. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei.
  • Familienhilfe: Das Jugendamt unterstützt Familien in schwierigen Lebenssituationen durch eine Fachkraft, die regelmäßig ins Haus kommt und bei der Bewältigung des Alltags hilft. Die Familienhilfe ist eine freiwillige Hilfe, die gemeinsam mit der Familie geplant wird.
  • Pflegefamilie: Das Jugendamt vermittelt Kinder und Jugendliche, die nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können, in eine Pflegefamilie, die ihnen ein neues Zuhause bietet. Die Pflegefamilie wird vom Jugendamt finanziell unterstützt und fachlich begleitet.
  • Heimerziehung: Das Jugendamt kann Kinder und Jugendliche, die einer intensiven Betreuung bedürfen, in einem Heim oder einer anderen Einrichtung unterbringen. Heimerziehung ist eine Hilfe zur Erziehung, die vom Familiengericht genehmigt werden muss.

Wann wird das Jugendamt aktiv?

Das Jugendamt greift ein, wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Kind oder der Jugendliche

  •  vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht wird.
  • Gewalt oder Sucht in der Familie erlebt.
  • psychische oder physische Probleme hat.
  • straffällig wird oder hat Schulprobleme bekommt.

Das Jugendamt versucht immer zuerst, gemeinsam mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten eine Lösung zu finden, die das Wohl des Kindes oder Jugendlichen sichert. Dazu kann das Jugendamt Hilfen zur Erziehung anbieten oder vermitteln. Wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Hilfe nicht annehmen oder ablehnen, kann das Jugendamt das Familiengericht anrufen. Das Familiengericht kann dann zum Beispiel

  • den Eltern oder dem Vormund Auflagen über die Erziehung des Kindes oder des Jugendlichen machen
  • das Sorgerecht für das Kind oder den Jugendlichen ganz oder teilweise dem Jugendamt übertragen
  • das Kind oder den Jugendlichen aus der Familie herausnehmen und in einer Pflegefamilie oder in einem Heim unterbringen.

Welche Rechte und Pflichten hat das Jugendamt?

Das Jugendamt hat das Recht und die Pflicht, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu fördern und zu schützen. Dazu gehört, dass das Jugendamt

  • sich über die Situation von Kindern und Jugendlichen informieren darf
  • mit anderen Behörden und Institutionen zusammenarbeitet
  • in dringenden Fällen sofort handeln kann

Das Jugendamt hat aber auch Grenzen, die es beachten muss. Dazu gehört, dass das Jugendamt

  • die Rechte der Eltern und Erziehungsberechtigten achten muss
  • die Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugendlichen achten muss
  • die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen ermöglichen muss
  • die Verhältnismäßigkeit seiner Maßnahmen prüfen

Wie kann ich mich über das Jugendamt beschweren?

Wenn Sie mit dem Verhalten oder den Entscheidungen des Jugendamtes nicht zufrieden sind, können Sie sich beschweren. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, ob es sich um freiwillige oder gerichtliche Hilfe handelt. Mögliche Beschwerdewege sind:

  • Das Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter suchen.
  • Das Gespräch mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin suchen.
  • Sich an die Ombudsstelle des Jugendamtes als unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden wenden
  • Fachaufsichtsbeschwerde beim Landesjugendamt einlegen, das die Rechtmäßigkeit des Handelns des Jugendamtes überprüft
  • Dienstaufsichtsbeschwerde beim Oberbürgermeister/bei der Oberbürgermeisterin, der/die die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des Jugendamtes überprüft
  • den Rechtsweg beschreiten, indem Sie einen Anwalt oder eine Anwältin einschalten und gegebenenfalls Klage beim Familiengericht einreichen.

Ein Jugendamt – auch „Fachbereich Familie“ bzw. „Fachbereich Jugend“ genannt – muss es gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt geben. Hier findet man Jugendämter in Deutschland – Jugendämter.com | Deutschland (jugendaemter.com)

Jedes Bundesland hat über ein Landesjugendamt zu verfügen. Grundsätzlich ist es für die Finanzierung und Förderung regionaler Jugendarbeit und die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zuständig. Eine weitere Aufgabe ist die Anerkennung überregionaler Vereine.

Der Aufbau und die Aufgaben des Jugendamts sind im 8. Sozialgesetzbuch (SGB 8) festgelegt. Dieses wird auch Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG) genannt.

Aufbau von Jugenämtern

Ein Teil des Jugendamts ist der Jugendhilfeausschuss. Ihm gehören Mitglieder des Stadtrats bzw. des Kreistages und Personen mit Erfahrung in der Jugendhilfe an. Außerdem können anerkannte Jugendhilfeträger und Jugendverbände Mitglieder vorschlagen. Der Ausschuss ist vor Ort für die Planung und Förderung von Jugendhilfeangeboten zuständig. Er nimmt neue Ideen zur Weiterentwicklung von Kindern und Jugendlichen an und setzt sich mit den Problemen von Kindern und Jugendlichen und deren Familien auseinander.

Ein weiterer Teil des Jugendamts ist die Verwaltung. Hier arbeiten unter anderem auch Sozialpädagogen und Sozialarbeiter. Die Verwaltung setzt Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses um.

Aufgaben von Jugenämtern

Das Jugendamt arbeitet tagtäglich für eine bessere Unterstützung und den Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (bis 26 Jahre). Es hilft Eltern beim Ausüben ihrer Pflichten. Kinder und Jugendliche können sich in Notsituationen auch direkt an dieses Amt wenden. Es vergibt Leistungen (nach SGB 8) und koordiniert folgende Aufgaben:

    • Förderung von Jugendarbeit
    • Jugendsozialarbeit
    • Kinder- und Jugendschutz (Erziehung)
    • Förderung allgemeiner, familiärer Erziehung
    • Besondere Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern
    • Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege
    • Erzieherische Hilfen wie Erziehungsberatung, Vollzeithilfe und Heimerziehung
    • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
    • Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Familienpflege
    • Mitwirken in Gerichtsverfahren
    • Pfleg- und Vormundschaft, Beistandschaft

Das Jugendamt soll stets Präsenz zeigen, um besser erreichbar zu sein. Bürokratische Hürden werden so gut wie möglich vermieden.

Weitere Angebote der Jugendämter

Das Jugendamt ist zur Erfüllung seiner Aufgaben in verschiedene Dienststellen vor Ort aufgeteilt. An diesen Dienststellen können Bürger verschiedene Angebote in Anspruch nehmen:

  • Adoption und Pflegekinderdienst. Hier kann man sich über Formen der Familienpflege, über Adoptionen im Inland, im Ausland und über Stiefelternadoptionen informieren.
  • Individuelle und familienbezogene Erziehungsberatung.
  • Erziehungshilfen. Hierbei ist zwischen ambulanter Hilfe in Form von sozialer Gruppenarbeit oder sozialpädagogischer Familienhilfe, sowie stationärer Hilfe in Form von Wohngruppen, Pflegefamilien und der Unterbringung in Heimen zu unterscheiden.
  • Freizeitangebote. Diese finden vor allem in Jugendtreffs und Jugendhäusern statt. Zudem wird eine Jugendförderung angeboten.
  • Jugendhilfe im Strafverfahren. Tatverdächtige und straffällig gewordene Jugendliche und junge Volljährige (bis 21 Jahre) werden vor Gericht betreut. Die Betreuung und Mitwirkung am Prozess werden vom sogenannten „Haus des Jugendrechts“ übernommen. Hier arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe behördenübergreifend in einem Gebäude.
  • Amtsvormundschaft, Beistandschaft und Unterhalt. Um die Vertreter eines Kindes festzulegen, werden folgende Dinge angeboten: Vaterschaftserkennungen, Sorgerechtserklärungen, die Verpflichtung zum Unterhalt, allgemeine Beurkundungen und die Gewährung der finanziellen Unterstützung (nach dem Unterhaltsvorschussgesetz).
  • Kindesschutz. Bei einer besonderen Kindesschutzstelle kann der Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls gemeldet werden. Sie wird bei Inobhutnahmen tätig.
  • Kindertagespflege. Eltern und Tagesmütter/ Tagesväter können sich beraten lassen. Außerdem werden ihnen Betreuungsplätze in der Kindertagespflege vermittelt.
  • Trennung und Scheidung. Die Sozialen Dienste bieten hierzu ihre Beratung an.
  • Übernahme von Elternbeiträgen. Dies gilt vor allem für Kindertageseinrichtungen und die Tagespflege.
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