Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 15.11.2023 Christian Schebitz

Was ist die vorweggenommene Erbfolge?

Die hohe Erbschaftssteuer gem. Erbrecht sorgt bei vielen Erben für Unmut. Daher kann es sich lohnen, bereits zu Lebzeiten einen Teil des Erbes durch eine vorweggenommene Erbfolge zu verschenken und sich nicht nur auf ein Testament zu verlassen. Bei einer solchen Schenkung handelt es sich um eine vorweggenommene Erbfolge, wenn es sich bei dem Beschenkten um eine gesetzlichen Erben handelt, der ohnehin einen Teil des Vermögens erhalten hätte.

Durch diese Zuwendung wird ein Teil der Erbmasse nun bereits durch Vermögensübertragung vor dem Tod des Erblassers (Erbfall) verteilt und damit vor der Erbschaftsteuer bewahrt. Somit kann der der Schenker noch zu Lebzeiten sich in der Freude seiner Abkömmlinge sonnen. Vielleicht kann er noch von einer Gegenleistung profitieren. Bei einer klassischen Erbschaft entfallen diese Vorteile und entsteht der Nachteil einer hohen Schenkungssteuer.

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Was ist die vorweggenommene Erbfolge? erhalten

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Was ist vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge ist eine Möglichkeit, den Nachlass bereits zu Lebzeiten auf die Erben zu verteilen. Dabei überträgt der Erblasser Vermögenswerte wie Immobilien, Geld oder Unternehmen auf seine Nachkommen oder andere Personen, die er bedenken möchte. Die vorweggenommene Erbfolge hat mehrere Vorteile, birgt aber auch einige Risiken und Konsequenzen, die es zu beachten gilt.

Warum sollte eine vorweggenommene Erbfolge in Betracht gezogen werden?

Eine vorweggenommene Erbfolge kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein. Zum einen können Steuern gespart werden, da die Schenkungssteuer in der Regel niedriger ist als die Erbschaftssteuer. Außerdem kann man Freibeträge mehrfach nutzen, indem man alle zehn Jahre neu schenkt. Zum anderen lassen sich Streitigkeiten unter den Erben vermeiden, da die Erbfolge bereits zu Lebzeiten geregelt wird. Es ist auch möglich, die Schenkung mit bestimmten Auflagen oder Bedingungen zu verbinden, zum Beispiel mit einem Wohnrecht oder einem Nießbrauchsrecht für den Erblasser. Schließlich kann man auch die Erben unterstützen, die das Vermögen früher benötigen oder nutzen können.

Welche Risiken und Konsequenzen hat die vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge ist nicht ohne Risiken und Folgen. Zum einen verliert der Erblasser die Verfügungsgewalt über sein Vermögen und muss sich auf die Zuverlässigkeit und Dankbarkeit der Beschenkten verlassen. Zum anderen kann es zu Konflikten mit dem Finanzamt kommen, wenn die Schenkung nicht korrekt deklariert oder bewertet wird. Außerdem ist zu beachten, dass eine Schenkung grundsätzlich unwiderruflich ist, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund wie Undank oder Verschulden vor.

Eine Schenkung kann sich auch auf den Pflichtteil der Erben auswirken, da sie dem Nachlass hinzugerechnet wird, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod gemacht wurde. Schließlich kann eine Schenkung auch zu Problemen führen, wenn der Erblasser später Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen muss, da das Sozialamt die Schenkung unter Umständen zurückfordern kann.

Wie kann eine vorweggenommene Erbfolge gestaltet werden?

Die vorweggenommene Erbfolge kann auf verschiedene Weise gestaltet werden. Die einfachste Form ist die direkte Schenkung von Vermögenswerten an die Erben. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass alle Erben gleichmäßig bedacht werden, um spätere Ansprüche zu vermeiden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Schenkung unter Vorbehalt, bei der sich der Erblasser bestimmte Rechte wie ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchsrecht vorbehält. So kann er weiterhin von seinem Vermögen profitieren und seinen Lebensstandard sichern. Eine weitere Möglichkeit ist die Schenkung unter Auflage, bei der der Erblasser bestimmte Bedingungen an die Schenkung knüpft, zum Beispiel die Pflege des Erblassers oder die Weiterführung eines Unternehmens. So kann er seine Wünsche und Ziele verwirklichen und die Erben motivieren.

Welche Beispiele gibt es für die vorweggenommene Erbfolge?

Hier drei Beispiele:

  • Ein Ehepaar hat zwei Kinder und ein Haus. Sie möchten das Haus auf ihre Kinder übertragen, aber weiterhin darin wohnen. Sie schenken ihren Kindern das Haus und behalten sich ein lebenslanges Wohnrecht vor. So sparen sie Erbschaftssteuer und sichern sich ihren Lebensraum.
  • Ein Unternehmer hat einen Sohn und eine Tochter und führt ein erfolgreiches Unternehmen. Er möchte den Betrieb an seinen Sohn übergeben, seine Tochter aber nicht benachteiligen. Er schenkt seinem Sohn den Betrieb und zahlt seiner Tochter einen Ausgleichsbetrag in Geld. Damit regelt er die Unternehmensnachfolge und stellt die Gleichbehandlung seiner Kinder sicher.
  • Eine alleinstehende Frau hat drei Enkelkinder und ein großes Vermögen. Sie möchte ihre Enkelkinder unterstützen, aber auch etwas für wohltätige Zwecke tun. Sie schenkt jedem Enkelkind einen Teil ihres Vermögens und legt fest, dass jedes Enkelkind einen bestimmten Betrag an eine gemeinnützige Organisation spenden muss. Auf diese Weise fördert sie ihre Enkelkinder und erfüllt ihren sozialen Auftrag.

Welche Gesetze gelten für die vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge unterliegt verschiedenen gesetzlichen Regelungen, die man kennen und beachten sollte. Die wichtigsten sind

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das die allgemeinen Vorschriften zur Schenkung, zum Erbrecht und zum Pflichtteilsrecht enthält. Hier sind insbesondere die §§ 516-534, 1922-2385 und 2303-2338 BGB relevant.
  • Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), das die Besteuerung von Schenkungen und Erbschaften regelt. Hier sind insbesondere die §§ 1-35 ErbStG relevant.
  • Das Sozialgesetzbuch (SGB), das die Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege regelt. Hier sind insbesondere die §§ 90-94 SGB XII relevant.

Wo finde ich einen Anwalt für vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge ist eine komplexe Angelegenheit, die fachkundige Beratung erfordert. Um einen geeigneten Anwalt zu finden, können Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Die vorweggenommene Erbfolge betrifft in der Regel das Erbrecht, aber auch andere Rechtsgebiete wie Familienrecht, Steuerrecht oder Sozialrecht können eine Rolle spielen. Suchen Sie sich daher einen Anwalt, der sich in diesen Bereichen auskennt. Finden Sie hier “Fachanwälte für Erbrecht“, die sich mit all diesen Themen auskennen.
  • Prüfen Sie die Qualifikation des Anwalts. Ein Anwalt sollte über eine entsprechende Ausbildung, Erfahrung und Spezialisierung verfügen. Ein Indiz dafür ist der Fachanwaltstitel, den ein Anwalt nach einer zusätzlichen Prüfung und Fortbildung erwerben kann. Es gibt Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht oder Sozialrecht, die für die vorweggenommene Erbfolge geeignet sind.
  • Lesen Sie die Bewertungen des Anwalts. Ein Anwalt sollte einen guten Ruf und zufriedene Mandanten haben. Sie können sich daher auf Empfehlungen von Freunden, Bekannten oder anderen Anwälten verlassen oder im Internet nach Bewertungen suchen. Es gibt verschiedene Portale wie rechtsanwalt.com, anwalt.de oder jameda.de, die Anwältinnen und Anwälte nach verschiedenen Kriterien bewerten und vergleichen.

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Die vorweggenommene Erbfolge ist eine Möglichkeit, den Nachlass bereits zu Lebzeiten auf die Erben zu verteilen. Dabei überträgt der Erblasser Vermögenswerte wie Immobilien, Geld oder Unternehmen auf seine Nachkommen oder andere Personen, die er bedenken möchte. Die vorweggenommene Erbfolge hat mehrere Vorteile, birgt aber auch einige Risiken und Konsequenzen, die es zu beachten gilt.

Warum sollte eine vorweggenommene Erbfolge in Betracht gezogen werden?

Eine vorweggenommene Erbfolge kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein. Zum einen können Steuern gespart werden, da die Schenkungssteuer in der Regel niedriger ist als die Erbschaftssteuer. Außerdem kann man Freibeträge mehrfach nutzen, indem man alle zehn Jahre neu schenkt. Zum anderen lassen sich Streitigkeiten unter den Erben vermeiden, da die Erbfolge bereits zu Lebzeiten geregelt wird.

Es ist auch möglich, die Schenkung mit bestimmten Auflagen oder Bedingungen zu verbinden, zum Beispiel mit einem Wohnrecht oder einem Nießbrauchsrecht für den Erblasser. Schließlich kann man auch die Erben unterstützen, die das Vermögen früher benötigen oder nutzen können.

Welche Risiken und Konsequenzen hat die vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge ist nicht ohne Risiken und Folgen. Zum einen verliert der Erblasser die Verfügungsgewalt über sein Vermögen und muss sich auf die Zuverlässigkeit und Dankbarkeit der Beschenkten verlassen. Zum anderen kann es zu Konflikten mit dem Finanzamt kommen, wenn die Schenkung nicht korrekt deklariert oder bewertet wird. Außerdem ist zu beachten, dass eine Schenkung grundsätzlich unwiderruflich ist, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund wie Undank oder Verschulden vor.

Eine Schenkung kann sich auch auf den Pflichtteil der Erben auswirken, da sie dem Nachlass hinzugerechnet wird, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod gemacht wurde. Schließlich kann eine Schenkung auch zu Problemen führen, wenn der Erblasser später Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen muss, da das Sozialamt die Schenkung unter Umständen zurückfordern kann.

Wie kann eine vorweggenommene Erbfolge gestaltet werden?

Die vorweggenommene Erbfolge kann auf verschiedene Weise gestaltet werden. Die einfachste Form ist die direkte Schenkung von Vermögenswerten an die Erben. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass alle Erben gleichmäßig bedacht werden, um spätere Ansprüche zu vermeiden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Schenkung unter Vorbehalt, bei der sich der Erblasser bestimmte Rechte wie ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchsrecht vorbehält. So kann er weiterhin von seinem Vermögen profitieren und seinen Lebensstandard sichern. Eine weitere Möglichkeit ist die Schenkung unter Auflage, bei der der Erblasser bestimmte Bedingungen an die Schenkung knüpft, zum Beispiel die Pflege des Erblassers oder die Weiterführung eines Unternehmens. So kann er seine Wünsche und Ziele verwirklichen und die Erben motivieren.

Welche Beispiele gibt es für die vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge kann in vielen Situationen zur Anwendung kommen. Hier drei Beispiele:

  • Ein Ehepaar hat zwei Kinder und ein Haus. Sie möchten das Haus auf ihre Kinder übertragen, aber weiterhin darin wohnen. Sie schenken ihren Kindern das Haus und behalten sich ein lebenslanges Wohnrecht vor. So sparen sie Erbschaftssteuer und sichern sich ihren Lebensraum.
  • Ein Unternehmer hat einen Sohn und eine Tochter und führt ein erfolgreiches Unternehmen. Er möchte den Betrieb an seinen Sohn übergeben, seine Tochter aber nicht benachteiligen. Er schenkt seinem Sohn den Betrieb und zahlt seiner Tochter einen Ausgleichsbetrag in Geld. Damit regelt er die Unternehmensnachfolge und stellt die Gleichbehandlung seiner Kinder sicher.
  • Eine alleinstehende Frau hat drei Enkelkinder und ein großes Vermögen. Sie möchte ihre Enkelkinder unterstützen, aber auch etwas für wohltätige Zwecke tun. Sie schenkt jedem Enkelkind einen Teil ihres Vermögens und legt fest, dass jedes Enkelkind einen bestimmten Betrag an eine gemeinnützige Organisation spenden muss. Auf diese Weise fördert sie ihre Enkelkinder und erfüllt ihren sozialen Auftrag.

Welche Gesetze gelten für die vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge unterliegt verschiedenen gesetzlichen Regelungen, die man kennen und beachten sollte. Die wichtigsten sind

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das die allgemeinen Vorschriften zur Schenkung, zum Erbrecht und zum Pflichtteilsrecht enthält. Hier sind insbesondere die §§ 516-534, 1922-2385 und 2303-2338 BGB relevant.
  • Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), das die Besteuerung von Schenkungen und Erbschaften regelt. Hier sind insbesondere die §§ 1-35 ErbStG relevant.
  • Das Sozialgesetzbuch (SGB), das die Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege regelt. Hier sind insbesondere die §§ 90-94 SGB XII relevant.

Wo finde ich einen Anwalt für vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge ist eine komplexe Angelegenheit, die fachkundige Beratung erfordert. Um einen geeigneten Anwalt zu finden, können Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Ermitteln Sie das geeignete Rechtsgebiet. Die vorweggenommene Erbfolge betrifft in der Regel das Erbrecht, aber auch andere Rechtsgebiete wie Familienrecht, Steuerrecht oder Sozialrecht können eine Rolle spielen. Suchen Sie sich daher einen Anwalt, der sich in diesen Bereichen auskennt.
  • Prüfen Sie die Qualifikation des Anwalts. Ein Anwalt sollte über eine entsprechende Ausbildung, Erfahrung und Spezialisierung verfügen. Ein Indiz dafür ist der Fachanwaltstitel, den ein Anwalt nach einer zusätzlichen Prüfung und Fortbildung erwerben kann. Es gibt Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht oder Sozialrecht, die für die vorweggenommene Erbfolge geeignet sind.
  • Lesen Sie die Bewertungen des Anwalts. Ein Anwalt sollte einen guten Ruf und zufriedene Mandanten haben. Sie können sich daher auf Empfehlungen von Freunden, Bekannten oder anderen Anwälten verlassen oder im Internet nach Bewertungen suchen. Es gibt verschiedene Portale wie rechtsanwalt.com, anwalt.de oder jameda.de, die Anwältinnen und Anwälte nach verschiedenen Kriterien bewerten und vergleichen.

Freibeträge bei Schenkungen

Nach § 16 vom Erbschaftsrecht und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) werden für Übertragungen unter Lebenden Freibeträge auf zu zahlende Steuern gewährt. Demnach sind Übertragungen von Vermögen zwischen Ehegatten in Höhe von bis zu 500.000 Euro in zehn Jahren steuerfrei, zwischen Eltern und Kindern können immerhin noch 400.000 Euro pro Dekade verschenkt werden. Die Schenkungen finden jedoch nicht nur statt, um Schenkungsteuer zu sparen, sondern sollen in den meisten Fällen auch dem Erhalt des Familienvermögens, der Versorgung des Beschenkten und seiner Familie sowie der Minderung des Pflichtteils dienen.

Erhaltung des Familienvermögens

Im Falle eines Streits zwischen den Miterben kommt es oft zur Zerschlagung von wirtschaftlichen Einheiten wie dem Grundbesitz, einem Unternehmen oder einer Kunstsammlung. Eine gut durchdachte und vorweggenommene Erbfolge kann sowohl die Zersplitterung von Vermögenswerten als auch einen Erbschaftsstreit zwischen den Angehörigen verhindern. Eine rechtzeitige Übertragung motiviert außerdem den Nachfolger, den Besitz zu erhalten und zu vermehren. Der Anspruch auf einen Pflichtteil bleibt von der Schenkung unberührt.

Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt

Bei der Übertragung einer Immobilie durch einen Schenkungsvertrag ist es für den Schenker empfehlenswert, sich ein lebenslanges Nutzungsrecht (sog. Nießbrauch) vorzubehalten. Durch die Übertragung wird der Beschenkte zwar zum Eigentümer der Immobilie, kann aber die Immobilie oder ein Teil davon nicht selbst bewohnen oder vermieten. Die Nutzung steht alleine dem Nießbrauchsberechtigten nach §1030 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu, der in der Immobilie wohnen oder sie vermieten darf. Sofern im notariellen Vertrag zwischen dem Schenker und dem Beschenkten nichts anderes vorgesehen ist, muss der Nießbrauchsberechtigte für die laufenden Kosten aufkommen, während der Eigentümer für die außergewöhnlichen Aufwendungen zuständig ist. Alternativ zum Nießbrauchsrecht kann dem Schenker ein Wohnrecht eingeräumt und im Grundbuch eingetragen werden.

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