Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 04.12.2023 Christian Schebitz

Was ist ein Vermächtnis?

Das Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser einer oder mehreren Personen einen bestimmten Vermögensvorteil zuwendet, ohne sie als Erben einzusetzen. Das Vermächtnis ist eine besondere Form der Erbfolge, die neben der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge besteht. Der Vermächtnisnehmer hat keinen Anspruch auf den gesamten Nachlass, sondern nur auf die Erfüllung des ihm zugedachten Vermächtnisses. Der Vermächtnisnehmer ist also kein Miterbe und hat auch keinen Pflichtteilsanspruch.

Wie wird ein Vermächtnis angeordnet?

Ein Vermächtnis kann nur durch Testament oder Erbvertrag angeordnet werden. Das Testament muss entweder vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben (eigenhändiges Testament) oder vor einem Notar errichtet werden (öffentliches Testament). Ein Erbvertrag bedarf ebenfalls der notariellen Beurkundung und der Zustimmung aller Vertragsparteien. Ein Vermächtnis kann vom Erblasser jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange er lebt und testierfähig ist.

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Was kann vermacht werden?

Der Erblasser kann vermachen, was er will, solange es nicht gegen die guten Sitten oder das Gesetz verstößt. Er kann zum Beispiel eine bestimmte Sache, einen Geldbetrag, einen Teil des Nachlasses, einen Nießbrauch, ein Wohnrecht oder eine Rente vermachen. Der Erblasser kann auch mehrere Vermächtnisse anordnen und diese an Bedingungen oder Auflagen knüpfen. Der Erblasser kann auch bestimmen, wer das Vermächtnis zu erfüllen hat. Dies kann ein Erbe oder ein Dritter sein.

Wie wird ein Vermächtnis erfüllt?

Ein Vermächtnis wird erfüllt, indem der Vermächtnisgeber (derjenige, der das Vermächtnis zu erfüllen hat) dem Vermächtnisnehmer (der Person, die das Vermächtnis erhalten soll) den vermachten Vermögensvorteil überlässt. Der Vermächtnisnehmer muss das Vermächtnis innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Erblassers erfüllen, es sei denn, es ist eine andere Frist bestimmt. Der Vermächtnisnehmer hat das Vermächtnis in dem Zustand zu erfüllen, in dem es sich zur Zeit des Todes des Erblassers befand. Der Vermächtnisnehmer haftet für den Verlust oder die Verschlechterung des Vermächtnisses, wenn er dies zu vertreten hat.

Was sind die Rechte und Pflichten des Vermächtnisnehmers?

Der Vermächtnisnehmer hat das Recht, die Erfüllung des ihm zugedachten Vermächtnisses zu verlangen. Er kann den Vermächtnisgeber notfalls auf Erfüllung verklagen. Der Vermächtnisnehmer hat aber auch die Pflicht, die mit dem Vermächtnis verbundenen Lasten zu tragen. Das sind zum Beispiel die Kosten der Herausgabe oder der Verwaltung des Vermächtnisses. Der Vermächtnisnehmer muss auch Steuern oder Abgaben zahlen, die auf dem Vermächtnis lasten.

Welche Beispiele für Vermächtnisse gibt es?

Beispiel 1:

Der Erblasser setzt seine Tochter als Alleinerbin ein und vermacht seinem Sohn sein Auto. Die Tochter muss dem Sohn das Auto übergeben und ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Autos verantwortlich.

Beispiel 2:

Der Erblasser setzt seinen Bruder als Alleinerben ein und vermacht seiner Nichte 10.000 Euro. Der Bruder muss der Nichte den Geldbetrag auszahlen und haftet dafür, dass er über genügend Geld aus dem Nachlass verfügt.

Beispiel 3:

Der Erblasser setzt seine Ehefrau als Alleinerbin ein und vermacht seinem Freund ein lebenslanges Wohnrecht in seiner Wohnung. Die Ehefrau muss dem Freund das Wohnrecht einräumen und darf die Wohnung ohne seine Zustimmung weder verkaufen noch vermieten.

Welches Recht regelt das Vermächtnis?

Das Vermächtnis ist vor allem in den §§ 1939 bis 1966 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Daneben gelten die allgemeinen Vorschriften über das Erbrecht, das Testament und den Erbvertrag. Darüber hinaus können je nach Art des Vermächtnisses weitere Gesetze einschlägig sein, wie z.B. das Grundbuchrecht, das Schenkungssteuerrecht oder das Sozialrecht.

Wie finde ich einen Anwalt für Erbrecht?

Um einen Anwalt zu finden, der sich auf Vermächtnisse spezialisiert hat, müssen Sie zunächst das entsprechende Rechtsgebiet bestimmen. Das Vermächtnis gehört zum Erbrecht, das Teil des Zivilrechts ist. Auf der Website rechtsanwalt.com können Sie nach Anwälten für Erbrecht suchen, indem Sie die Postleitzahl oder den Ort eingeben. Man kann auch andere Filter anwenden, wie z.B. die Bewertung, die Erfahrung oder die Sprachkenntnisse des Anwalts. Es empfiehlt sich, mehrere Anwälte anzusehen und zu vergleichen, bevor man sich für einen Anwalt entscheidet und Kontakt aufnimmt.


Der im Wege des Vermächtnisses zugewendete Vermögensvorteil geht nach dem Erbfall nicht unmittelbar auf den Vermächtnisnehmer über. Der Vermächtnisnehmer erhält allein einen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses gegenüber dem Verpflichteten, grundsätzlich gegen den Erben des Erblassers. Das ist unabhängig von einem eventuell auszuzahlendem Pflichtteil! Ein Vermächtnis muss aktiv eingefordert werden! Gem. § 2176 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ergibt sich, dass das Vermächtnis nicht angenommen werden muss, nach erfolgter Annahme jedoch die Ausschlagung nicht mehr möglich ist. Es auch unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge.

Beachten Sie: Bei Versterben des Vermächtnisnehmers ist das Vermächtnis nach § 2160 BGB unwirksam. Klar, denn nach dem Tod kann man keinen Gegenstand aus dem Nachlass mehr entgegen nehmen.

Unterschied zum Erbe

Ein Vermächtnis ist eine einzelne Zuwendung, die aus dem gesamten Erbe gewählt und herausgelöst wird und daher besonders ausgewiesen sein muss. Um Missverständnisse und vom tatsächlichen Willen abweichende Auslegungen zu vermeiden, sollte der Verfasser klare Formulierungen, wie „ich vermache“ oder dieser und jener „bekommt“ wählen, nichtErbe wird…“ oder „ich vererbe“. Zudem ist es ratsam die Formulierungen von einem Rechtsanwalt oder Notar auf ihre Zulässigkeit und Wirksamkeit überprüfen zu lassen. Sehr preiswert und bequem geht das über eine Online Rechtsberatung.

Im Unterschied zum Erben, der die Gesamtrechtsnachfolge des Verstorbenen mit allen Verbindlichkeiten antritt, gehört der Vermächtnisnehmer nicht zur Erbengemeinschaft und teilt auch nicht deren Pflichten. Somit bleiben ihm die Aufteilung des Nachlasses, die Auseinandersetzung mit anderen Erben hinsichtlich des Vermögens sowie das eventuelle Haften für Schulden erspart. Nichtsdestotrotz unterliegt auch ein Vermächtnis, genau wie ein Erbe, der Erbschaftsteuer.

Es ist auch ein Universalvermächtnis, von dem das gesamte Nachlassvermögen umfasst ist, denkbar. Der Inhalt eines solchen sollte jedoch von einem Rechtsanwalt  herausgearbeitet werden, um gegebenenfalls die Kollision mit dem Pflichtteilsrecht zu vermeiden.

Verschiebung der Verhältnisse zwischen den Erben

Möchte der Erblasser eines seiner Kinder „bevorzugen“, sodass dieses mehr bekommt, kann er es mit einem Vorausvermächtnis tun. Er kann im Testament erklären, dass das Erbe zu gleichen Teilen zwischen den (beiden) Kindern aufgeteilt werden soll, das Haus in Nizza jedoch die Tochter, als besonders erfolgreiche Nachfolgerin, erhält. Konsequenz: dies wird nicht auf den Erbteil angerechnet. Die Tochter kann somit ihren Anspruch noch vor der Erbauseinandersetzung geltend machen.

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