Ratgeber 30.11.2023 Christian Schebitz

Was ist in einem Todesfall zu tun?

Der Tod eines geliebten Menschen ist ein schwerer Schicksalsschlag, der viele Fragen und Herausforderungen mit sich bringt. Neben der Trauer müssen sich die Hinterbliebenen um zahlreiche organisatorische und rechtliche Angelegenheiten kümmern. Was ist im Todesfall zu tun? Welche Schritte sind notwendig, um die Bestattung zu regeln, das Erbe anzutreten oder Versicherungen zu informieren? In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die bei einem Todesfall zu beachten sind.

Wie wird der Tod festgestellt und beurkundet?

Der erste Schritt nach dem Tod eines Angehörigen ist die Feststellung und Bescheinigung des Todes durch einen Arzt. Der Arzt stellt einen Totenschein aus, der den Todeszeitpunkt und die Todesursache enthält. Die Todesbescheinigung ist die Grundlage für die Ausstellung der Sterbeurkunde durch das Standesamt. Die Sterbeurkunde ist ein wichtiges Dokument, das Sie für viele weitere Schritte benötigen, zum Beispiel für die Abmeldung bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder dem Finanzamt.

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Wie wird eine Bestattung organisiert?

Die Bestattung eines Verstorbenen muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, die je nach Bundesland zwischen vier und zehn Tagen beträgt. Die Hinterbliebenen müssen sich daher zügig um die Organisation der Bestattung kümmern. Dazu gehört die Wahl der Bestattungsart (Erd-, Feuer-, Seebestattung etc.), des Friedhofs, des Sarges oder der Urne, des Grabsteins und der Trauerfeier. Die Kosten für die Bestattung können je nach Umfang und Anbieter stark variieren. Die Hinterbliebenen können einen Bestatter beauftragen, der ihnen bei allen Formalitäten und Vorbereitungen behilflich ist. Dazu benötigt der Bestatter unter anderem eine Vollmacht, eine Kopie der Sterbeurkunde und gegebenenfalls eine Willenserklärung des Verstorbenen über seine Bestattungswünsche.

Wie wird der Nachlass geregelt?

Nach dem Tod eines Angehörigen stellt sich auch die Frage nach dem Erbe. Wer erbt was und wie viel? Gibt es ein Testament oder tritt die gesetzliche Erbfolge ein? Wie wird der Nachlass verteilt und wie werden allfällige Schulden beglichen? Diese Fragen können je nach Einzelfall sehr komplex sein und erfordern häufig eine rechtliche Beratung. Grundsätzlich gilt: Wer erben will, muss die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls annehmen oder ausschlagen. Die Annahme kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Die Ausschlagung ist gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären. Wer die Erbschaft annimmt, haftet auch für die Schulden des Erblassers. Um sich davor zu schützen, kann eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragt werden.

Beispiele:

  • Anna stirbt ohne Testament und hinterlässt ihren Ehemann Peter und ihre beiden Kinder Laura und Max. Nach der gesetzlichen Erbfolge erbt Peter die Hälfte des Nachlasses, Laura und Max je ein Viertel. Peter muss innerhalb von sechs Wochen entscheiden, ob er die Erbschaft annimmt oder ausschlägt. Nimmt er das Erbe an, haftet er auch für Annas Schulden.
  • Bernd stirbt mit einem Testament, in dem er seine Lebensgefährtin Claudia als Alleinerbin einsetzt. Seine beiden Geschwister Heike und Frank werden dadurch enterbt. Sie haben jedoch Anspruch auf ihren Pflichtteil, der jeweils ein Viertel ihres gesetzlichen Erbteils beträgt. Sie müssen ihren Pflichtteilsanspruch innerhalb von drei Jahren nach dem Erbfall geltend machen.
  • Clara stirbt mit einem Testament, in dem sie ihren Neffen David zum Erben einsetzt. Sie hinterlässt jedoch mehr Schulden als Vermögen. David erfährt vom Nachlassgericht von seiner Erbschaft und schlägt sie innerhalb von sechs Wochen aus. Damit ist er von der Haftung für Claras Schulden befreit.

Paragraphen:

Handlungsanweisungen:

  • Den Tod eines Angehörigen ärztlich feststellen und bescheinigen lassen.
  • Beantragen Sie beim Standesamt eine Sterbeurkunde.
  • Ordnen Sie die Bestattung innerhalb der gesetzlichen Frist an.
  • Informieren Sie die Krankenkasse, die Rentenversicherung, das Finanzamt und andere Stellen über den Todesfall.
  • Prüfen Sie, ob ein Testament vorliegt oder ob die gesetzliche Erbfolge eintritt.
  • Entscheiden Sie, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen.
  • Lassen Sie sich bei erbrechtlichen Fragen rechtlich beraten.

Der Begriff Todesfall (Sterbefall) bezeichnet den Umstand, dass eine Person verstorben ist. Dabei wird der Fokus weniger auf den Toten an sich als auf die Hinterbliebenen gelegt. Diese müssen einiges beachten: Zum einen müssen sie alle Freunde und Verwandten informieren, zum anderen aber auch den rechtlichen Vorschriften entsprechen. Dabei ist es zunächst am wichtigsten, einen Totenschein ausstellen zu lassen. Ist der Tod in den eigenen vier Wänden eingetreten, sollten die Hinterbliebenen einen Arzt rufen, welcher den eingetretenen Tod offiziell feststellt.

Fand der Todesfall im Krankenhaus statt, übernimmt die dortige Verwaltung den Prozess. Bei einem nicht-natürlichen Tod wird die Polizei eingeschaltet, welche im Anschluss die Ermittlungen aufnimmt. Mit dem Totenschein können die Hinterbliebenen im Anschluss die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen. Außerdem ist es wichtig, ein Bestattungsunternehmen zu engagieren, das für den Abtransport der Leiche in die Leichenhalle und die weitere Organisation sorgt. Darüber hinaus kann das zuständige Bestattungsunternehmen auch in weiteren Bereichen, wie dem Aussuchen eines Sarges oder einer Urne, unterstützend helfen.

Bestattungspflicht

In Deutschland herrscht eine Bestattungspflicht. Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Bestattungsgesetz (BestattG). Grundsätzlich lassen sich jedoch in allen dieselben Inhalte finden. Demnach muss ein Leichnam in Deutschland frühestens nach 48 Stunden und spätestens nach acht Tagen beerdigt werden. Nach spätestens 24 bzw. 36 Stunden muss eine Überführung des Toten in eine Leichenhalle stattfinden. Dieses Zeitfenster geht auf frühere Zeitepochen zurück, als die schnelle Bestattung noch der Verhinderung von Seuchen diente.

Ebenso historischen Ursprungs ist auch der Friedhofszwang: Demnach müssen Leichname entweder in einem Sarg oder einer Urne auf einem Friedhofsgelände beerdigt werden. Lediglich die Bestattungsgesetze in Bremen und Nordrhein-Westfalen sind liberaler gestaltet und gestatten das Verstreuen von Totenasche auch auf Privatgrundstücken. In einigen Bundesländern sind außerdem Seebestattungen möglich, bei denen die Asche der Nord- oder Ostsee übergeben wird. Auch die Beisetzung der Urne in einem sogenannten Friedwald oder Ruheforst ist möglich.

Die Kostentragungspflicht im Sterbefall

Nach einem Todesfall sind die Angehörigen dazu verpflichtet, die Kosten für die Beerdigung zu übernehmen. Dabei muss das Familienmitglied zahlen, das dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war. Das betrifft zunächst den Ehepartner oder Lebenspartner und erst danach die Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder, in dieser Reihenfolge. Außerdem sind die Verwandten nach § 844 BGB bei einer Tötung ihres Familienmitglieds dazu berechtigt, die Bestattungskosten vom Täter einzufordern. §1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) benennt den oder die Erben als Verantwortliche für die Übernahme der Beerdigungskosten.

Todesfall ohne Angehörige

Es kommt immer wieder vor, dass jemand verstirbt und keine Angehörigen existieren, die sich um die Beerdigung kümmern können. In einem solchen Fall ist das städtische Ordnungsamt zuständig, das eine Beerdigung von Amts wegen durchführt. Dabei wird ein Beerdigungsunternehmen engagiert und meistens eine günstige Feuerbestattung ausgewählt. Finden sich im Lauf der Zeit doch noch Angehörige, müssen diese im Nachhinein für die Bestattung aufkommen.

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