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Ratgeber 02.12.2023 Christian Schebitz

Was ist eine Testamentsanfechtung?

Ein Testament ist ein wichtiges Dokument, das den letzten Willen eines Erblassers festhält. Doch was tun, wenn Sie Zweifel an der Gültigkeit des Testaments haben? Was ist eine Testamentsanfechtung? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie ein Testament anfechten können, welche Gründe dafür vorliegen müssen und welche Folgen eine erfolgreiche Anfechtung hat.

Die Testamentsanfechtung ist ein Rechtsbehelf, mit dem Sie die Unwirksamkeit eines Testaments geltend machen können. Eine Anfechtung ist nur möglich, wenn Sie ein sogenanntes Anfechtungsrecht haben. Das heißt, Sie müssen durch das Testament benachteiligt sein oder einen Vorteil verlieren, den Sie ohne das Testament gehabt hätten. Außerdem müssen Sie einen Anfechtungsgrund haben. Das sind bestimmte Umstände, die darauf hindeuten, dass das Testament nicht dem wirklichen Willen des Erblassers entspricht.

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Was sind die Gründe für eine Testamentsanfechtung?

Die häufigsten Gründe für die Anfechtung eines Testaments sind

  • Irrtum: Der Erblasser hat sich bei der Errichtung des Testaments z.B. über den Inhalt, die Form oder die Folgen seiner Verfügung geirrt.
  • Täuschung: Der Erblasser wurde bei der Errichtung des Testaments getäuscht, zum Beispiel durch falsche Angaben oder Versprechungen eines Dritten.
  • Drohung: Der Erblasser wurde bei der Errichtung des Testaments bedroht, z.B. durch Gewalt oder Erpressung.
  • Testierunfähigkeit: Der Erblasser war zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments nicht in der Lage, seinen Willen frei zu bilden und zu äußern, zum Beispiel aufgrund einer Geisteskrankheit oder starker Beeinflussung.

Wie kann ein Testament angefochten werden?

Um ein Testament anzufechten, müssen Sie eine Anfechtungserklärung abgeben. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Erklärung, in der Sie angeben, dass und aus welchem Grund Sie das Testament anfechten. Sie müssen die Anfechtungserklärung innerhalb eines Jahres abgeben, nachdem Sie von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt haben. Die Frist beginnt frühestens mit dem Tod des Erblassers zu laufen. Die Anfechtungserklärung ist gegenüber dem Nachlassgericht oder einem Notar abzugeben. Sind mehrere Erben vorhanden, müssen Sie die Anfechtungserklärung auch an diese richten.

Was sind die Folgen einer erfolgreichen Testamentsanfechtung?

Ist Ihre Testamentsanfechtung erfolgreich, wird das Testament unwirksam. Das bedeutet, dass die gesetzliche Erbfolge oder ein früheres Testament eintritt. Sie können dann Ihren gesetzlichen oder testamentarischen Erbteil beanspruchen. Eine erfolgreiche Anfechtung kann aber auch Nachteile haben. Zum Beispiel müssen Sie eventuell bereits erhaltene Erbschaftssteuern zurückzahlen oder Pflichtteilsansprüche berücksichtigen.

Wie finde ich einen auf Testamentsanfechtung spezialisierten Anwalt?

Wenn Sie ein Testament anfechten wollen oder sich gegen eine Anfechtung zur Wehr setzen müssen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden. Dieser kann Sie kompetent beraten und vertreten und Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Um einen geeigneten Anwalt zu finden, können Sie die Suchfunktion auf rechtsanwalt.com nutzen. Dort können Sie nach dem Rechtsgebiet “Erbrecht” und Ihrem Standort suchen und aus einer Liste qualifizierter Anwältinnen und Anwälte auswählen.

 

Die Anfechtung eines Testaments hat den Zweck ein Testament als nichtig bzw. unwirksam zu erklären. Für die Unwirksamkeit dieser letztwilligen Verfügung bedarf es eines Anfechtungsgrundes sowie einer Anfechtungserklärung. Entscheidend ist, dass das Testament nach einer erfolgreichen Anfechtung als von Anfang an unwirksam anzusehen ist, d.h. es ist möglich, dass unrechtmäßige Erben beispielsweise zu Rückzahlungen verpflichtet sind. Es kann sein, dass nach erfolgreicher Anfechtung die gesetzliche Erbfolge eintritt.

Was sind Anfechtungsgründe?

Anfechtungsgründe sind gemäß § 2078 BGB zunächst ein Irrtum des Erblassers über das verfasste Testament, also die letztwillige Verfügung. Dabei wird unterschieden zwischen Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum und Motivirrtum.

Was ist ein Inhaltsirrtum?

02Ein Inhaltsirrtum liegt beispielsweise vor, wenn der Erblasser Begriffe in seinem Testament nutzt, deren Bedeutung er falsch interpretiert. Z.B. nutzt er den Begriff der „gesetzlichen Erben“, nimmt jedoch an, dass unter diesen Begriff  keine unehelichen Kinder fallen, da er nicht möchte, dass diese erben.

Was ist ein Erklärungsirrtum?

Ein Erklärungsirrtum liegt dann vor, wenn der Erblasser sich schlicht verschreibt. Beispielsweise möchte der Erblasser einen Betrag von 10.000€ an Person X vermachen, schreibt jedoch eine Summe von 100.000€ in das Testament.

Was ist ein Motivirrtum?

Ein Motivirrtum ist dann gegeben, wenn der Erblasser sein Testament in Annahme einer Tatsache verfasst, welche nicht mehr oder doch nicht vorliegt bzw. eingetreten ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Erblasser davon ausgeht, dass ein verlobtes Paar heiraten wird, die Hochzeit dann aber doch nicht stattfindet.

Weitere Gründe für eine Testamentsanfechtung

Ein weiterer Grund für eine Testamentsanfechtung ist, wenn der Erblasser durch Drohung zur Abgabe des Testaments gezwungen worden ist oder er aufgrund von arglistiger Täuschung ein Testament abgegeben hat, welches er unter voller Kenntnis der Umstände so nicht abgegeben hätte.

Weiterhin kann ein Testament gemäß § 2079 BGB angefochten werden, wenn der Erblasser einen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, soweit dieser ihm zum Zeitpunkt des Erstellens des Testaments nicht bekannt war oder erst nach der Erstellung geboren oder als für den Pflichtteil berechtigt bekannt geworden ist. Sie benötigen rechtlichen Beistand bei einem erbrechtlichen Fall oder möchten sich zu Ihren Ansprüchen beraten lassen? Auf rechtsanwalt.com finden Sie kompetente Anwälte in Ihrer Nähe!

Anfechtungsberechtigte

Grundsätzlich sind die Personen anfechtungsberechtigt, denen die Anfechtung zu Gute kommt. Also zum Beispiel ein Verwandter, der in der gesetzlichen Erbfolge als Erbe in Frage kommt.

Anfechtungserklärung

Die Anfechtung muss vor dem Nachlassgericht erklärt werden. Die Anfechtungsfrist beträgt dabei ein Jahr und beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Anfechtungsberechtigte vom Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die Anfechtung ist 30 Jahre nach dem Erbfall ausgeschlossen.

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