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Ratgeber 08.09.2023 Christian Schebitz

Notarielles Testament

Das notarielle Testament ist eine besondere Form der letztwilligen Verfügung, die von einem Notar beurkundet wird. Ein notarielles Testament hat gegenüber einem handschriftlichen Testament einige Vorteile, aber auch einige Nachteile. In diesem Blogbeitrag erklären wir, was ein notarielles Testament ist, wie man es errichtet, welche Kosten entstehen und welche Vor- und Nachteile es hat.

Was ist ein notarielles Testament?

Ein notarielles Testament ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person (der Erblasser) festlegt, wer nach seinem Tod sein Vermögen erben soll. Ein notarielles Testament muss von einem Notar errichtet und beurkundet werden. Der Notar ist ein unabhängiger und unparteiischer Rechtsberater, der die Erklärung des Erblassers entgegennimmt, prüft und beurkundet. Der Notar sorgt auch dafür, dass das Testament beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt wird.

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Wie wird ein notarielles Testament errichtet?

Um ein notarielles Testament zu errichten, muss man einen Termin bei einem Notar vereinbaren. Der Notar führt dann ein persönliches Gespräch mit dem Erblasser, um dessen Wünsche zu erfragen und ihn zu beraten. Anschließend erstellt der Notar einen Testamentsentwurf, den er dem Erblasser vorliest oder vorlesen lässt. Der Erblasser muss dann das Testament unterschreiben oder erklären, dass er mit dem Inhalt einverstanden ist. Der Notar beurkundet das Testament und versieht es mit seiner Unterschrift und seinem Siegel.

Was kostet ein notarielles Testament?

Die Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach dem Wert des Nachlasses und der Kostenordnung für Notarinnen und Notare (GNotKG). Die Gebühr für die Beurkundung eines Testaments beträgt zwischen 0,5 % und 1,5 % des Nachlasswertes, mindestens jedoch 70 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Hinterlegung des Testaments beim Nachlassgericht, die zwischen 15 Euro und 75 Euro liegen. Die genauen Kosten können im Einzelfall variieren.

Was sind die Vor- und Nachteile eines notariellen Testaments?

Ein notarielles Testament hat gegenüber einem handschriftlichen Testament einige Vorteile:

  • Es ist form- und beweissicher, da es von einem Notar errichtet und beurkundet wird.
  • Es ist leicht auffindbar, da es beim Nachlassgericht hinterlegt wird.
  • Es kann nicht verloren gehen oder vernichtet werden.
  • Es kann nicht angefochten werden, da der Notar die Testierfähigkeit des Erblassers prüft.
  • Es kann den Pflichtteil mindern, wenn der Erblasser Schenkungen anordnet.

Ein notarielles Testament hat aber auch Nachteile gegenüber einem handschriftlichen Testament:

  • Es ist teurer, weil der Notar hohe Gebühren verlangt.
  • Es ist weniger flexibel, da es nur durch ein neues notarielles Testament geändert oder widerrufen werden kann.
  • Es ist weniger diskret, da es beim Nachlassgericht hinterlegt wird und von jedermann eingesehen werden kann.

Das notarielle Testament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet und bildet mit dem eigenhändigen Testament die Gruppe der ordentlichen Testamente. Rechtsgrundlage für das (notarielle) Testament sind die §§ 2063 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Neben den ordentlichen Testamenten sind im BGB auch drei Formen von Nottestamenten (Bürgermeistertestament, Drei-Zeugen-Testament, Seetestament) aufgeführt, die jedoch in der Praxis nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Errichtung eines notariellen Testaments

Für jedes Testament gilt: Der Erblasser kann einen Erbvertrag nur persönlich schließen. Dies ist in § 2274 BGB festgehalten und gilt auch für notarielle Testamente. Daneben gibt es noch weitere grundsätzliche Vorschriften, die im Zusammenhang mit dem notariellen Testament von Bedeutung sind. Nach § 2229 Abs. 1 BGB muss eine Person, die ein notarielles Testament errichtet, mindestens 16 Jahre alt sein. Kein Testament darf nach § 2229 Abs. 3 BGB errichten, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Das notarielle Testament kann nach § 2232 BGB auf zwei Arten entstehen: Entweder der Erblasser erklärt dem Notar seinen letzten Willen oder er übergibt ihm ein Schriftstück, das seinen letzten Willen enthält. Das Schriftstück kann der Erblasser dem Notar in diesem Fall offen oder verschlossen überreichen. Es muss nicht vom Erblasser geschrieben worden sein. Weiterer Schritte bedarf es nicht.

Notarielles Testament: Anfechtung und Widerruf

Ein notarielles Testament kann durch den Erblasser jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf muss nach § 2253 BGB durch Testament erfolgen. Die Widerrufbarkeit des Testaments ist einer der wesentlichen Unterschiede zum Erbvertrag. Es gestattet dem Erblasser einen relativ flexiblen Umgang mit seinen Verfügungen und ermöglicht auch kurzfristige Änderungen.

Die Anfechtung eines Testaments kann nach § 2080 BGB durch diejenigen Personen erfolgen, welchen die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar betreffen würde. Die Anfechtung kann aufgrund von Irrtum oder Drohung (§ 2078 BGB) oder wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten (§ 2079 BGB) erfolgen.

Aufbewahrung des notariellen Testaments

Jedes notarielle Testament wird automatisch in amtliche Verwahrung übergeben, also beim zuständigen Nachlassgericht gelagert. Zusätzlich erfolgt eine Registrierung des notariellen Testaments im Zentralen Testamentsregister. Hier werden die relevanten Daten zum Testament gespeichert, damit das notarielle Testament im Erbfall auf schnellstem Wege gefunden und vollstreckt werden kann. Diese Sicherungsmechanismen zeichnen das notarielle Testament gegenüber dem eigenhändigen Testament aus, bei dem eine Verwahrung nicht automatisch erfolgt und bei dem zudem aufgrund der fehlenden notariellen Beurkundung die Beweiskraft nicht annähernd so hoch ist.

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