Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 09.11.2023 Christian Schebitz

Was ist ein Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht fällt unter die freiwillige Gerichtsbarkeit, ist Teil der Justiz und wird maßgeblich durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. Demnach ist seine Zuständigkeit in der Regel abhängig vom letzten Wohnsitz des verstorbenen Erblassers. Das Nachlassgericht hat viele Aufgabenfelder, darunter die amtliche Verwahrung, die Testamentseröffnung, die Ermittlung von Erben, das Erbscheinverfahren sowie die Erbschaftsausschlagung.

Wenn jemand stirbt, müssen seine Erben sich um seinen Nachlass kümmern. Das heißt, sie müssen sein Vermögen und seine Schulden aufteilen, seine letzten Wünsche erfüllen und eventuelle Steuern zahlen. Dabei kann es zu vielen Fragen und Problemen kommen, zum Beispiel:

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Was ist ein Nachlassgericht? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

  • Wer sind die gesetzlichen oder testamentarischen Erben?
  • Wie hoch ist der Pflichtteil für die enterbten Angehörigen?
  • Wie kann man einen Erbschein beantragen oder anfechten?
  • Wie wird der Nachlass bewertet und versteuert?
  • Wie kann man einen Erbvertrag oder ein Testament aufsetzen oder ändern?

Um diese Fragen zu klären, gibt es in Deutschland das Nachlassgericht. Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die für alle erbrechtlichen Angelegenheiten zuständig ist. Das Nachlassgericht hat folgende Aufgaben, es:

  • führt das Zentrale Testamentsregister, in dem alle Testamente und Erbverträge erfasst werden.
  • eröffnet die Testamente und Erbverträge nach dem Tod des Erblassers und benachrichtigt die Erben.
  • erteilt die Erbscheine, die als Nachweis der Erbenstellung dienen.
  • entscheidet über Streitigkeiten zwischen den Erben oder zwischen den Erben und Dritten, zum Beispiel Gläubigern oder Vermächtnisnehmern.
  • verwaltet den Nachlass, wenn kein Erbe vorhanden oder bekannt ist oder wenn der Erbe minderjährig oder geschäftsunfähig ist.

Um die Hilfe des Nachlassgerichts in Anspruch zu nehmen, muss man in der Regel eine Gebühr bezahlen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und der Art des Verfahrens. Die Gebührenordnung für das Nachlassgericht findet man hier:

Wenn man sich nicht sicher ist, wie man seinen eigenen Nachlass regeln soll oder wie man seine Rechte als Erbe wahrnehmen kann, sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden. Ein Rechtsanwalt kann einen bei der Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrags beraten, einen bei der Beantragung oder Anfechtung eines Erbscheins vertreten oder einen bei einem Erbstreit vor dem Nachlassgericht unterstützen. Um einen passenden Rechtsanwalt zu finden, kann man das Rechtsgebiet “Erbrecht” auf rechtsanwalt.com auswählen.

Der Nachlass

Der Nachlass, auch Erbschaft oder Erbmasse genannt, umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers. Unter dem Nachlassvermögen versteht man allerdings nicht nur Wertgegenstände, sondern vielmehr die Gesamtheit aller vermögensbezogenen Rechtsverhältnisse des Verstorbenen, beispielsweise auch Handelsgeschäfte oder Schulden. In der Regel wird die Verteilung des Nachlasses durch das Testament geregelt, in einigen Fällen auch durch einen Erbvertrag. Liegt keine  letztwillige Verfügung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die Verteilung liegt in der Hand eines Testamentvollstreckers.

Das Nachlassverfahren

Das Nachlassverfahren ist in Deutschland ein zentraler Bestandteil des Erbrechts und wird vom zuständigen Nachlassgericht durchgeführt. Im Zuge des Verfahrens werden die rechtmäßigen Erben ermittelt. Dafür muss bei der Testamentseröffnung jede letztwillige Verfügung, egal ob gültig oder nicht und egal ob das Testament von einem Notar erstellt wurde oder vom Erblasser handgeschrieben, dem Nachlassgericht im Original vorgelegt werden. Diese Vorgabe ist gesetzlich vorgeschrieben und kann bei Nichtbeachtung eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen (§ 2259 BGB). Im Anschluss an das Verfahren können die Erben einen Erbschein beantragen, der sie als rechtmäßige Nachfolger auszeichnet.

Die Nachlassverwaltung

Wenn die Erbschaft stark verschuldet ist und sich noch nicht sicher einschätzen lässt, ob das Nachlassvermögen zur Begleichung der Schulden ausreicht, kann beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragt werden. Deren Ziel ist es, die Gläubiger zu befriedigen und dabei – im Gegensatz zu der Nachlasspflegschaft – die Haftung der Erben auf den Nachlass zu begrenzen. Oftmals endet die Nachlassverwaltung in einem Nachlassinsolvenzverfahren. Dann kümmert sich ein Nachlasspfleger um die korrekte Abwicklung des Erbes.

Erbschaftsausschlagung

Ein Erbe kann den ihm zustehenden Nachlass auch ablehnen, beispielsweise wenn dieser überschuldet ist. Von dem Zeitpunkt, an dem er von seiner Erbschaft und dem Berufungsgrund erfahren hat, bleiben ihm dann sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen. Die Ausschlagung muss zur Niederschrift dem Nachlassgericht erklärt oder zumindest notariell beglaubigt werden. In Ausnahmefällen, beispielsweise wenn sich der Erbe für längere Zeit im Ausland aufhält, kann die Frist auf sechs Monate verlängert werden.

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