Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 01.11.2023 Christian Schebitz

Was bedeutet Erbe ausschlagen?

Wenn Sie Erbe sind, haben Sie die Möglichkeit, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, zum Beispiel wenn Sie Schulden erben oder das Erbe mit anderen teilen müssen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie ein Erbe ausschlagen wollen.

Was bedeutet es, ein Erbe auszuschlagen?

Ein Erbe ausschlagen bedeutet, dass Sie auf Ihr gesetzliches oder testamentarisches Erbrecht verzichten. Das bedeutet, dass Sie weder das Vermögen noch die Schulden des Erblassers übernehmen. Sie werden so behandelt, als hätten Sie zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt.

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Wie kann ich eine Erbschaft ausschlagen?

Um eine Erbschaft auszuschlagen, müssen Sie eine Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht abgeben. Das ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Die Erklärung muss persönlich oder durch einen Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht abgegeben werden. Eine schriftliche oder mündliche Erklärung gegenüber anderen Personen ist unwirksam.

Wann muss ich eine Erbschaft ausschlagen?

Sie müssen eine Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, nachdem Sie vom Erbfall und Ihrem Erbrecht Kenntnis erlangt haben. Die Frist beginnt frühestens mit dem Tod des Erblassers zu laufen. Wenn Sie im Ausland wohnen, beträgt die Frist sechs Monate. Versäumen Sie die Frist, gilt die Erbschaft als angenommen.

Welche Folgen hat die Ausschlagung einer Erbschaft?

Wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf den Nachlass des Erblassers. Dies gilt auch für Pflichtteilsansprüche oder Vermächtnisse. Stattdessen rückt der nächste gesetzliche oder testamentarische Erbe nach. Schlagen alle Erben die Erbschaft aus, fällt sie an den Staat.

Welche Vor- und Nachteile hat es, ein Erbe auszuschlagen?

Der Vorteil des Ausschlagens einer Erbschaft besteht darin, dass man sich von den Schulden und Verpflichtungen des Erblassers befreien kann. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass überschuldet ist oder Sie sich mit den Miterben nicht einigen können. Der Nachteil ist, dass Sie auch auf allfällige Vermögenswerte verzichten müssen. Das kann ärgerlich sein, wenn sich später herausstellt, dass der Nachlass doch wertvoll war, oder wenn Sie eine emotionale Beziehung zu dem Erbe hatten.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Erbschaft ausschlagen sollen oder nicht, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen die rechtlichen Konsequenzen erläutern und Ihnen helfen, eine Entscheidung zu treffen. Er kann Ihnen auch bei der Abwicklung des Nachlasses behilflich sein, wenn Sie die Erbschaft annehmen wollen.

Wo finde ich einen Anwalt?

Um eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu finden, die oder der sich auf das Thema “Ausschlagung einer Erbschaft” spezialisiert hat, können Sie die Plattform rechtsanwalt.com nutzen. Dort können Sie nach dem entsprechenden Rechtsgebiet suchen und Kontakt zu qualifizierten Anwälten aufnehmen.

Beispiele für das Ausschlagen eines Erbes

Hier sind drei Beispiele für Situationen, in denen das Ausschlagen eines Erbes sinnvoll sein kann:

  • Beispiel 1: Anna erfährt, dass sie von ihrem Onkel geerbt hat. Sie hatte keinen Kontakt zu ihm und weiß nichts über seinen Nachlass. Sie vermutet, dass er viele Schulden hatte und will kein Risiko eingehen. Deshalb schlägt sie das Erbe aus.
  • Beispiel 2: Ben ist der Alleinerbe seines Vaters. Sein Vater hatte ein Haus und ein Auto hinterlassen, aber auch hohe Kredite aufgenommen. Ben rechnet aus, dass die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen und dass er keine Möglichkeit hat, sie zu begleichen. Deshalb schlägt er das Erbe aus.
  • Beispiel 3: Clara ist eine von drei Geschwistern, die von ihrer Mutter geerbt haben. Ihre Mutter hatte ein Testament gemacht, in dem sie ihr Vermögen ungleich verteilt hat. Clara ist mit ihrem Erbteil unzufrieden und will ihren Pflichtteil geltend machen. Dafür muss sie zuerst das Erbe ausschlagen.

Links zu einschlägigen Gesetzen

Hier sind einige Links zu den wichtigsten Gesetzen, die das Thema “Erbe ausschlagen” betreffen:

Beispiele für die Ausschlagung einer Erbschaft
Hier sind drei Beispiele für Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, ein Erbe auszuschlagen:

– Beispiel 1: Anna erfährt, dass sie von ihrem Onkel geerbt hat. Sie hatte keinen Kontakt zu ihm und weiß nichts über seinen Nachlass. Sie vermutet, dass er viele Schulden hatte und möchte kein Risiko eingehen. Deshalb schlägt sie die Erbschaft aus.
– Beispiel 2: Ben ist Alleinerbe seines Vaters. Sein Vater hat ihm ein Haus und ein Auto hinterlassen, aber auch hohe Kredite aufgenommen.

Ben rechnet aus, dass die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen und er keine Möglichkeit hat, sie zu begleichen. Deshalb schlägt er die Erbschaft aus.
– Beispiel 3: Clara ist eines von drei Geschwistern, die von ihrer Mutter geerbt haben. Ihre Mutter hat ein Testament gemacht, in dem sie ihr Vermögen ungleich verteilt hat. Clara ist mit ihrem Erbteil unzufrieden und möchte ihren Pflichtteil geltend machen. Dazu muss sie zunächst das Erbe ausschlagen.

Links zu den relevanten Gesetzen
Hier finden Sie einige Links zu den wichtigsten Gesetzen, die für das Thema “Erbausschlagung” relevant sind:

– Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Erbrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1922.html
– Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) – Nachlassgericht: https://www.gesetze-im-internet.de/fgg/__343.html
– Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) – Ausschlagungsgebühren: https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__35.html

Entgegen dem Volksglauben erbt man nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden. Der Erbe muss im Zweifelsfall für die Schulden des Erblassers aus seinem Privatvermögen aufkommen. Deshalb kommt in bestimmten Fällen eine Erbausschlagung in Betracht. Denn so wird das Erbe nicht angenommen. Man erbt also weder Vermögen, noch Schulden.

Gründe für eine Erbausschlagung

Der häufigste Grund für eine Ausschlagung des Erbes ist eine Überschuldung des Nachlasses. Denn Erben haften mit ihrem Privatvermögen für die Schulden des Erblassers. Wenn das Erbe also mehr Schulden als Vermögen beinhaltet, sollte es unbedingt ausgeschlagen werden. Ein weiterer Grund für eine Erbausschlagung ist eine Verschuldung des Erben. Dieser könnte durch eine Erbausschlagung sicherstellen, dass nicht seine Gläubiger, sondern ein anderes Familienmitglied von der Erbschaft profitieren.

Erbausschlagung bedarf einer gewissen Form

Wenn sie eine Erbschaft ausschlagen möchten, dann bedarf dies einer gewissen Form. Sie müssen persönlich beim zuständigen Nachlassgericht erscheinen und die Ausschlagung beantragen. Bringen Sie hierzu ein amtliches Ausweisdokument, sowie die Sterbeurkunde des Erblassers mit. Es ist auch möglich, die Ausschlagung durch einen Notar beantragen und beglaubigen zu lassen. Die Gründe für die Ausschlagung müssen nicht zwingend genannt werden, dies ist jedoch durchaus möglich.

Frist

Der Erbbegünstigte hat sechs Wochen Zeit, sein Erbe auszuschlagen. Stichtag hierfür ist der Tag, an dem er von der Erbschaft erfahren hat. Geht man von der gesetzlichen Erbfolge aus, ist dies meist der Todestag. Für den Fall, dass ein Testament existiert, wird vom Tag der Testamentseröffnung ausgegangen.

Es ist hierbei wichtig zu beachten, dass Sie in der Regel nicht von einer offiziellen Stelle über die Erbschaft informiert werden. Dies ist nur der Fall, wenn ein Testament vorhanden ist oder Sie als Nachrücker in die Erbfolge eintreten. Nach Ablauf der Frist gilt das Erbe automatisch als angenommen.

Minderjährige Erben

Falls ein Minderjähriger erbt und das Erbe ausgeschlagen werden soll, so müssen die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen die Ausschlagung beantragen. Dieser Antrag muss in den meisten Fällen vom Familiengericht genehmigt werden. Zu einer solchen Situation kann es beispielsweise kommen, wenn der Minderjährige durch die Ausschlagung seiner Eltern in die Erbfolge gerückt ist.

Alternativen zur Ausschlagung

Es gibt eine Reihe von Alternativen zur Ausschlagung eines Erbes. Wenn Sie während der sechswöchigen Frist nicht feststellen können, wie hoch das Erbe verschuldet ist, so können Sie eine Nachlassverwaltung beantragen. So haften Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen. Aber auch eine Nachlassinsolvenz ist eine Möglichkeit, sich als Erbe vor einer privaten Haftung zu schützen.

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