Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 21.11.2023 Christian Schebitz

2024 – Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung (Gratifikation) vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, damit dieser für das Weihnachtsfest Geschenke kaufen kann. Die Zahlung erfolgt in den meisten Fällen einmalig und nicht etwa über das gesamte Jahr verteilt. Die meisten Arbeitgeber zahlen das Weihnachtsgeld  zusammen mit dem Novembergehalt aus. Der Gesetzgeber kategorisiert das Weihnachtsgeld als beitragspflichtiges Weihnachtsfest. Es werden also sowohl Steuern, als auch Sozialabgaben fällig.

Doch gibt es einen gesetzlichen Anspruch? Und wie hoch ist es? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie zum Thema wissen müssen.

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Was ist Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Vergütung, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Regel im November oder Dezember zahlen. Es soll die Treue der Arbeitnehmer belohnen und ihre Kaufkraft in der Weihnachtszeit erhöhen. Das Weihnachtsgeld ist nicht gesetzlich geregelt, sondern hängt von der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Das heißt, es gibt keinen generellen Anspruch darauf, sondern nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?

Die Höhe variiert je nach Branche, Region und Betrieb. In der Regel orientiert sich die Höhe des Weihnachtsgeldes am Monatsgehalt oder Tariflohn des Arbeitnehmers. Es kann aber auch ein Festbetrag oder ein Prozentsatz des Jahresgehalts sein. Das durchschnittliche Weihnachtsgeld in Deutschland lag im Jahr 2020 bei rund 2.600 Euro brutto.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Weihnachtsgeld zu bekommen?

Um es zu erhalten, müssen Sie in der Regel in einem aktiven Arbeitsverhältnis zu Ihrem Arbeitgeber stehen. Das bedeutet, dass Sie nicht gekündigt haben oder gekündigt worden sind und dass Sie nicht arbeitsunfähig oder im Urlaub sind. Darüber hinaus kann Ihr Arbeitgeber die Zahlung an bestimmte Bedingungen knüpfen, wie z. B. eine Mindestbeschäftigungsdauer, eine bestimmte Arbeitsleistung oder eine Rückzahlungsklausel. Diese Bedingungen müssen jedoch angemessen und transparent sein und dürfen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Darf das Weihnachtsgeld gekürzt oder gestrichen werden?

Es kann nur gekürzt oder gestrichen werden, wenn dies im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Beispielsweise kann es Ihr Arbeitgeber an die wirtschaftliche Lage des Unternehmens anpassen oder es bei einer Kündigung anteilig zurückfordern. Fehlt eine solche Regelung, kann Ihr Arbeitgeber es nicht einseitig ohne Ihre Zustimmung kürzen oder streichen. Hat Ihr Arbeitgeber das Weihnachtsgeld regelmäßig und vorbehaltlos gezahlt, kann sich außerdem ein Anspruch aus betrieblicher Übung ergeben, der nur mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden kann.

Wie wird Weihnachtsgeld versteuert?

Es unterliegt wie das reguläre Gehalt der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Allerdings wird das Weihnachtsgeld nicht mit dem normalen Steuersatz versteuert, sondern mit einem erhöhten Steuersatz, der so genannten Fünftelregelung. Diese Regelung soll verhindern, dass das Weihnachtsgeld in eine höhere Steuerklasse rutscht und dadurch höher besteuert wird. Die Fünftelregelung berechnet die Steuerlast so, als würde es auf fünf Jahre verteilt. Dadurch wird es in der Regel niedriger besteuert als das reguläre Gehalt.

Beispiele für die Anwendung des Gesetzes

Beispiel 1:

Anna arbeitet als Verkäuferin in einem Modegeschäft und verdient 2.000 Euro brutto im Monat. In ihrem Arbeitsvertrag steht, dass sie ein freiwilliges Weihnachtsgeld in Höhe eines halben Monatsgehalts erhält. Im November erhält sie also 3.000 Euro brutto. Die Zusatzzahlung wird nach der Fünftelregelung versteuert, so dass Anna netto 2.100 Euro erhält.

Beispiel 2:

Ben arbeitet als Ingenieur in einem Automobilkonzern und verdient 4.000 Euro brutto im Monat. In seinem Tarifvertrag ist festgelegt, dass er ein verbindliches Weihnachtsgeld in Höhe von 100 Prozent seines Monatsgehalts erhält. Im Dezember bekommt er also 8.000 Euro brutto. Es wird nach der Fünftelregelung versteuert, so dass Ben netto 5.200 Euro erhält.

Beispiel 3:

Clara arbeitet als Lehrerin an einer Schule und verdient 3.000 Euro brutto im Monat. Laut Betriebsvereinbarung erhält sie ein freiwilliges Weihnachtsgeld von 300 Euro, das jedoch an die wirtschaftliche Lage der Schule gekoppelt ist. Im Jahr 2020 hat die Schule aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Einbußen erlitten, so dass es auf 150 Euro gekürzt wird. Im November erhält sie daher 3.150 Euro brutto. Es wird ebenfalls nach der Fünftelregelung versteuert, so dass Clara netto 2.050 Euro erhält.

Nützliche Details, denn das Weihnachtsgeld…

  • muss spätestens mit dem Dezembergehalt ausgezahlt werden, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
  • kann nicht gepfändet werden, es sei denn, es übersteigt die Pfändungsfreigrenze.
  • wird nicht auf Elterngeld oder Arbeitslosengeld angerechnet, sondern als einmalige Einnahme behandelt.
  • kann auch an Auszubildende, Minijobber oder Teilzeitbeschäftigte gezahlt werden, wenn dies vereinbart wurde.

Konkrete Handlungsanweisungen

  • Schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Ihrer Betriebsvereinbarung nach, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch darauf haben.
  • Wenn Sie keinen Anspruch haben, können Sie versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber zu verhandeln oder sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen, der welches zahlt.
  • Wenn Sie Anspruch haben, es aber nicht oder zu wenig gezahlt wird, können Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich auffordern, das es nachzuzahlen oder zu berichtigen.
  • Weigert sich der Arbeitgeber es zu zahlen oder zu berichtigen, können Sie einen Rechtsanwalt einschalten oder beim Arbeitsgericht Klage einreichen.

Links zu den entsprechenden Gesetzen

Wer kann mich rechtlich beraten?

Das passende Rechtsgebiet für das Thema “Anspruch auf Weihnachtsgeld” ist Arbeitsrecht. Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht.

Arten von Weihnachtsgeld

Es gibt verschiedene Arten. Entweder wird es als 13. Gehalt ausgezahlt und hat somit Entgeltcharakter oder es dient als Belohnung für die Betriebstreue. Bei einem Mischcharakter werden beide Aspekte im Vertrag erwähnt. Ein Anspruch auf die Sonderzahlung besteht nur, wenn ein Entgeltcharakter besteht und im Arbeitsvertrag festgelegt wird.

Anspruch auf Weihnachtsgeld

Obwohl die Zahlung in vielen Betrieben üblich ist, besteht prinzipiell kein gesetzlicher Anspruch. Die rechtliche Grundlage für die Zahlung wird durch den Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag geschaffen. Hier kann der Anspruch klar geregelt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Zahlung im Vertrag unter den sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt zu stellen. Wenn dies klar im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag geregelt ist, kann der Arbeitgeber jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob er es auszahlen möchte.

Es wird dem Arbeitgeber bei der Zahlung geraten, immer auf die Freiwilligkeit hinzuweisen, um der sogenannten „betrieblichen Übung“ vorzubeugen. Diese Situation entsteht, wenn über Jahre hinweg freiwillige Zahlungen erfolgen und sich somit ein ungeschriebener Rechtsanspruch definiert. Eine weitere Option ist es, die Zahlung des Weihnachtsgeldes unter dem Widerrufsvorbehalt zu leisten. In diesem Fall muss der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag klare Gründe für den Widerruf des Anspruches auf Weihnachtsgeld definieren. Beispielsweise kann der Arbeitgeber nach einem Bilanzverlust im Vorjahr, wenn so vertraglich definiert, den Anspruch auf Weihnachtsgeld widerrufen.

Gleichbehandlung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist von besonderer Relevanz in Bezug auf das Weihnachtsgeld. Denn alle Mitarbeiter bzw. Gruppen von Mitarbeitern müssen entweder gleichviel oder ein nach einer identischen Methode berechnetes Weihnachtsgeld erhalten. Der Ausschluss Einzelner oder Gruppen ist nur möglich, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Als Beispiele hierfür gelten die Höhe des Gehaltes und die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Mitarbeiter im Mutterschutz oder Teilzeitkräfte dürfen nicht vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden.

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