Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 04.09.2023 Christian Schebitz

Nebentätigkeit: Was Sie als Arbeitnehmer 2024 wissen müssen

Sie haben einen Hauptberuf, möchten sich aber nebenbei etwas dazuverdienen oder eine andere Tätigkeit ausüben? Dann sollten Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Nebentätigkeit informieren. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was eine Nebentätigkeit ist, welche Voraussetzungen und Grenzen es gibt, wie Sie eine Nebentätigkeit anmelden müssen und welche Folgen eine unerlaubte Nebentätigkeit haben kann.

Was ist eine Nebentätigkeit?

Eine Nebentätigkeit ist eine Beschäftigung, die Sie neben Ihrem Hauptberuf ausüben. Dabei kann es sich um eine selbstständige oder eine unselbstständige Tätigkeit handeln. Eine selbstständige Tätigkeit ist zum Beispiel die Erbringung von Dienstleistungen oder die Herstellung und der Verkauf von Waren auf eigene Rechnung. Eine unselbstständige Tätigkeit ist z.B. die Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber oder die Ausübung eines Ehrenamtes.

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Eine Nebentätigkeit liegt vor, wenn Sie mehr als 15 Stunden pro Woche für diese Tätigkeit aufwenden. Wenn Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, die nicht als Nebentätigkeit gilt.

Welche Voraussetzungen und Grenzen gibt es für eine Nebenbeschäftigung?

Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich erlaubt, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen und Grenzen einhalten:

  • Sie müssen Ihre Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag mit Ihrem Hauptarbeitgeber erfüllen. Das heißt, Sie dürfen Ihre Arbeitszeit, Ihre Arbeitsleistung und Ihre Treuepflicht nicht beeinträchtigen. Sie dürfen beispielsweise keine Konkurrenztätigkeit ausüben, keine Betriebsgeheimnisse verraten oder Kunden abwerben.
  • Sie müssen Ihre Nebentätigkeit Ihrem Hauptarbeitgeber melden, wenn dieser es verlangt oder wenn es sich um eine Konkurrenztätigkeit handelt. Ihr Hauptarbeitgeber kann Ihnen die Nebentätigkeit nur verbieten, wenn er einen berechtigten Grund dafür hat, z. B. wenn Ihre Leistungsfähigkeit oder Ihre Gesundheit gefährdet sind oder ein Interessenkonflikt besteht.
  • Sie müssen die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen einhalten. Das heißt, Sie dürfen nicht mehr als acht Stunden am Tag und 48 Stunden in der Woche arbeiten. Diese Grenzen können unter bestimmten Umständen überschritten werden, z. B. wenn Sie Ausgleichszeiten haben oder es sich um eine vorübergehende Situation handelt.
  • Sie müssen Ihre Steuer- und Sozialversicherungspflichten erfüllen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Einkünfte aus der Nebentätigkeit versteuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Die Höhe der Steuern und Abgaben hängt von Art und Umfang der Nebentätigkeit ab.

Wie melde ich eine Nebentätigkeit?

Um eine Nebentätigkeit anzumelden, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:

  • Prüfen Sie, ob Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag eine Meldepflicht für Ihre Nebentätigkeit vorsieht. Wenn ja, informieren Sie Ihren Hauptarbeitgeber schriftlich über Ihre Nebentätigkeit und bitten Sie um seine Zustimmung. Geben Sie dabei möglichst alle relevanten Informationen wie Art, Umfang, Dauer und Arbeitgeber Ihrer Nebentätigkeit an.
  • Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Nebentätigkeit ein Gewerbe anmelden müssen. Wenn ja, melden Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an und entrichten Sie die entsprechende Gebühr. Beachten Sie dabei auch die besonderen Vorschriften für bestimmte Gewerbearten, z. B. die Handwerksordnung oder die Berufsordnung für freie Berufe.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Nebentätigkeit beim Finanzamt angemeldet werden muss. Wenn ja, füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und senden Sie ihn an das zuständige Finanzamt. Geben Sie dabei an, ob Sie Ihre Einkünfte aus der Nebentätigkeit als Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit versteuern wollen. Beachten Sie dabei auch steuerliche Sonderregelungen für bestimmte Einkunftsarten, wie zum Beispiel die Kleinunternehmerregelung oder die Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Leistungen.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Nebentätigkeit sozialversicherungspflichtig ist. Wenn ja, melden Sie sich bei der zuständigen Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung und teilen Sie die Einkünfte aus Ihrer Nebentätigkeit mit. Beachten Sie dabei auch die besonderen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für bestimmte Beschäftigungsarten, wie zum Beispiel die Versicherungspflichtgrenze oder die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für bestimmte Selbstständige.

Welche Folgen hat eine nicht genehmigte Nebentätigkeit?

Wenn Sie eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausüben, müssen Sie mit verschiedenen Konsequenzen rechnen:

  • Ihr Hauptarbeitgeber kann Sie abmahnen oder kündigen, wenn Sie Ihre Hauptpflichten verletzen oder seine Zustimmung nicht einholen. Außerdem kann er von Ihnen Schadenersatz verlangen, wenn ihm durch Ihre Nebentätigkeit ein Schaden entstanden ist.
  • Das Finanzamt kann Ihnen eine Steuernachzahlung oder eine Steuerstrafe auferlegen, wenn Sie Ihre Einkünfte aus der Nebentätigkeit nicht oder nicht richtig versteuern. Es kann auch Ihre Steuererklärungen der letzten Jahre überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
  • Die Sozialversicherungsträger können Ihnen eine Beitragsnachzahlung oder einen Beitragszuschlag auferlegen, wenn Sie Ihre Einkünfte aus der Nebentätigkeit nicht oder nicht richtig angegeben haben. Sie können auch Ihre Leistungsansprüche der letzten Jahre überprüfen und gegebenenfalls kürzen.

Fazit

Eine Nebentätigkeit kann eine gute Möglichkeit sein, Ihr Einkommen aufzubessern oder Ihre Interessen zu verwirklichen. Allerdings gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, um Probleme mit dem Hauptarbeitgeber, dem Finanzamt oder der Sozialversicherung zu vermeiden. Informieren Sie sich daher vorab über Ihre Rechte und Pflichten und halten Sie sich an die geltenden Vorschriften.

Auszug: Was ist eine Nebenbeschäftigung? Welche Bedingungen und Grenzen gibt es? Wie muss sie angemeldet werden? Welche Folgen hat eine nicht genehmigte Nebentätigkeit? Lesen Sie hier mehr.

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Ein Arbeitnehmer führt dann Nebentätigkeiten aus, wenn er neben den Tätigkeiten für seinen Hauptarbeitgeber zusätzlich Arbeiten für einen weiteren Arbeitgeber erbringt. Auch das Besetzen einer weiteren Stelle beim Hauptarbeitgeber wird als Nebentätigkeit angesehen. Außerdem können selbstständige Tätigkeiten neben dem Beruf Nebentätigkeiten sein. Ebenfalls sind ehrenamtliche Tätigkeiten als Nebentätigkeiten anzusehen.

Zulässigkeit von Nebentätigkeiten

Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich zulässig. Auch ohne ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers. Dies leitet sich aus der Berufsfreiheit gem.  § 12 Abs. 1 des Grundgesetzes ab. Zu beachten sind jedoch mögliche Klauseln im Arbeits- oder Tarifvertrag. Dort kann unter Umständen vorgeschrieben werden, dass Nebentätigkeiten beim Arbeitgeber anzuzeigen sind. In manchen Fällen können Nebentätigkeiten auch vollständig untersagt werden. Solche Klauseln sind jedoch nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Information über die Nebentätigkeit und ggf. an einem Verbot hat.

Neben ausdrücklichen Vertragsklauseln kann sich ein Verbot auch aus den allgemeinen vertragspflichten des Arbeitsvertrages ergeben.

Einschränkungen der Nebentätigkeit

Ein solcher Fall ist z.B. gegeben, wenn die Nebentätigkeit den Arbeitnehmer so stark belastet, dass dieser nicht mehr in der Lage ist seine Haupttätigkeit auszuführen. Auch lediglich eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit kann ein Verbot einer Nebentätigkeit begründen.

Weiterhin bestehen auch gesetzliche Grenzen. So z.B. wenn der Arbeitnehmer mit seiner Nebentätigkeit dem Unternehmen des Arbeitgebers Konkurrenz macht. Auch gilt es das Arbeitszeitgesetz zu beachten. Hier darf vor allem die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden. Nebentätigkeiten, die während einer vorübergehenden, krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ausgeübt werden, dürfen den Heilungsprozess nicht beeinträchtigen.

Folgen von unzulässigen Nebentätigkeiten

Ist eine Nebentätigkeit unzulässig oder verstößt ein Arbeitnehmer gegen eine vertragliche Anzeigepflicht kann dies zwei Reaktionen zur Folge haben. Zum einen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer abmahnen. Die andere Möglichkeit ist eine direkte Kündigung. Welche der beiden Möglichkeiten genutzt wird und dann in der Folge auch wirksam ist, hängt mit der Schwere des Verstoßes zusammen.

Regelungen für Beamte

Beamte dürfen entgeltliche Nebentätigkeiten gem. § 99 Bundesbeamtengesetz grundsätzlich nur nach vorhergehender Zustimmung ihres Dienstherren ausführen. Ausnahmen hiervon sind in § 100 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz aufgelistet. Für Landesbeamte müssen die entsprechenden Gesetze auf Länderebene betrachtet werden. Die Regelungen sind grundsätzlich jedoch sehr ähnlich.

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