Fachbeitrag 04.07.2011

Mobbing am Arbeitsplatz


Spannung und Konflikte sind leider am Arbeitsplatz allgegenwärtig. Erhebliche Probleme bereitet dabei das Mobbing.

Was heißt Mobbing?

An dieser Stelle beginnen die ersten Unsicherheiten. Das Wort „Mobbing“ ist in den deutschen Gesetzen bisher nicht definiert. Die Bedeutung wird von dem englischen Verb „to mob“ abgeleitet und übersetzt wird mit das Anpöbeln bzw. das Belästigen. Einigkeit besteht darin, dass Mobbing ein zielgerichteter Prozess ist und nicht nur eine einmalige Handlung. Dieser Prozess zeichnet sich im Allgemeinen durch fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen der Anfeindung, der Schikane oder der Diskriminierung aus.

Der eigentliche Auslöser für das Mobbing ist zumeist nicht mehr nachvollziehbar, da sich die Handlungen zu einem Selbstläufer entwickeln und einfach außer Kontrolle geraten.

Es kann aber klar festgestellt werden:

Die Ursache von Mobbing ist immer ein Konflikt.

Welche Handlungsmöglichkeiten bieten sich dem Mobbing – Betroffenen?

Zunächst sollte der Mobbing – Betroffene alle Geschehnisse (Was ist wann, wie und wo und durch wen passiert?) dokumentieren (= „Mobbingtagebuch“). Mobbingberatungsstellen bei den Kranken- bzw. Unfallkassen können in Anspruch genommen werden. Es gibt mittlerweile auch viele Einrichtung/ Institutionen, die sich ehrenamtlich für Mobbing – Betroffene engagieren.

Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber?

Hat der Arbeitgeber positive Kenntnis von Mobbing im Unternehmen, ist er verpflichtet zu Handeln.

Dieses Handeln besteht aber nicht darin, den Mobbing – Betroffenen zu kündigen, denn dies beseitigt erfahrungsgemäß nicht das Problem. Der Arbeitgeber kommt seiner arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer (Mobbing – Betroffenen) nur ordnungsgemäß nach, wenn er gegenüber denjenigen Personen, die für das Mobbing verantwortlich sind, arbeitsrechtliche Konsequenzen ausspricht. Das bedeutet, der Arbeitgeber hat die Verursacher des Mobbing zu ermitteln, um entsprechende arbeitsrechtliche Schritte einleiten zu können.

Der Arbeitgeber kann ebenfalls die Mobbingberatungsstellen in Anspruch nehmen.

Eine sofortige Deeskalation und die Verbesserung des Betriebsklimas kann aber auch durch die Einleitung einer Mediation erreicht werden.

Damit das Mobbing nicht zur Normalität in Unternehmen wird und dadurch insbesondere die Gesundheit des Mobbing – Betroffenen weiter gefährdet und entsprechende Personalkosten entstehen, kann dem vorgebeugt werden.

Bewährt hat sich dabei die vorherige Festlegung in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, was Mobbing im Einzelfall in diesem einen Unternehmen zum Beispiel bedeutet, welche Ansprechpartner es für Betroffene im oder außerhalb des Unternehmens gibt und welche Konsequenzen die Personen, die mobben, zu erwarten haben.

Der geregelte und offene Umgang mit dieser Thematik schaffen die Grundlage für ein gesundes Betriebsklima.

Magister juris/ Master of Mediation

Annett Kunz

Rechtsanwältin & Mediatorin

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Autor

Rechtsanwalt
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