Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 09.01.2023 Christian Schebitz

Homeoffice und Heimarbeit, gibt es einen Rechtsanspruch darauf?

Die übertriebenen Maßnamen zur Corona-Pandemie haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Heimarbeit getrieben. Aber haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Heimarbeit, Telearbeit oder Homeoffice? Und was müssen Sie beachten, wenn Sie Heimarbeit beantragen? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie über das Recht auf Heimarbeit wissen müssen.

Was ist Heimarbeit und was ist Telearbeit oder Homeoffice?

Heimarbeit und Telearbeit sind nicht dasselbe!

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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Heimarbeit ist eine Arbeitsleistung, die

  • regelmäßig in einer Wohnung oder an einem anderen Ort der Wahl erbracht wird.
  • nicht an feste Arbeitszeiten gebunden ist und deren Arbeit frei eingeteilt werden kann.
  • Heimarbeit ist in § 2 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz (HAG) geregelt.

Homeoffice hingegen ist eine Form der Telearbeit, bei der der Arbeitnehmer…

  •  seine Arbeitsleistung ganz oder nur teilweise von zu Hause aus erbringt.
  • jedoch an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden ist und die vereinbarte Arbeitszeit einhalten muss.
  • Die Telearbeit ist in § 2 Abs. 7 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf Heim- oder Telearbeit?

Einen generellen Rechtsanspruch auf Heimarbeit oder Homeoffice gibt es in Deutschland nicht. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht einfach verlangen können, von zu Hause aus zu arbeiten. Ob Sie von zu Hause aus arbeiten können, hängt von der Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber ab.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen Sie einen Rechtsanspruch auf Heimarbeit oder Homeoffice haben können. Diese sind

  • Wenn Sie schwerbehindert sind und/oder eine Behinderung haben, die es Ihnen erschwert oder unmöglich macht, an einem anderen Ort zu arbeiten. Dann können Sie nach § 164 Abs. 4 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) verlangen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen einen geeigneten Arbeitsplatz in Ihrer Wohnung oder an einem anderen Ort Ihrer Wahl zur Verfügung stellt.
  • Wenn Sie Elternzeit in Anspruch nehmen und während dieser Zeit in Teilzeit arbeiten möchten. In diesem Fall können Sie nach § 15 Abs. 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) verlangen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen Telearbeit ermöglicht, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
  • Wenn Sie pflegebedürftige Angehörige betreuen und dafür Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen wollen. In diesem Fall können Sie nach § 2 Abs. 1a Pflegezeitgesetz (PflegeZG) bzw. § 2a Abs. 1 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) verlangen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen Telearbeit ermöglicht, soweit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Wie beantrage ich Heimarbeit oder Telearbeit?

Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten möchten, müssen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber darüber sprechen und eine Vereinbarung treffen. Dabei sollten Sie folgende Punkte klären

  • Dauer und Umfang der Heim- oder Telearbeit
  • Art und Inhalt der Arbeit
  • Erreichbarkeit und Kommunikation
  • die Arbeitsmittel und die Kostenübernahme
  • Arbeitszeit und Pausen
  • Kontrolle und Dokumentation
  • Haftung und Versicherungsschutz
  • die Kündigungsmöglichkeiten

Es empfiehlt sich, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Was sind die Vor- und Nachteile von Heim- oder Telearbeit?

Heimarbeit kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vor- und Nachteile haben. Zu den Vorteilen gehören

  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Größere Flexibilität und Selbstbestimmung
  • geringere Ansteckungsgefahr bei Pandemien
  • Einsparung von Zeit und Kosten für den Arbeitsweg
  • Verbesserung der Umweltbilanz

Den Nachteilen stehen gegenüber

  • Weniger soziale Interaktion und Integration
  • Höhere psychische Belastung und Isolation
  • eine schlechtere Abgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben
  • ein erhöhtes Risiko für Überforderung und Burnout
  • Weniger Kontrolle und Feedback

Wie kann ich Heimarbeit oder Telearbeit erfolgreich gestalten?

Um Heimarbeit oder Homeoffice erfolgreich zu gestalten, sollten Sie einige Tipps beachten. Diese sind

  • Schaffen Sie sich einen festen und ergonomischen Arbeitsplatz, der ruhig, hell und gut belüftet ist.
  • Legen Sie feste Arbeitszeiten und Pausen fest und halten Sie sich daran.
  • Kommunizieren Sie regelmäßig und klar mit Ihrem Arbeitgeber, Ihren Kollegen und Ihren Kunden.
  • Nutzen Sie digitale Tools und Plattformen, um die Zusammenarbeit zu erleichtern.
  • Achten Sie auf Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden, indem Sie sich ausreichend bewegen, gesund ernähren und entspannen.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Rechtsanspruch auf Telearbeit?

Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Rechtsanspruch auf Heimarbeit im Homeoffice suchen, können Sie die folgenden Links nutzen:

Hier finde Sie einen Rechtsanwalt für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht.

Ein Heimarbeiter im Homeoffice geht von einer selbst gewählten Arbeitsstätte aus, meist dem eigenem zu Hause, im Auftrag eines Gewerbetreibenden einer beruflichen Tätigkeit nach. Das Produkt der Arbeit überlässt er gänzlich dem Auftraggeber und beteiligt sich nicht selbst im Absatzmarkt. Für das Erbringen dieser Leistung wird der Heimarbeiter entsprechend bezahlt, geht jedoch keinerlei kaufmännisches Risiko ein. Juristisch wird er deshalb als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger klassifiziert.

Die Entwicklung der Heimarbeit

In Zeiten der Digitalisierung gewinnt die Heimarbeit zunehmend an Beliebtheit, da nun mit Hilfe von modernen Telekommunikationsmitteln ein breites Aufgabenfeld von zu Hause aus erledigt werden kann. Die Einsatzgebiete von Heimarbeit sind breit gestreut und betreffen sowohl unterschiedliche Branchen als auch verschiedene Gehaltsstufen. Auch die sogenannte alternierende Heimarbeit hat sich in den letzten Jahren immer mehr durchgesetzt. Hierbei arbeitet der Arbeitnehmer zum großen Teil von zu Hause aus, kommt aber für Besprechungen und andere wichtigen Termine ins Büro des Arbeitgebers.

Selbstverständlich ist in der Heimarbeit ein großes Maß an Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aber auch viel Disziplin, notwendig. Der Arbeitgeber kann den Heimarbeiter nicht direkt kontrollieren und muss sich auf die gewissenhafte Ausführung der Aufgaben verlassen können. Deshalb ist diese Form der Erwerbstätigkeit auch nicht in allen Betrieben üblich, bzw. erwünscht.

Juristische und finanzielle Aspekte der Heimarbeit

Es besteht generell kein gesetzlicher Anspruch auf ein Homeoffice. Dieser kann sich jedoch durch den Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ergeben. So ist z.B. auch durch Anweisung von Behörden im Falle einer Pandemie (wie Sars oder Corona mit Covid-19) bei einer Ausgangssperre möglich, dass der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice anordnet. Wenn dies der Fall ist, müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auf die Leistung von Heimarbeit verständigen. Hierfür wird in der Regel eine Vereinbarung unterzeichnet, in welcher die genauen Aspekte der Heimarbeit festgehalten werden.

Die Kosten für den Heim-Arbeitsplatz trägt in der Regel der Arbeitgeber. Dieser muss sicherstellen, dass dem Arbeitnehmer alle notwendigen Materialen zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel ein Computer oder ein Schreibtisch. Falls für das Homeoffice ein separates Zimmer in Anspruch genommen wird, kann sich der Arbeitgeber auch an der Miete, sowie den Nebenkosten, beteiligen. Oftmals wird hier ein monatlicher Festbetrag vereinbart, mit dem der Homeworker alle Kosten decken soll. Selbstverständlich gelten auch in der Heimarbeit sämtliche Arbeitsschutzgesetze.

Kann ich mein Homeoffice steuerlich absetzen?

Um die Kosten für Ihr Homeoffice von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihnen steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Das heißt, Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen keinen Schreibtisch oder kein Büro zur Verfügung oder Sie können diesen aus gesundheitlichen oder organisatorischen Gründen nicht nutzen.
  • Sie nutzen Ihr Home Office ausschließlich oder fast ausschließlich für berufliche Zwecke. Das heißt, Sie haben einen separaten Raum, den Sie nicht privat nutzen, oder einen abgetrennten Bereich in einem gemeinsam genutzten Raum.
  • Sie haben das Einverständnis Ihres Arbeitgebers. Das heißt, Ihr Arbeitgeber erlaubt Ihnen, von zu Hause aus zu arbeiten, und bestätigt dies schriftlich.

Wie hoch ist der Heimarbeitsabzug?

Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie pauschal 5 Euro pro Tag für Ihr häusliches Arbeitszimmer absetzen, maximal 600 Euro pro Jahr. Dies gilt unabhängig von der Größe Ihres häuslichen Arbeitszimmers und den tatsächlichen Kosten, die Ihnen dafür entstehen. Sie müssen also keine Belege für Miete, Strom, Heizung oder Internet vorlegen.

Wie mache ich den Abzug für das häusliche Arbeitszimmer geltend?

Um den Abzug für das häusliche Arbeitszimmer geltend zu machen, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung die Anlage N ausfüllen. Dort tragen Sie in Zeile 31 die Anzahl der Tage ein, an denen Sie im Jahr 2024 von zu Hause aus gearbeitet haben. Die Steuersoftware berechnet dann automatisch den Abzug von 5 Euro pro Tag. Alternativ können Sie die Anzahl der Tage auch selbst mit 5 Euro multiplizieren und das Ergebnis in Zeile 32 eintragen.

Fazit

Der Heimarbeitsabzug ist eine Steuererleichterung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie bis zu 600 Euro im Jahr sparen. Achten Sie darauf, dass Sie die Anzahl der Tage korrekt angeben und dass Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist.

Tipp zum Kostensenken am privaten Arbeitsplatz:

Besser als Absetzen ist es sich die notwendigen Dinge von ihrer Firma bezahlen zu lassen. Reden sie mit Ihrem Vorgesetzten darüber und überreichen Sie ihm eine Einkaufsliste. Mehr als ablehnen kann er nicht.

Unfall im Homeoffice, wer zahlt?

Für das Büro ihres Arbeitgeber ist das klar geregelt, es zahlt die Unfallversicherung. Ganz anders ist es, wenn Ihnen im “Homeoffice”, also zu Haus etwas zustößt. Das Bundessozialgericht unterschied hier zwischen dem Weg zur Kaffeemaschine in der Küche und dem Weg zum Drucker. Nur Tätigkeiten, die “betrieblichen Interessen dienen”, sind versichert. Der Umweg über die KiTa ist nur versichert, wenn Sie in die Firma gehen. Aus dem Homeoffice jedoch nicht!

Tipp: Passen Sie also bei einer Unfallmeldung genau auf, wie sie diese Formulieren, lassen Sie sich dabei von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten. Das geht bei der Deutschen Rechtsanwaltshotline schon für 29€.

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