Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gleichstellung eheähnlicher Lebensgemeinschaften bei Betreuungszahlungen

Gleichstellung eheähnlicher Lebensgemeinschaften bei Betreuungszahlungen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Zahlungen für hauswirtschaftliche Arbeiten, die ein Körperbehinderter an seine ihn pflegende Lebensgefährtin leistet, steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.

Urteil des BFH; Az.: III R 36/95

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