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Ratgeber 22.08.2023 rechtsanwalt.com

Was ist das Betriebsverfassungsgesetz?

Was ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)?

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gilt für alle Betriebe mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, unabhängig von der Branche oder der Rechtsform des Unternehmens. Das BetrVG enthält Vorschriften über die Bildung sowie die Rechte und Pflichten von Betriebsräten, die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und die Mitbestimmung im Betrieb.

Warum ist das Betriebsverfassungsgesetz wichtig?

Das Betriebsverfassungsgesetz ist wichtig, weil es die demokratische Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen fördert. Es stärkt die soziale Verantwortung des Arbeitgebers und trägt zu einem fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und denen des Unternehmens bei. Das BetrVG schafft den rechtlichen Rahmen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die auf gegenseitiger Achtung und Information beruht.

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Wie funktioniert das BetrVG?

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass in jedem Betrieb ein Betriebsrat gewählt werden kann, der die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt. Die Wahl findet alle vier Jahre in geheimer und unmittelbarer Wahl durch alle wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer statt. Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder hängt von der Größe des Betriebs ab. Der Betriebsrat hat unterschiedliche Rechte und Pflichten, je nachdem, ob es sich um eine Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- oder Informationsangelegenheit handelt. Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte sind

– Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, wie Einstellung, Versetzung, Kündigung oder Eingruppierung von Arbeitnehmern.
– Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, wie Arbeitszeit, Urlaub, Lohn- und Gehaltsgrundsätze oder Betriebsordnung.
– Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten wie Betriebsänderungen, Rationalisierungsmaßnahmen oder Interessenausgleich und Sozialplan.

Darüber hinaus hat der Betriebsrat ein Recht auf Unterrichtung und Anhörung durch den Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die den Betrieb oder die Belegschaft betreffen. Er kann auch Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder zur Förderung der Beschäftigung machen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat regelmäßig zu unterrichten und mit ihm zu beraten. Er muss außerdem die Zustimmung des Betriebsrats einholen, bevor er bestimmte Maßnahmen trifft oder unterlässt.

Wo kann man mehr über das Betriebsverfassungsgesetz erfahren?

Wer mehr über das Betriebsverfassungsgesetz erfahren möchte, kann sich an verschiedene Quellen wenden. Zum Beispiel

– Das Gesetz selbst, das im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und online abrufbar ist: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/
– Die Kommentare zum Gesetz, die von Fachjuristen verfasst wurden und die einzelnen Vorschriften erläutern
– Die Rechtsprechung zum Gesetz, die von Gerichten entschieden wurde und die Anwendung des Gesetzes in konkreten Fällen aufzeigt.
– Die Fachliteratur zum Gesetz, die von Wissenschaftlern oder Praktikern verfasst wurde und Hintergründe oder aktuelle Entwicklungen zum Gesetz darstellt.
– Fragen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Auszug: Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es enthält Vorschriften über Betriebsräte, ihre Rechte und Pflichten und ihre Beteiligung an betrieblichen Entscheidungen.

Allgemeine Erläuterungen zum Betriebsverfassungsgesetz

Beim Betriebsverfassungsgesetz handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Grundordnung, mit der die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Betrieben geregelt wird. Durch die Festlegung der rechtlichen Stellung betrieblicher Organe soll die Mitbestimmung und Mitwirkung der Beschäftigten gewährleistet werden. Besonders wichtig ist hierbei der Betriebsrat.

See- und Tendenzbetriebe zählen nur eingeschränkt in den Geltungsbereich des BetrVG. Nicht anwendbar ist dieses zudem auf Religionsgesellschaften und deren pädagogischen und karitativen Einrichtungen, den öffentlichen Dienst, Kleinbetriebe und private Haushalte.

Der Betriebsrat

Dieser kann grundsätzlich in Betrieben mit mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden. Seine Mitgliederzahl richtet sich nach der jeweiligen Unternehmensgröße. Laut dem BetrVG ist der Betriebsrat dazu verpflichtet, vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammen zu arbeiten. Er hat das Recht auf Widerspruch, Anhörung, Information, Beratung und Initiative und er kann bei personellen Einzelmaßnahmen (z.B. Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen und Umgruppierungen) seine Zustimmung verweigern.

Bei den vierteljährlich abzuhaltenden Betriebsversammlungen muss der Betriebsrat einen Tätigkeitsbericht anfertigen. Er kann mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung beschließen. In diesem Vertrag werden Bestimmungen mit unmittelbarer Wirkung auf das Arbeitsverhältnis geregelt.

Im Falle eines Streits zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber kann eine betriebliche Einigungsstelle kontaktiert werden. Geht es um die Frage, ob der Betriebsrat (oder die Einigungsstelle) für ein bestimmtes Anliegen zuständig ist, kann es auf Antrag zu einem Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht kommen.

Weitere Organe

Ein Gesamtbetriebsrat wird dann gebildet, wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe hat. Ein Konzernbetriebsrat kann bei Konzernen eingerichtet werden.

Arbeiten in einem Betrieb mindestens fünf Arbeitnehmer, die im Rahmen ihrer Berufsausbildung dort beschäftigt sind oder die entweder das 18. oder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden. Sie unterstützt den Betriebsrat in individuellen Belangen dieser Gruppe.

Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen erhalten nach dem BetrVG Zugang zum Betrieb, um ihre Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen zu können. Aufgaben der Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften werden von diesem Gesetz hingegen nicht berührt.

Rechte & Pflichten des Unternehmers

Das Entscheidungsrecht bei wirtschaftlichen und unternehmerischen Angelegenheiten liegt allein beim Arbeitgeber. Sollten jedoch Betriebsänderungen mit gravierenden Nachteilen für die Belegschaft anstehen, ist dieser zur Erörterung verpflichtet und der Betriebsrat kann einen Sozialplan durchsetzen, um wirtschaftliche Nachteile für die Arbeitnehmer zu mildern oder auszugleichen.

Die Unternehmensverfassung (also die Beteiligung der Arbeitnehmer in Organen der Unternehmensträger) ist nicht Gegenstand des BetrVG. Siehe dazu: §§ 1 f. DrittelbG; MitbestG vom 4.5.1976; MoMitbestG.

EU-Richtlinien schreiben bei Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten agieren, die Einrichtung eines europäischen Betriebsrats (EBR) mit Konsultations- und Informationsrechten vor. Er hat kein Recht auf Mitbestimmung.

Individuelle Arbeitnehmerrechte

Die Unterrichtung und Erläuterung über potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz oder eine Einordnung der Tätigkeit in den Betriebsablauf durch den Arbeitgeber ist gesetzlich festgelegt. Arbeitnehmer haben das Recht auf Anhörung und Erörterung bei persönlich relevanten Angelegenheiten. Sie dürfen sich beschweren und Einsicht in ihre Personalakte nehmen.

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