Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche und schriftlich fixierte Grundlage eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Erbringung einer bestimmten Arbeitsleistung, während der Arbeitgeber die Zahlung eines vereinbarten Arbeitsentgeltes bestätigt. Insbesondere bei Beginn einer Ausbildung muss nach § 10 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden.

Arbeitsverträge sind meist formlos, lediglich der Inhalt ist in § 2 des Nachweisgesetzes (NachwG) geregelt. Dazu gehören die Namen der Vertragsparteien sowie genauere Angaben zum Arbeitsverhältnis wie Art, Beginn, Ort, Arbeitszeit und Lohn. Des Weiteren kann der Arbeitsvertrag auch Pflichten zur Treue oder Verschwiegenheit des Arbeitnehmers enthalten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Vertrag in unterschriebener Form spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn auszuhändigen.

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG026800377

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbig_2005/gesamt.pdf

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/nachwg/gesamt.pdf

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/arbeitsvertrag.html

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