Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 02.09.2023 Christian Schebitz

Arbeitsschutz: Was gilt ab 2024?

Arbeitsschutz ist ein wichtiges Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Doch was bedeutet Arbeitsschutz eigentlich und welche Regelungen gelten ab 2023? In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, was Sie zum Thema Arbeitsschutz wissen müssen und wie Sie sich rechtlich absichern können.

Was ist Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und zu fördern. Dazu gehören zum Beispiel die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten, die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, die Bereitstellung von Schutzausrüstungen und Erste-Hilfe-Mitteln, die Unterweisung und Ausbildung der Beschäftigten sowie die Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.

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Welche Gesetze und Verordnungen regeln den Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Grundlage des Arbeitsschutzes in Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das die allgemeinen Grundsätze und Pflichten des Arbeitsschutzes festlegt. Daneben gibt es eine Reihe von Verordnungen, die spezielle Aspekte des Arbeitsschutzes regeln, wie z.B. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Arbeitszeitverordnung (ArbZV) oder die Biostoffverordnung (BioStoffV). Ergänzt werden diese Verordnungen durch technische Regeln, Richtlinien und Normen, die konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz formulieren.

Was ändert sich 2023 im Arbeitsschutz?

Im Jahr 2023 treten einige Änderungen im Arbeitsschutz in Kraft, die Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beachten sollten. Hier einige Beispiele:

Wie kann ich mich über den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes informieren?

Wenn Sie mehr über den Arbeitsschutz erfahren möchten, können Sie sich an verschiedene Quellen wenden. Zum Beispiel:


Bewirbt man sich um eine Stelle in einem Unternehmen, erwartet man als Arbeitnehmer neben der guten Bezahlung und festen Arbeitszeiten vor allem die Schaffung und Erhalt sicherer und menschenwürdiger Arbeitsbedingungen. Ein wirksamer Arbeitsschutz und eine einwandfreie Unfallvermeidung sind essentiell für das Wohlbefinden der Angestellten. Für die Schaffung einer solchen Atmosphäre ist der Arbeitgeber verantwortlich und wird auch durch verschiedene Gesetze von dem Gesetzgeber zu einem solchen Verhalten gedrängt.

Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das wichtigste Grundlagengesetzt für den betrieblichen Arbeitsschutz, an dem sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer orientieren müssen. Dieses verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu vermeiden und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Arbeitssicherheitsgesetz

Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ist ein weiteres bestimmendes Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen und im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung ihren Rat einzuholen.

Sicherheit in Arbeitsstätten

Die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) enthält explizite Anordnungen hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer in Arbeitsstätten. Sie dient der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, weshalb sie sich primär an Arbeitgeber richtet. Dennoch ist die Verordnung über Arbeitsstätten auch für Arbeitnehmer sehr interessant, da sie daraus Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitnehmer geltend machen können. Dies lässt sich vor allem anhand der Forderungen nach geeigneten sozialen Einrichtungen, wie Pausen- und Bereitschaftsräumen (sog. Activity room) an einer Arbeitsstätte aufzeigen. Die ArbStättV enthält Richtlinien für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten; so gehören zu einer Arbeitsstätte z.B. die Verkehrs- und Fluchtwege, Lager- und Nebenräume, die Sanitär- und Erste-Hilfe-Räume und ggf. Unterkünfte.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Jede Tätigkeit bringt für die Beschäftigten immer wieder Belastungen und Beanspruchungen mit sich. Gleichzeitig zeigen die politischen und sozialrechtlichen Entwicklungen, dass die Lebensarbeitszeit sich stets verlängert. Das Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die frühe Erkennung und Vorbeugung von arbeitsbedingten Erkrankungen. Daneben soll die arbeitsmedizinische Vorsorge einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und Entwicklung des Arbeitsschutzes in einem Unternehmen gewährleisten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge kann die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und Vorrichtungen nicht ersetzen, ist jedoch durch persönliche Belehrung und Aufklärung sehr gut zu ergänzen.

Arbeitsschutzbelehrung

Die Arbeitsschutzbelehrung dient als Information für die Arbeitnehmer hinsichtlich aller möglichen Gefahren und deren Folgen in einem Betrieb. Abhängig von der Branche, in der das Unternehmen tätig ist, variieren die Inhalte der Belehrungen. Meist enthalten diese einen Hinweis auf Gefahren durch Maschinen, Arbeitsvorgänge oder Chemikalien. Die Arbeitsschutzbelehrung dient als Kenntnisvermittlung für Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten im Gesundheits-, Arbeits- oder Brandschutz. Die Arbeitsschutzbelehrung sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden; insbesondere dann, wenn z.B. neue Maschinen oder neue Software im Unternehmen installiert werden.

Unterweisung

Mit Unterweisungen informiert und qualifiziert der Arbeitgeber seine Beschäftigten, sich im Betrieb sicher und gesundheitsförderlich zu verhalten. Der Arbeitgeber bindet damit die Arbeitnehmer in den Arbeitsschutzprozess mit ein und geht seiner Pflicht nach, den Beschäftigten das notwendige Wissen an die Hand zu geben, um Gesundheitsgefährdungen selbstständig zu erkennen und auf diese sachgerecht reagieren zu können.

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