Ratgeber 29.11.2023 Christian Schebitz

Was sind Überstunden?

Sie arbeiten mehr als vereinbart oder gesetzlich erlaubt? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Überstundenvergütung oder Freizeitausgleich. Doch wie können Sie Ihre Überstunden nachweisen, geltend machen und durchsetzen? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Überstunden im deutschen Recht.

Was sind Überstunden?

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich oder tariflich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Dabei ist zwischen Mehrarbeit und Überstunden zu unterscheiden. Mehrarbeit liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit die gesetzliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden werktäglich überschreitet. Überarbeit liegt vor, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit kann unter bestimmten Voraussetzungen auf zehn Stunden pro Werktag verlängert werden, jedoch darf der Durchschnitt von acht Stunden pro Werktag innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen nicht überschritten werden.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Was sind Überstunden? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Wie beweise ich meine Überstunden?

Um Anspruch auf Überstundenvergütung oder Freizeitausgleich zu haben, müssen Sie zunächst nachweisen können, dass Sie Überstunden geleistet haben. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen, je nachdem, wie die Arbeitszeit erfasst wird. Mögliche Nachweise sind

  • Ein Arbeitszeitkonto, das vom Arbeitgeber geführt wird und die geleisteten Arbeitsstunden dokumentiert.
  • Ein Stundenzettel, den Sie selbst führen und vom Arbeitgeber oder einem Vorgesetzten abzeichnen lassen.
  • Ein elektronisches Zeiterfassungssystem, das Ihre Anwesenheitszeiten registriert.
  • Zeugen, die Ihre Überstunden bestätigen können, zum Beispiel Kollegen oder Kunden.

Wie mache ich meine Überstunden geltend?

Wenn Sie Ihre Überstunden nachgewiesen haben, können Sie diese gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend machen. Dabei sollten Sie die folgenden Schritte beachten:

  • Prüfen Sie, ob es eine vertragliche oder tarifvertragliche Regelung gibt, die Ihren Anspruch auf Überstundenvergütung oder Freizeitausgleich regelt. Wenn ja, halten Sie sich an diese Regelung.
  • Fordern Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich auf, Ihnen die Überstunden zu vergüten oder auszugleichen. Setzen Sie ihm dafür eine angemessene Frist.
  • Reagiert Ihr Arbeitgeber nicht oder weigert er sich, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend machen. Wenden Sie sich dazu an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber die Überstunden nicht anerkennt?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Anspruch auf Überstundenvergütung oder Freizeitausgleich nicht anerkennt oder nicht erfüllt, können Sie ihn gerichtlich geltend machen. Dabei sollten Sie Folgendes beachten

  • Klagen Sie, innerhalb der Verjährungsfrist, beim zuständigen Gericht. Diese beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
  • Zuständig ist das Arbeitsgericht am Ort Ihres Arbeitsplatzes.
  • Legen Sie alle Beweise für Ihre Überstunden vor, zum Beispiel Arbeitszeitkonten, Stundenzettel, Zeiterfassungssysteme oder Zeugenaussagen.
  • Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten, der Ihre Interessen vertritt und Ihnen bei der Berechnung Ihrer Ansprüche hilft. Finden Sie hier einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Welche Beispiele gibt es für die Anwendung des Gesetzes?

Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, wie das Überstundengesetz in der Praxis angewandt wird, finden Sie hier drei Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Ein Arbeitnehmer hatte einen Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Er arbeitete jedoch regelmäßig mehr als 50 Stunden pro Woche. Der Arbeitgeber zahlte ihm dafür keine Vergütung. Der Arbeitnehmer klagte erfolgreich auf Zahlung der Überstundenvergütung für die letzten drei Jahre. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Überstundenvergütung hat, da er die Überstunden auf Weisung des Arbeitgebers geleistet hat und diese nicht durch das Festgehalt abgegolten sind. (BAG, Urteil vom 22.02.2012, 5 AZR 765/10)
  • Eine Arbeitnehmerin hatte einen Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden. Sie arbeitete jedoch regelmäßig mehr als 40 Stunden pro Woche. Der Arbeitgeber führte ein Arbeitszeitkonto, auf dem die Überstunden verbucht wurden. Die Arbeitnehmerin verlangte einen Freizeitausgleich für ihre Überstunden. Der Arbeitgeber lehnte dies ab und verwies auf eine Betriebsvereinbarung, die einen Freizeitausgleich nur bei betrieblicher Notwendigkeit vorsah. Die Arbeitnehmerin klagte erfolgreich auf Freizeitausgleich für ihre Überstunden. Das Landesarbeitsgericht entschied, dass die Betriebsvereinbarung unwirksam sei, da sie die Arbeitnehmerin unangemessen benachteilige. (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2015, 26 Sa 2518/14)
  • Ein Arbeitnehmer hatte einen Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden. Er arbeitete jedoch regelmäßig mehr als 45 Stunden in der Woche. Der Arbeitgeber zahlte ihm dafür eine Pauschale von 150 Euro monatlich. Der Arbeitnehmer klagte auf Zahlung der Überstundenvergütung für die letzten drei Jahre. Der Arbeitgeber berief sich auf eine Verfallklausel im Arbeitsvertrag, wonach alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden müssen. Das Landesarbeitsgericht entschied, dass die Verfallklausel unwirksam sei, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige. Der Arbeitnehmer hatte daher Anspruch auf Überstundenvergütung für die letzten drei Jahre. (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.01.2014, 5 Sa 342/13)

Welche Gesetze sind für das Thema Überstunden relevant?

Die wichtigsten Gesetze, die das Thema Überstunden regeln, sind

Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?

Als Überstunden bezeichnet man die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Die Mehrarbeit bezieht sich auf die Überschreitung der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit.

Ist die Leistung von Überstunden verpflichtend?

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer nicht zum Leisten von Überstunden verpflichtet. Das Verlangen von Überstunden seitens des Arbeitgebers ist im Rahmen des Weisungsrechtes nicht zulässig. Ausgenommen davon sind absolute Notsituationen, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, welche vom Arbeitgeber nicht abzusehen waren. Personelle Unterbesetzung oder eine besonders gute Auftragslage zählen nicht zu solchen Gründen.

Vertragsrechtliche Rahmenbedingungen

Es ist jedoch prinzipiell möglich, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, sodass der Arbeitgeber in der Lage ist, Überstunden auch in einer Normalsituation anzuordnen. Zunächst können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch Einzelvereinbarungen treffen. Diese haben einvernehmlich abzulaufen. Einer besonderen Formalität jedoch bedarf es nicht, eine mündliche Vereinbarung genügt. Aber auch im Arbeitsvertrag kann durch eine dementsprechende Klausel der Arbeitgeber ermächtigt werden, Überstunden einzufordern. Eine Höchstanzahl muss in diesem Fall jedoch zwingend festgelegt werden.

Im Tarifvertrag kann auch eine Regelung formuliert werden, welche die Zulässigkeit von Überstunden definiert. Eine Betriebsvereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber kann auch Grundlage einer Legitimation für Überstunden sein. Diese ersetzt jedoch nicht das Einverständnis des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss jederzeit von der Erbringung von Überstunden wissen und damit einverstanden sein. Das heißt, er Arbeitgeber muss sie anordnen oder dulden. Ist der Arbeitgeber nicht über die Ableistung der Überstunden seitens des Arbeitnehmers informiert, muss er diese Mehrarbeit nicht als solche anerkennen.

Sie haben ein individuelles Anliegen und benötigen rechtliche Beratung? Auf rechtsanwalt.com finden Sie kompetente Anwälte für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe.

An welchen Tagen sind die zusätzlichen Stunden zulässig?

Überstunden sind unter keinen Umständen mit einer Anordnung der Lage von Arbeitszeiten zu verwechseln. Der Arbeitgeber kann die Lage der Arbeitszeiten (also Wochentag und Tageszeit) nach eigenem Ermessen bestimmen.

Darunter fällt auch die Arbeitszeit an Samstagen, die der Arbeitgeber anordnen kann. Voraussetzung hierfür ist eine genaue vertragliche Regelung der Lage der Arbeitszeiten. Arbeitszeit an Samstagen ist nur dann möglich, wenn die Arbeitszeit nicht ausschließlich vertraglich auf die Werktage Montag bis Freitag festgelegt ist. Diese Arbeitszeit darf nicht mit der Mehrarbeit gleichgesetzt werden, sofern an anderen Wochentagen zusätzlich ein Zeitausgleich stattfindet.

Wie viele Überstunden sind zulässig?

Der Gesetzgeber hat klare Grenzen für Überstunden definiert. Pro Tag dürfen Arbeitnehmer nicht mehr als acht Stunden Arbeit (ohne Pausen) leisten. In Extremfällen sind Arbeitgeber jedoch berechtigt diese Grenze auf bis zu zehn Stunden täglich hinaufzusetzen. Bedingung dafür ist jedoch, dass der Arbeitgeber binnen 24 Wochen ein Ausgleichszeitraum schafft.  In diesem darf die Grenze von acht Stunden Arbeit täglich nicht überschritten werden.

Vergütung der zusätzlichen Arbeitszeit

Arbeitgeber müssen Überstunden entsprechend vergüten. Ansonsten wäre das Austauschprinzip des Arbeitsvertrages (Arbeit gegen Lohn) nicht mehr gewährleistet. Wenn nicht vertraglich anders vereinbart, sind Überstunden in der Regel mit dem üblichen Stundenlohn zu vergüten. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Überstundenzuschlag besteht nicht. Es ist jedoch auch ein Freizeitausgleich („Überstunden abbauen“) anstelle einer Bezahlung der Überstunden möglich. Dies ist nur möglich, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde oder der Arbeitnehmer im Einzelfall zustimmt. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf die Ableistung von Überstunden. Der Arbeitgeber hat jederzeit die Möglichkeit, die Mehrarbeit und somit deren Vergütung wieder zu streichen.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Steffan Schwerin ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Steffan Schwerin - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive