Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 27.06.2023 rechtsanwalt.com

Die Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung ist ein wichtiges Thema für Arbeitnehmer, die wegen Krankheit oder aus anderen Gründen an der Arbeitsleistung verhindert sind. In diesem Blogbeitrag erläutere ich Ihnen, was Lohnfortzahlung ist, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch darauf haben, wie lange und in welcher Höhe die Lohnfortzahlung erfolgt und welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitnehmer haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt und Sie sich bei konkreten Fragen oder Problemen an eine geeignete Rechtsanwältin oder einen geeigneten Rechtsanwalt wenden sollten. Das richtige Rechtsgebiet für die Lohnfortzahlung ist das Arbeitsrecht. Hier finden Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe .

Was ist Lohnfortzahlung?

Lohnfortzahlung bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seinen Lohn weiterzahlt, auch wenn dieser nicht arbeitet. Dies gilt jedoch nur in bestimmten Fällen, die gesetzlich oder vertraglich geregelt sind. Die wichtigsten Fälle sind

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Die Lohnfortzahlung erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

  • Krankheit
  • Feiertage
  • Urlaub
  • Kurzarbeit
  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
  • Mutterschutz
  • Elternurlaub
  • Pflegezeit
  • Wehr- oder Zivildienst

In diesem Beitrag konzentriere ich mich auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da dies der häufigste Fall ist.

Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Sie haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn Sie

  • arbeitsunfähig erkrankt sind, d.h. aus gesundheitlichen Gründen Ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht oder nur eingeschränkt erbringen können,
  • die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet ist, d.h. Sie die Krankheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,
  • die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt ist, d.h. Sie haben eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von einem Arzt erhalten und diese Ihrem Arbeitgeber fristgerecht vorgelegt,
  • ein Beschäftigungsverhältnis besteht, Sie also nicht selbstständig oder arbeitslos sind,
  • eine Wartezeit von vier Wochen erfüllt ist, d.h. Sie seit mindestens vier Wochen ununterbrochen bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind.

Zur Veranschaulichung dieser Voraussetzungen nenne ich Ihnen einige Beispiele:

  • Beispiel 1: Sie erkranken an Grippe und können deshalb nicht zur Arbeit gehen. Ihr Arzt stellt Ihnen eine Krankschreibung aus, die Sie noch am selben Tag per E-Mail an Ihren Arbeitgeber schicken. Sie sind seit sechs Monaten bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung (Krankengeld).
  • Beispiel 2: Sie haben sich beim Fußballspielen das Bein gebrochen und können deshalb nicht zur Arbeit gehen. Ihr Arzt stellt Ihnen eine AU-Bescheinigung aus, die Sie am nächsten Tag per Post an Ihren Arbeitgeber schicken. Sie sind seit drei Wochen bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, da Sie die Wartezeit von vier Wochen noch nicht erfüllt haben.
  • Beispiel 3: Sie haben sich vorsätzlich betrunken und können deshalb nicht zur Arbeit gehen. Ihr Arzt stellt Ihnen eine AU-Bescheinigung aus, die Sie noch am selben Tag per Fax an Ihren Arbeitgeber schicken. Sie sind seit zwei Jahren bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, da Sie die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet haben.

Wie lange und wie hoch ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Dauer und Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Art der Beschäftigung, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung. Grundsätzlich gilt jedoch

  • Die Dauer der Lohnfortzahlung beträgt maximal sechs Wochen pro Krankheitsfall. Werden Sie innerhalb von zwölf Monaten wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, wird die bisherige Dauer angerechnet, es sei denn, zwischen den beiden Erkrankungen liegen mindestens sechs Monate oder die erste Erkrankung ist endgültig ausgeheilt.
  • Die Höhe der Entgeltfortzahlung entspricht dem vollen Bruttoentgelt, das Sie ohne die Arbeitsunfähigkeit erhalten hätten. Dazu gehören auch regelmäßig gezahlte Zuschläge, Provisionen, Prämien oder sonstige Vergütungsbestandteile. Nicht dazu gehören Überstundenvergütungen, Gratifikationen oder Sachbezüge, die nur gelegentlich gewährt werden.

Zur Verdeutlichung dieser Regelungen nenne ich Ihnen einige Beispiele:

  • Beispiel 4: Sie sind wegen einer Lungenentzündung sechs Wochen arbeitsunfähig. Ihr Bruttoverdienst beträgt 3000 Euro im Monat. Weitere Entgeltbestandteile erhalten Sie nicht. In diesem Fall erhalten Sie für die sechs Wochen Lohnfortzahlung in Höhe von 3000 Euro.
  • Beispiel 5: Sie sind wegen einer Magen-Darm-Grippe für zwei Wochen arbeitsunfähig. Ihr Bruttolohn beträgt 2000 Euro pro Monat. Zusätzlich erhalten Sie eine monatliche Provision in Höhe von 500 Euro. In diesem Fall erhalten Sie für die zwei Wochen Lohnfortzahlung in Höhe von 1250 Euro (2000 Euro + 500 Euro / 4).
  • Beispiel 6: Sie sind wegen einer Migräne für drei Tage arbeitsunfähig. Ihr Bruttoverdienst beträgt 1500 Euro im Monat. Zusätzlich erhalten Sie ein jährliches Weihnachtsgeld von 1000 Euro. In diesem Fall erhalten Sie für die drei Tage Lohnfortzahlung in Höhe von 75 Euro (1500 Euro / 20). Das Weihnachtsgeld wird nicht berücksichtigt, da es nur gelegentlich gezahlt wird.

Was ist nach 6 Wochen Lohnfortzahlung?

Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers tritt in der Regel das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Das Krankengeld wird von der zuständigen Krankenkasse gezahlt und beträgt in der Regel 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts. Die genauen Regelungen können von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein.

Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, muss der Arbeitnehmer zunächst eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse prüft dann die Anspruchsvoraussetzungen und veranlasst die Auszahlung des Krankengeldes. Wichtig ist, dass das Krankengeld in der Regel befristet ist und nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt wird.

Für privat versicherte Arbeitnehmer können andere Regelungen gelten. Hier ist es wichtig, die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit der privaten Krankenversicherung zu halten.

Zu beachten ist auch, dass sich bei längerer Krankheit und fortlaufendem Krankengeldbezug weitere rechtliche Fragen ergeben können, wie z.B. die Möglichkeit einer medizinischen Rehabilitation oder einer Erwerbsminderungsrente. In solchen Fällen kann es ratsam sein, sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden, um individuelle Fragen und Ansprüche zu klären.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnfortzahlung und Entgeltfortzahlung?

Die Begriffe “Lohnfortzahlung” und “Entgeltfortzahlung” werden häufig synonym verwendet, da sie im Wesentlichen dasselbe bedeuten: die Verpflichtung des Arbeitgebers, einem erkrankten Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum das Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Rechtlich besteht jedoch kein Unterschied zwischen den beiden Begriffen.

In der Praxis wird der Begriff “Lohnfortzahlung” häufig im Zusammenhang mit Arbeitnehmern verwendet, die einen tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Der Begriff “Entgeltfortzahlung” wird dagegen eher im Zusammenhang mit Arbeitnehmern verwendet, die ein Gehalt beziehen.

Sowohl die Lohnfortzahlung als auch die Entgeltfortzahlung sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Das EFZG regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Die genauen Bestimmungen über die Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung sind im EFZG festgelegt.

Wichtig ist, dass die Lohn- bzw. Entgeltfortzahlung nur für einen begrenzten Zeitraum gilt, in der Regel bis zu sechs Wochen. Danach greifen andere Regelungen, wie z.B. das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.

In jedem Fall empfiehlt es sich, im konkreten Einzelfall den individuellen Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung daraufhin zu überprüfen, welche Regelungen zur Lohn- oder Entgeltfortzahlung dort getroffen wurden.

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Arbeitnehmer im Krankheitsfall?

Als Arbeitnehmer haben Sie im Krankheitsfall sowohl Rechte als auch Pflichten. Zu Ihren Rechten gehören

  • Der Anspruch auf Lohnfortzahlung, wie oben beschrieben.
  • Der Kündigungsschutz, d.h. der Arbeitgeber darf Ihnen nicht wegen Ihrer Krankheit kündigen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor, die eine Kündigung rechtfertigen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie häufig oder lange krank sind und dadurch die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt werden.
  • Der Datenschutz, d.h. der Arbeitgeber darf Ihre Krankheitsdaten nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Er darf Sie auch nicht nach Art oder Ursache Ihrer Krankheit fragen, es sei denn, es besteht ein berechtigtes Interesse oder eine gesetzliche Verpflichtung.

Ihre Pflichten

  • Anzeige der Arbeitsunfähigkeit, d.h. Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Erkrankung und deren voraussichtliche Dauer informieren. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder auf andere Weise erfolgen.
  • Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, d.h. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag Ihrer Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber kann jedoch verlangen, dass Sie die AU früher vorlegen, z. B. schon am ersten Tag. Dies muss er Ihnen jedoch schriftlich mitteilen.
  • Mitwirkung an der Genesung, d.h. Sie müssen alles tun, um Ihre Gesundheit wiederherzustellen und wieder arbeitsfähig zu werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie sich an die Anweisungen des Arztes halten und keine Tätigkeiten ausüben, die Ihrer Genesung schaden oder Ihre Krankheit verschlimmern könnten.

Fazit

Die Lohnfortzahlung ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsrechts, der Ihnen als Arbeitnehmer finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall bietet. Um Ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung zu wahren, müssen Sie jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Ihren Pflichten nachkommen.

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