Ratgeber 11.08.2023 rechtsanwalt.com

Freistellung von der Arbeitspflicht

Wenn Sie als Arbeitnehmer von Ihrer Arbeitspflicht freigestellt werden, bedeutet dies, dass Sie nicht mehr zur Arbeit erscheinen müssen, aber weiterhin Ihren Lohn oder Ihr Gehalt erhalten. Doch wann ist eine Freistellung möglich und welche Rechte und Pflichten haben Sie als freigestellter Arbeitnehmer? In diesem Blogbeitrag erläutern wir Ihnen die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Freistellung von der Arbeitspflicht.

Was ist eine Freistellung?

Eine Freistellung von der Arbeitspflicht ist eine einseitige Anordnung des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer von seiner vertraglichen Pflicht zur Arbeitsleistung entbindet. Der Arbeitgeber kann sie aus verschiedenen Gründen gewähren, z. B. aus gesundheitlichen Gründen:

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Freistellung von der Arbeitspflicht erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

  • Um den Arbeitnehmer vor einer Kündigung zu schützen, z. B. wenn er in einem Betrieb mit Betriebsrat arbeitet oder besonderen Kündigungsschutz genießt.
  • Um den Arbeitnehmer an einer Konkurrenztätigkeit zu hindern, wenn er z.B. in ein anderes Unternehmen wechseln oder ein eigenes Unternehmen gründen will.
  • Um den Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen nicht mehr zu beschäftigen, z. B. bei schlechter Auftragslage oder Umstrukturierungen.
  • Um den Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen nicht mehr zu beschäftigen, z. B. wenn ein Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht oder der Arbeitnehmer krank ist.

Welche Arten der Freistellung gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei Arten: die vollständige Freistellung und die teilweise Freistellung. Bei der vollständigen muss der Arbeitnehmer überhaupt nicht mehr zur Arbeit erscheinen, bei der teilweisen nur zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Aufgaben. Die Art der Freistellung hängt vom Einzelfall und vom Willen des Arbeitgebers ab.

Welche Auswirkungen hat die Freistellung auf das Arbeitsverhältnis?

Eine Freistellung von der Arbeit bedeutet nicht, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird. Der Arbeitsvertrag bleibt bestehen und der Arbeitgeber muss den Lohn weiterzahlen. Der Arbeitnehmer muss sich jedoch an bestimmte Regeln halten:

  • Er darf keine andere Erwerbstätigkeit ausüben, es sei denn, der Arbeitgeber hat dem zugestimmt oder es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung.
  • Er muss seine Arbeitskraft für den Fall bereithalten, dass der Arbeitgeber ihn wieder zur Arbeit ruft.
  • Er muss die Anweisungen des Arbeitgebers befolgen, z. B. in Bezug auf Urlaub, Krankmeldung oder Fortbildung.
  • Er muss seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten erfüllen, zum Beispiel die Verschwiegenheitspflicht oder die Treuepflicht.

Was kann der Arbeitnehmer gegen eine Freistellung unternehmen?

Wenn der Arbeitnehmer mit der Freistellung nicht einverstanden ist oder sie für rechtswidrig hält, kann er verschiedene Schritte unternehmen, z. B:

  • Er kann den Betriebsrat, sofern vorhanden, einschalten und um Unterstützung bitten.
  • Er kann beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung beantragen.
  • Er kann beim Arbeitsgericht auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Kündigung oder auf Schadensersatz klagen.

Wo kann sich der Arbeitnehmer beraten lassen?

Wenn der Arbeitnehmer Fragen zu seiner Freistellung hat oder rechtlichen Beistand benötigt, kann er sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die aktuellen Gesetze und Urteile und kann den Arbeitnehmer individuell beraten und vertreten. Unter www.rechtsanwalt.com finden Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe.

Freistellungsklauseln im Arbeitsvertrag

Die Grundlagen für eine Freistellung werden in den meisten Fällen direkt im Arbeitsvertrag in einer sogenannten Freistellungsklausel vereinbart. Diese gehören zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und enthalten Regelungen dazu, wann der Arbeitnehmer von seinen Pflichten entbunden werden kann. Bei der Erstellung muss einiges beachtet werden: So darf die Klausel weder versteckt noch unverständlich formuliert werden. Am wichtigsten ist jedoch, dass der Arbeitnehmer nicht benachteiligt wird. Ist das der Fall, ist die Freistellungsklausel unwirksam.

Suspendierung

Eine besondere Form der Freistellung ist die Suspendierung. Eine einseitige Suspendierung geht vom Arbeitgeber aus, wenn diesem eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters nicht mehr zugemutet werden kann. Das ist etwa der Fall, wenn eine schwere Vertragsverletzung wie ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot vorliegt oder Betriebsgeheimnisse verraten wurden. Zusätzlich kann eine Suspendierung auch vertraglich festgelegt werden. Sie tritt etwa ein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht. In einem solchen Fall wird der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist von seinen Pflichten entbunden. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber jedoch nicht zu einer Suspendierung berechtigt. Sie wollen weitere Informationen zum Thema Suspendierung? Wenden Sie sich an einen unserer Rechtsanwälte, der Ihre Fragen gerne beantwortet.

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