Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 06.07.2023 Christian Schebitz

Die außerordentliche Kündigung

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet. Dies kann im Arbeitsrecht, Mietrecht oder bei anderen Dienstleistungen der Fall sein. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertrages für den Kündigenden unzumutbar ist. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung kann auch bestehen, wenn der Vertragspartner die Bedingungen zum Nachteil ändert. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis des Grundes erfolgen.

Was sind mögliche Kündigungsgründe?

„Absolute“ Gründe gibt es nicht. Trotzdem werden in der Rechtsprechung bestimmte Gründe als ausreichend angesehen.

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Die außerordentliche Kündigung erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Beispielgründe für Arbeitnehmer:
  • Tätlichkeiten
  • Sexuelle Belästigung
  • Beleidigung
  • Beharrliche Nicht-Abführung der Sozialabgaben
  • Vergütung wurde wiederholt unpünktlich gezahlt
  • uvm.
Beispielgründe für Arbeitgeber:
  • Annahme von Schmiergeldern
  •  Selbstbeurlaubung
  • Anzeige des Arbeitgebers bei Behörden
  • Geschäftsschädigende Äußerungen
  • Beleidigungen
  • Tätlichkeiten oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Androhung von Krankheit
  • Diebstahl/ Unterschlagung zulasten von Kollegen oder des Arbeitgebers
  • uvm.

Wann kann ich als Arbeitnehmer außerordentlich kündigen?

Als Arbeitnehmer kann man außerordentlich kündigen, wenn man einen wichtigen Grund hat, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Das kann zum Beispiel sein

  • Eine erhebliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch den Arbeitgeber, z.B. Nichtzahlung des Lohns, Mobbing, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung.
  • Eine Gefährdung deiner Gesundheit oder Sicherheit am Arbeitsplatz, die der Arbeitgeber nicht beseitigt.
  • Eine Änderung der Arbeitsbedingungen zu deinem Nachteil, die du nicht akzeptieren musst, z. B. eine Versetzung an einen anderen Ort oder eine erhebliche Verringerung deiner Arbeitszeit oder deines Arbeitsentgelts.

Wie muss ich als Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung aussprechen?

Als Arbeitnehmer musst du deine außerordentliche Kündigung schriftlich oder mündlich gegenüber dem Arbeitgeber erklären. Der Wille, das Arbeitsverhältnis durch Kündigung zu beenden, muss jedoch eindeutig erkennbar sein. In einigen Branchen schreibt der Tarifvertrag vor, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Aus Beweisgründen solltest du daher immer eine schriftliche Kündigung verlangen oder dir zumindest deine mündliche Kündigung bestätigen lassen.

Die außerordentliche Kündigung musst du innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis des Kündigungsgrundes aussprechen. Diese Frist beträgt in der Regel zwei Wochen, kann aber je nach den Umständen kürzer oder länger sein. Versäumst du diese Frist, verlierst du dein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

In deiner außerordentlichen Kündigung musst du den Grund für deine Unzumutbarkeit angeben und gegebenenfalls beweisen können. Du solltest daher alle relevanten Unterlagen und Zeugenaussagen sammeln und aufbewahren.

Welche Folgen hat eine außerordentliche Kündigung für mich als Arbeitnehmer?

Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne dass du eine Kündigungsfrist einhalten musst. Du hast daher keinen Anspruch auf Abfertigung (alt) oder Urlaubsabgeltung. Du kannst jedoch Schadenersatz verlangen, wenn der Arbeitgeber den wichtigen Grund zu vertreten hat.

Eine außerordentliche Kündigung kann auch Auswirkungen auf deine Arbeitslosenversicherung haben. Wenn du ohne wichtigen Grund außerordentlich kündigst, kannst du eine Sperrzeit von bis zu sechs Wochen erhalten, während der du kein Arbeitslosengeld bekommst. Wenn du dagegen aus wichtigem Grund außerordentlich kündigst, kannst du sofort Arbeitslosengeld beantragen, musst den Grund aber nachweisen können.

Wo finde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht?

Wenn du eine außerordentliche Kündigung erwartest oder erhalten hast, solltest du dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann dich über deine Rechte und Pflichten beraten, deine Kündigung prüfen oder formulieren und dich gegebenenfalls vor Gericht vertreten. Auf rechtsanwalt.com kannst du nach einem passenden Anwalt für Arbeitsrecht suchen: Anwalt Arbeitsrecht.

Fazit

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Möglichkeit, ein Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden. Dies kann sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber gelten, je nachdem, wer den wichtigen Grund zu vertreten hat. Eine außerordentliche Kündigung bedarf einer angemessenen Frist, einer eindeutigen Willenserklärung und eines nachweisbaren Grundes. Eine außerordentliche Kündigung kann verschiedene Folgen haben, wie z.B. den Verlust der Abfertigung oder des Arbeitslosengeldes. Es ist daher ratsam, sich vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.

Dieser Blogbeitrag ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Anwalt.


Wirksamkeit

Eine außerordentliche Kündigung erfordert einen wichtigen Grund. Nachdem der Arbeitgeber den Grund zur Kenntnis genommen hat, muss innerhalb von zwei Wochen die Kündigung erfolgen. Erfolgt die Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen (z.B.: wegen eines Pflichtverstoßes durch den Arbeitnehmer), ist sie nur dann wirksam, wenn fünf Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ein gravierender Pflichtverstoß liegt vor
  • Der Verstoß ist rechtswidrig und schuldhaft
  • Die Kündigung gilt als verhältnismäßig, weil es kein milderes Mittel zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gibt (z.B.: Änderungskündigung, ordentliche Kündigung, Abmahnung oder Versetzung)
  • Die Interessen der beiden Parteien wurden abgewägt und das Interesse des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu beenden, überwiegt
  • Die Frist von zwei Wochen wurde eingehalten.

Es gibt weitere Gründe:

Findet keine Anhörung des Betriebsrats statt, bevor die Kündigung ausgesprochen wird, ist diese unwirksam. Der Betriebsrat kann eventuellen Bedenken durch eine schriftliche Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen Ausdruck verleihen.

Bestimmten Arbeitnehmern unter Missachtung der rechtlichen Formalitäten zu kündigen ist unwirksam: z.B. bei Schwangeren, Betriebsräten oder schwerbehinderten Arbeitnehmern.

Ausnahmen

Arbeitgeber sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, Arbeitnehmer vorher zu einem Pflichtverstoß anzuhören. Um jedoch Fehlinformationen zu beseitigen und eine unwirksame Kündigung zu vermeiden, wird eine Anhörung empfohlen.

In der Kündigungserklärung ist grundsätzlich kein Grund anzugeben. Rechtswirksam ist die Mitteilung auch dann, wenn ein Grund objektiv vorliegt. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber (nach § 626 Abs. 2 Satz 2BGB) zwar dazu verpflichtet, einen Grund schriftlich zu übermitteln, jedoch wird die Kündigung bei einem Verstoß gegen die Pflicht nicht unwirksam. Um einen potenziellen Kündigungsschutzprozess nicht zu verlieren, muss der Arbeitgeber letztlich seine Gründe offenlegen.

Kündigungsschutzklage

Ist eine Kündigung ohne Angabe des Grunds eingegangen, kann eine unverzügliche schriftliche Mitteilung dessen verlangt werden. Bei weiteren Unregelmäßigkeiten kann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Diese ist innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung zu erheben. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber einen Grund hat oder er die  Zwei-Wochen-Frist eingehalten hat.

Mögliche Konsequenzen

Folgt auf eine außerordentliche Kündigung (wegen eines Pflichtverstoßes) keine Reaktion, verhängt die Agentur für Arbeit in den meisten Fällen eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Dies wäre ein weiterer Grund für eine Kündigungsschutzklage, so z.B. auch für den Fall, dass ein Arbeitnehmer nach Ende der Beschäftigung auf Arbeitslosengeld angewiesen wäre. Mittels einer Klage lässt sich nicht immer eine Abfindung aushandeln, häufig jedoch ein Vergleich über den Grund der Kündigung.

 

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