Ratgeber 02.08.2023 Christian Schebitz

Arbeitsstättenverordnung 2023: Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Sie soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleisten und die Arbeitsbedingungen verbessern. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was die ArbStättV für Sie als Arbeitgeber bedeutet, welche Pflichten Sie haben und wie Sie diese erfüllen können.

Mithilfe dieser Verordnung sollen einheitliche Standards an Arbeitsplätzen gelten. Sie ist ein Teil des Arbeitsschutzrechts. Zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz wird die EU – Richtlinie umgesetzt. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sollen damit vermieden und die Arbeitsbedingungen menschengerecht ausgestaltet werden.

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Warum ist die ArbStättV wichtig?

Die ArbStättV ist eine Rechtsverordnung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Das ArbSchG verpflichtet Sie als Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen.

Die ArbStättV konkretisiert diese Pflichten für den Bereich der Arbeitsstätten. Eine Arbeitsstätte ist jeder Ort, an dem Ihre Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeit tätig werden, zum Beispiel Büros, Werkstätten, Lager oder Baustellen.

Die ArbStättV enthält allgemeine Anforderungen an die Beschaffenheit, Ausstattung und Nutzung von Arbeitsstätten sowie spezielle Regelungen für bestimmte Bereiche wie Beleuchtung, Belüftung, Raumtemperatur, Sanitärräume oder Erste-Hilfe-Einrichtungen.

Die Einhaltung der ArbStättV dient nicht nur dem Schutz Ihrer Beschäftigten, sondern ist auch in Ihrem eigenen Interesse. Denn eine gute Arbeitsumgebung fördert die Motivation, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Außerdem vermeiden Sie mögliche Haftungsrisiken, Bußgelder oder Schadenersatzforderungen.

Wie setzen Sie die ArbStättV um?

Um die ArbStättV in Ihrem Betrieb umzusetzen, müssen Sie zunächst eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Das bedeutet, dass Sie alle Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz ermitteln, bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Dabei müssen Sie auch die besonderen Bedürfnisse von schwangeren oder stillenden Frauen, Jugendlichen oder behinderten Beschäftigten berücksichtigen.

Die Gefährdungsbeurteilung müssen Sie schriftlich dokumentieren und regelmäßig überprüfen und aktualisieren. Außerdem müssen Sie Ihre Beschäftigten über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die getroffenen Schutzmaßnahmen informieren und unterweisen. Dabei können Sie sich von Fachkräften für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzten unterstützen lassen.

Um Ihnen die Umsetzung der ArbStättV zu erleichtern, gibt es sogenannte Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Diese konkretisieren die Anforderungen der ArbStättV anhand von Beispielen und Empfehlungen. Die ASR sind nicht rechtsverbindlich, haben aber eine Vermutungswirkung. Das heißt, wenn Sie die ASR einhalten, können Sie davon ausgehen, dass Sie auch die ArbStättV einhalten. Wenn Sie jedoch von den ASR abweichen, müssen Sie nachweisen können, dass Sie mindestens das gleiche Schutzniveau gewährleisten.

Wo kann man sich informieren?

Wenn Sie mehr über die ArbStättV erfahren möchten, können Sie sich auf folgenden Internetseiten informieren:

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Er dient nur der allgemeinen Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt.

 


 

Was regelt die Arbeitsstättenverordnung?

Die Arbeitsstättenverordnung besteht aus einem allgemeinen Vorschriftentext mit insgesamt zehn Paragraphen und einem Anhang, der in fünf Abschnitte unterteilt ist. Im allgemeinen Teil der Verordnung werden bestimmte Vorgaben und Richtlinien für die Einrichtung und den Betrieb von Gaststätten und der Nichtraucherschutz aufgeführt. Weiterhin werden Aspekte, wie die Beleuchtung, Beheizung, Belüftung, Raumabmessungen, Anforderung an Sanitärräume sowie Schutz gegen Dämpfe erläutert. Im Anhang werden diese Vorschriften nochmals konkreter dargestellt.

Wo gilt sie und wer kontrolliert?

Die Verordnung ist in der gesamten Bundesrepublik Deutschland rechtskräftig und gilt auch für Unternehmen mit einem Sitz im Ausland. Sie ist gültig für alle Bereiche, die von der Arbeitsstätte umfasst werden. Zuständig für die Kontrolle über die Einhaltung der Richtlinien sind die Ämter für Arbeitsschutz oder die jeweiligen Gewerbeaufsichtsämter. Die Regelungen der Zuständigkeit variieren jedoch innerhalb der verschiedenen Bundesländer.

Was ist neu an der Arbeitsstättenverordnung?

Seit dem Jahr 1975 gibt es die Verordnung bereits. Die aktuell gültige Arbeitsstättenverordnung ist am 12. August 2004 in Kraft getreten. Im Jahr 2010 wurde sie um folgende Paragraphen ergänzt: § 3 Gefährdungsbeurteilung und § 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Die ArbStättV wurde zuletzt am 12. August 2019 aktualisiert, um sie an die veränderten Anforderungen der modernen Arbeitswelt anzupassen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Themen Beleuchtung, Raumtemperatur, Lärm, Sichtverbindung nach außen und Telearbeit.

Wer ist zuständig für die Verordnung?

Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist zuständig für die Ermittlung der entsprechenden aktuellen Gegebenheiten, die berücksichtigt werden müssen bei der Erlassung von Inhalten der Verordnung. Dazu gehören beispielsweise der aktuelle Stand der Technik sowie medizinische und hygienische Aspekte. In diesem Zusammenhang müssen Regeln ermittelt werden, welche die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten können. Außerdem hat der Ausschuss die Aufgabe, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in diesen Belangen zu beraten.

Sind Abweichungen zulässig?

Da in der Verordnung Schutzziele formuliert sind und keine konkreten Anweisungen im Hinblick auf durchzuführende Maßnahmen vorgeschrieben werden, verfügt der Arbeitgeber über einen gewissen Spielraum bei der Ausgestaltung seiner Arbeitsverhältnisse. Wichtig ist hierbei jedoch, dass bei der Einhaltung der Schutzmaßnahmen eine besondere Berücksichtigung bei Menschen mit Behinderung eingehalten werden muss.

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