Rechtsnews 27.05.2022 Alex Clodo

Nötigung im Straßenverkehr gem. §240 StGB

Nötigung im Straßenverkehr. Wahrscheinlich hat jeder Autofahrer schon Erfahrung mit Nötigung im Straßenverkehr gemacht. Der Hintermann auf der Autobahn, der nicht aufhört, mit Lichthupe und dichtem Auffahren zu drängeln. Fällt all das unter den Tatbestand der Nötigung, also stellt eine Straftat dar? Der Beitrag zeigt Beispiele und Urteile aus dem Straßenverkehr zum Thema Nötigung und informiert, welche Strafen drohen. Drängeln durch zu dichtes Auffahren ist keine Seltenheit. Aber ab wann ist das Nötigung – und damit eine Straftat?

Was bedeutet Nötigung?

Nötigung bedeutet, dass jemand durch Gewalt oder durch Androhung von Gewalt so unter Druck gesetzt wird, dass er aus Angst um Leib und Leben zu einem bestimmten Verhalten genötigt wird. Dies stellt eine Straftat gem. §240 StGB dar.

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Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Aber handelt es sich im konkreten Fall nur um eine Ordnungswidrigkeit oder liegt eine Nötigung gem. §240 StGB vor? Was genau ist der Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit? Bei Ordnungswidrigkeiten können Autofahrer beispielsweise einen Bußgeldbescheid oder ein Verwarnungsgeld kassieren. Fährt der Hintermann auf der Autobahn zu nah auf, stellt das erstmal eine Ordnungswidrigkeit dar.

Zu einer Nötigung kommt es aber dann, wenn der Vordermann durch längeres sehr dichtes Auffahren und dem zusätzlichen ständigem Aufblenden mit der Lichthupe unter massiven Druck gesetzt wird. In solchen Fällen fallen die Strafen jedoch deutlich höher aus.

In den meisten Fällen hängt es aber vom Einzelfall ab, ob ein falsches bzw. riskantes Fahrverhalten als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft wird. Entscheidend ist die rechtliche Einordnung der Nötigung auch von der Dauer und dem Grad der Gewalt- bzw. Druckausübung. Weiterhin spielt die “Verwerflichkeit des Verhaltens” eine große Rolle.

Praxisbeispiele

Was und wann genau liegt eine Nötigung vor? Hier finden Sie einige Beispiele:

1.     Wenn Sie den Hintermann vorsätzlich am Überholen hindern.
2.     Wenn Sie absichtlich, grundlos und abrupt den Hintermann ausbremsen.
3.     Wenn Sie den Hintermann vorsätzlich am Überholen hindern.
4.     Wenn Sie dauerhaft Drängeln und dicht Auffahren oder mit Lichthupe über einen längeren Zeitraum den Vordermann unter Druck setzen.

 

5.     Wenn Sie eine Straßenblockade bilden.

 

6.     Wenn Sie ungebremst auf eine Person oder ein Fahrzeug zufahren.

Welche Strafen drohen?

Aber welche Strafen drohen bei einer Nötigung? Der Tatbestand des §240 StGB gibt Ihnen die Antwort.  Grundsätzlich führt die Verurteilung wegen Nötigung zu einer Geldstrafe, die in Tagessätzen berechnet wird und sich nach dem jeweiligen Nettomonatsgehalt richtet. Weiterhin kann ein Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten angeordnet werden.

Gerichtsentscheidungen

Keine Nötigung bei rücksichtslosem Überholen

Auf der Autobahn hatte ein PKW-Fahrer einen langsamen Fahrer auf der linken Spur rechts überholt und war knapp vor einem anderen Auto wieder auf die linke Spur gewechselt. Dabei entschied das Gericht, dass es sich nur um ein rücksichtsloses Überholen handelte und er damit eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. (Az. 161 Ss 211/16).

Autofahrer fährt auf Radfahrer zu, bedroht ihn

Im nächsten Fall musste ein Rentner einem Auto ausweichen, da auf seiner Fahrbahn ein Auto parkte. Auf der Gegenfahrbahn kam ihm ein Radler entgegen. Der Rentner wollte dann den Radfahrer zum Ausweichen zwingen, indem er bis auf 10 cm an ihn heranfuhr, immer wieder Gas gab und ihn beschimpfte. Der Reiter wurde wegen Nötigung und Beleidigung zu 80 Tagessätzen und einem Fahrverbot verurteilt. (Az. 942 Cs 412 Js 230288/15).

Beleidigung und Nötigung

Im letzten Fall fährt ein Taxifahrer ohne Fahrgast hinter einem Ehepaar her. Dabei überholt er plötzlich mit hoher Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn und zeigt dabei dem Ehepaar den Mittelfinger.Der Taxifahrer schert so knapp vor dem Ehepaar ein, dass nur eine Vollbremsung einen Auffahrunfall verhindert. Durch sein Verhalten wurde er mit einer Geldstrafe von 1.000 Euro und einem Monat Fahrverbot bestraft. (AG München 2015: Az 922 Cs 433 Js 114354/15)

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Quellen:

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/noetigung-im-strassenverkehr/

 

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