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Rechtsnews 24.06.2023 Christian Schebitz

Welche Rechte haben Flüchtlinge im Asylrecht tatsächlich?

Die Flüchtlingskrise sorgt seit Monaten wieder für Diskussionen in der deutschen Öffentlichkeit.Ein Flüchtling ist eine Person, die aus ihrem Heimatland geflohen ist, weil sie dort einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt ist oder befürchtet, ausgesetzt zu werden. Die Gründe für die Verfolgung können die Rasse, die Nationalität, die politische Überzeugung, die religiöse Grundentscheidung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe sein. Diese Definition stammt aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die ein wichtiges internationales Abkommen zum Schutz von Flüchtlingen ist. Deutschland hat sich als Vertragsstaat dieser Konvention verpflichtet, Flüchtlingen Asyl zu gewähren und ihre Menschenrechte zu achten.

Wie läuft das Asylverfahren in Deutschland ab?

Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz suchen, müssen einen Asylantrag stellen. Dieser wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft. Das BAMF entscheidet, ob der Asylantragsteller oder die Asylantragstellerin asylberechtigt ist, also ob er oder sie politisch verfolgt wird und daher nach Artikel 16a des Grundgesetzes Asyl genießt. Das Asylrecht ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländerinnen und Ausländern zusteht. Es dient dem Schutz der Menschenwürde und anderer grundlegender Menschenrechte.

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Wenn das BAMF den Asylantrag ablehnt, kann es dennoch andere Schutzformen gewähren, wie zum Beispiel die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder den subsidiären Schutz nach der EU-Qualifikationsrichtlinie. Diese Schutzformen beruhen auf anderen internationalen oder europäischen Abkommen und gelten für Personen, die nicht politisch verfolgt werden, aber dennoch vor Krieg, Folter oder Todesstrafe fliehen.

Wenn das BAMF keine Schutzform gewährt, kann es den Asylantragsteller oder die Asylantragstellerin zur Ausreise auffordern oder abschieben. Dagegen kann der Asylantragsteller oder die Asylantragstellerin vor Gericht klagen.

Welche Rechte haben Flüchtlinge während des Asylverfahrens?

Flüchtlinge haben während des Asylverfahrens verschiedene Rechte, die ihnen von der deutschen Regierung und den Behörden gewährt werden müssen. Dazu gehören:

– Das Recht auf Anhörung: Das BAMF muss den Asylantragsteller oder die Asylantragstellerin persönlich anhören und seine oder ihre individuellen Gründe für die Flucht prüfen.

– Das Recht auf Rechtsbeistand: Der Asylantragsteller oder die Asylantragstellerin hat das Recht, sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten und vertreten zu lassen. Wenn er oder sie sich keinen Rechtsbeistand leisten kann, kann er oder sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.

– Das Recht auf Unterkunft und Versorgung: Der Asylantragsteller oder die Asylantragstellerin hat das Recht auf eine angemessene Unterkunft und eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln, Kleidung und medizinischer Betreuung. Die Kosten dafür werden vom Staat übernommen.

– Das Recht auf Bildung: Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Zugang zu Schulen und Kindergärten. Erwachsene haben das Recht auf Zugang zu Sprachkursen und Integrationsmaßnahmen.

– Das Recht auf Arbeit: Der Asylantragsteller oder die Asylantragstellerin hat das Recht, nach einer Wartefrist von drei Monaten eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Die Arbeitserlaubnis wird vom BAMF oder der Ausländerbehörde erteilt. Die Arbeitsaufnahme ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie zum Beispiel die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen und die Qualifikation des Asylantragstellers oder der Asylantragstellerin.

Welche Rechte haben Flüchtlinge nach dem Asylverfahren?

Flüchtlinge, die eine Schutzform erhalten haben, haben weitere Rechte, die ihnen von der deutschen Regierung und den Behörden gewährt werden müssen. Dazu gehören:

– Das Recht auf Aufenthalt: Flüchtlinge, die asylberechtigt sind oder die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Diese kann verlängert werden oder in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Flüchtlinge, die subsidiären Schutz haben, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Diese kann verlängert werden, wenn die Gefahr im Herkunftsland weiterhin besteht.

– Das Recht auf Familiennachzug: Flüchtlinge, die asylberechtigt sind oder die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, haben das Recht, ihre engen Familienangehörigen nach Deutschland zu holen. Dazu gehören der Ehepartner oder die Ehepartnerin, minderjährige Kinder und in bestimmten Fällen auch Eltern. Flüchtlinge, die subsidiären Schutz haben, haben das Recht auf Familiennachzug nur unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel einer ausreichenden Wohnfläche und einem gesicherten Lebensunterhalt.

– Das Recht auf Sozialleistungen: Flüchtlinge, die eine Schutzform erhalten haben, haben das Recht auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Kindergeld oder Wohngeld. Die Höhe der Sozialleistungen richtet sich nach dem Bedarf des Flüchtlings und seiner oder ihrer Familie.

– Das Recht auf Staatsangehörigkeit: Flüchtlinge, die eine Schutzform erhalten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Dazu gehören zum Beispiel ein rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland für mindestens acht Jahre, ein ausreichender Sprachnachweis und ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Fazit

Flüchtlinge haben im Asylrecht verschiedene Rechte, die ihnen von der deutschen Regierung und den Behörden gewährt werden müssen. Diese Rechte dienen dem Schutz ihrer Menschenwürde und ihrer grundlegenden Menschenrechte. Sie basieren auf internationalen und europäischen Abkommen, denen Deutschland beigetreten ist. Die Einhaltung dieser Rechte ist jedoch nicht immer gewährleistet und hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer des Asylverfahrens, der Qualität der Anhörung und der Verfügbarkeit von Rechtsbeistand. Daher ist es wichtig, dass Flüchtlinge über ihre Rechte informiert sind und diese auch einfordern können.

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