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Rechtsnews 07.10.2015 Christian Schebitz

Verbot von Safe-Harbor hat Konsequenzen für Unternehmen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern entschieden,
dass eine Vereinbarung zum Datenaustausch zwischen Europa und den USA ungültig
ist. In der seit dem Jahr 1990 existierenden Safe-Harbor-Vereinbarung waren
Regelungen zur Datenübertragung von personenbezogenen Nutzerdaten aus Europa in
die Vereinigten Staaten enthalten. Darin war festgelegt, dass Unternehmen die
Daten unter der Auflage des Schutzes der Nutzer auch in den USA verarbeiten
durften. Der Europäische Gerichtshof kritisierte nun, dass die Schutzbestimmung
zwar für US-amerikanische Unternehmen, jedoch nicht für die Behörden gelten
würde. Diese hätten die Daten in einer Weise verwendet, die das Grundrecht der
europäischen Bürger auf die Achtung ihres Privatlebens verletzen würde.
Zusätzlich wurde kritisiert, dass es im Rahmen der Vereinbarung für den Nutzer
nicht möglich sei, einen gerichtlichen Einspruch zu erheben.

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Welche Konsequenzen hat die Ungültigung der Save-Harbor-Vereinbarung für
Unternehmen?

Ursprünglich befasste sich das Gerichtsverfahren mit der
Klage eines Nutzers gegen das soziale Netzwerk Facebook. Er hatte beanstandet,
dass seine Daten an einen Server in den USA weitergeleitet würden und dadurch
kein ausreichender Schutz vor Überwachungstätigkeiten gegeben wäre. Nachdem
eine irische Behörde den Vorwurf zurückgewiesen hatte, ging der Nutzer in
Revision, bis der Europäische Gerichtshof sein Urteil fällte.

Keine Datenverarbeitung von europäischen Nutzern in den USA

Die Ungültigkeit der Safe-Harbor-Vereinbarung betrifft zahlreiche
weitere Unternehmen, die nun keine Daten von europäischen Nutzern mehr in den
USA verarbeiten dürfen. Außerdem bestehen seit dem Urteil erhebliche
Unsicherheiten darüber, welche Arbeitsweisen rechtlich möglich sind und welche
nicht. Insbesondere Firmen, die im internationalen Raum mit Nutzerdaten handeln,
sind betroffen und müssen sich nach neuen Arbeitswegen umsehen. Zusätzlich schränkt
das Urteil auch die Arbeit von US-amerikanischen Strafverteidigern ein, die
keinen Zugriff auf die Daten von EU-Bürgern mehr haben.

Bald kein Datenaustausch mehr zwischen Deutschland und USA möglich?

Es ist im Moment nicht abzusehen, wann es zu einer neuen
Regelung des Datenaustausches zwischen Deutschland und den USA kommt. Die seit Ende
2013 andauernden Verhandlungen zwischen den beiden Regierungen blieben bis
jetzt ohne Erfolg. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte jedoch die Weichen neu
stellen. Insbesondere durch den Druck der betroffenen Unternehmen könnte eine schnellere Einigung erzielt werden.

Quelle: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 06.10.2015, Az:
C-362/14

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