Rechtsnews
11.08.2016
Lisa Santos
Drei Töchter streiten vor Gericht um das Leben ihrer pflegebedürftigen Mutter. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Patientenverfügung nur anerkannt werden kann, wenn die darin enthaltenden Formulierungen eindeutig sind.
Nur „lebensverlängernde Maßnahmen“ abzulehnen reicht nicht
Eine Patientenverfügung nicht nur rechtzeitig zu verfassen, sondern dabei auch noch auf eine korrekte Formulierung zu achten, ist wichtig. Wie wichtig das ist, zeigt derzeit ein Fall vor dem Bundesgerichtshof. Drei Schwestern lieferten sich dort einen erbitterten Rechtsstreit über die zukünftige Behandlung ihrer pflegebedürftigen Mutter. Die 75-Jährige erlitt einen schweren Hirnschlag, seit dem sie nicht mehr sprechen kann und durch eine Magensonde ernährt werden muss. Für diesen Fall hat die 75-Jährige vorgesorgt und extra zwei Patientenverfügungen verfasst, in denen sie „lebensverlängernde Maßnahmen“ ablehnt. Um ihren Willen durchzusetzen, hat sie zudem einer ihrer Töchter eine Vollmacht erteilt. Das Problem: Während die beiden Töchter ohne Vollmacht die künstliche Ernährung ihrer Mutter beenden wollen, ist die Tochter mit der Vollmacht dagegen. Ihrer Meinung nach habe die 75-Jährige nirgendwo den Wunsch geäußert, zu sterben.
Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?
Der Bundesgerichtshof gab dieser Ansicht Recht und erklärte die beiden Patientenverfügungen für unzureichend. In ihren Dokumenten habe die pflegebedürftige 75-Jährige ihren Willen nicht konkret genug ausgedrückt. So bliebe unklar, ob sie sich mit dem Widerspruch gegen lebenserhaltende bzw. lebensverlängernde Maßnahmen auch auf eine künstliche Ernährung bezogen habe. Solange das zuständige Landgericht die Situation noch prüfe, liege die Entscheidungsgewalt daher bei der Tochter mit der Vollmacht.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz betont vor diesem Hintergrund, wie wichtig klare Formulierungen bei einer Patientenverfügung sind. Jeder mit einer Verfügung solle diese daher am besten noch mal überprüfen lassen. Mit einer Patientenverfügung kann man über medizinische Maßnahmen entscheiden, für den Fall, das man selbst nicht mehr einwilligungsfähig ist.
Quelle: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/patientenverfuegung-muss-laut-bgh-urteil-konkret-sein-a-1106894.html
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