In einem Rechtsstreit vor dem LG Berlin wurde das Bundesjustizministerium auf Unterlassung der Datenspeicherung auf seiner Website verklagt. Beim Besuch der Website www.bmj.bund.de erfolgt automatisch eine Speicherung der IP-Adresse, des Hosts und anderer Daten. Hier gegen wandte sich der Kläger und bekam von den Richtern des LG Berlin Recht. Bereits in der Vorinstanz definierte das AG Berlin die IP-Adresse als personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Einen sachlichen Grund für die Datenspeicherung erkannte das Gericht nicht und sah eine Rechtfertigung weder im TMG noch in § 9 BDSG.
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Rechtswidrige Datenspeicherung auf der Website des Bundesministeriums der Justiz erhalten
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