Aufzüge in mehrstöckigen Gebäuden machen das Leben nicht nur bequemer – in vielen Fällen sind sie für alte oder schwache Menschen auch lebensnotwendig. Der Fall einer älteren Dame landete nun in München vor Gericht. Die Eigentümerin des Hauses in dem die alte Dame wohnt, hatte den Aufzug des Hauses entfernen lassen und der alten Dame so des Leben schwer gemacht.
Die heute 82-jährige Frau bewohnte das fragliche Haus seitdem Beginn des Mietverhältnisses im Jahre 1976 und seit damals hatte es auch einen Personenaufzug in dem Haus gegeben. Für die alte Dame war dies sehr wichtig, da die von ihr gemietete Wohnung im vierten Stock des Hauses gelegen ist. Ende Januar 2015 war der Betrieb des Aufzugs schließlich eingestellt worden, da eine Untersuchung des TÜV diverse Mängel festgestellt hatte. Als Konsequenz hieraus machte die Mieterin zunächst eine Mietminderung um 50%geltend und verlangte die Wiederinbetriebnahme des Personenaufzugs. Im Sommer ließ die Eigentümerin des Hauses den betriebsuntüchtigen Aufzug dann jedoch komplett demontieren.
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Aufzug demontiert –Wohnung im 4. Stock
Die alte Dame erhob daraufhin Klage vor dem Amtsgericht München und verlangte den Einbau eines neuen Aufzugs. Sie argumentierte, dass der Aufzug Bestandteil des von ihr vor Jahren abgeschlossenen Mietvertrages sei. Der Wegfall des Aufzugs schränke sie in unzulässiger Weise ein. Das Amtsgericht München gab der Frau in seinem Urteil schließlich Recht. Es sei unbestritten, so die Richter, dass der Aufzug bei Beginn des Mietverhältnisses vorhanden gewesen sei. Daher gehöre der Personenaufzug zum mietvertraglich vereinbarten Zustand der Mietsache im Sinne des § 535 Abs. 1 BGB.
Quelle: Amtsgericht München, Urteil vom 29.09.2015- 425 C11160/15 –
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