Ein grausamer Mordfall erschütterte Deutschland im Januar 2015 Deutschland: Zwei 19-jährige junge Männer lockten damals eine ebenso alte junge Frau in Berlin in ein Waldstück, stachen dort auf sie ein und verbrannten sie. Das Strafverfahren gegen die beiden Mörder fand nun in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof sein Ende.
Grausamer Mord in Berlin
Unter einem Vorwand lockten die beiden jungen Männer Eren T. und Daniel M. ihr Opfer Maria P. am 22. Januar 2015 in ein Waldstück in Berlin. Maria P. hatte sich zuvor in einer Beziehung mit Eren T. befunden, welche jedoch geraume Zeit vor der Tat geendet hatte. Noch aus der Beziehung mit Eren T. stammte das ungeborene Kind, das Maria P. in sich trug – sie war zum Zeitpunkt der Tat im achten Monat schwanger. Weil er sich der Verpflichtungen als Vater entledigen wollte und Maria P. das Kind nicht abtreiben sondern behalten wollte, schmiedete Eren T. den Plan, seine Ex-Freundin umzubringen. Er bekam dazu Hilfe von seinem Freund Daniel M., der an dem Unternehmen aus reiner Mordlust teilnahm. Bei der Tat versetzte Daniel M. dem Opfer zunächst vier Messer stiche in den Oberkörper. Dann hielt er Maria P. fest und Eren T. übergoss das Opfer mit zuvor gekauftem Benzin und zündete dieses an. Maria P. fing sofort Feuer, konnte sich noch einige Schritte fortbewegen und versuchte, ihre Jacke auszuziehen, verstarb aber letztlich und Qualen. Auch das ungeborene, jedoch bereits lebensfähige Kind in ihrem Bauch verstarb. Eren T. ging am nächsten Tag um eine Vermisstenanzeige aufzugeben, verstrickte sich jedoch in Widersprüche und wurde so, gemeinsam mit Daniel M., schnell als Täter identifiziert.
Harte Urteile für die Mörder
Das Landgericht Berlin hatte die beiden Täter in erster Instanz zu 14 Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Gegen dieses Urteil hatten beide Angeklagte Revision eingelegt, sodass der fall nun vor dem Bundesgerichtshof abschließend beurteilt werden musste. Der BGH verwarf die Revision dabei als unbegründet. Das höchste deutsche Zivilgericht sah insbesondere keine wesentlichen Verfahrensfehler des Landgerichts und ging auf die hiergegen gemachten Einwendungen dementsprechend nicht urteilsabändernd ein.
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