Rechtsnews
15.06.2016
Raphaela Nicola
Viele minderjährige Mädchen, die bereits verheiratet sind, kommen seit Beginn der Flüchtlingskrise, mit ihren oft volljährigen Ehemännern ins Land. Grund dafür ist der große Strom von Asylbewerbern. Wie viele es genau sind, ist nicht erfasst, denn nur einige Bundesländer registrieren eine Kinderehe. Die Gerichte sind sich uneins über den Umgang mit den Paaren. Nun soll geklärt werden, ob solche Ehen, die nach dem Scharia-Recht geschlossen wurden, auch in Deutschland gültig sind.
Gerichte sind überfordert
Einer von vielen Fällen illustriert ein grundsätzliches Dilemma der deutschen Justiz. Die 15 jährige Alia und ihr 21-jähriger Ehemann Amir (Namen geändert, d. Red.) – beide sind zudem Cousin und Cousine – flohen aus Syrien und leben derzeit in Aschaffenburg. Das Jugendamt hatte die Jugendliche dort jedoch von ihrem Mann getrennt und wurde ihr Vormund. Sie sind seit Februar 2015 nach geltendem Recht in Syrien verheiratet, allerdings wird diese Ehe von der deutschen Justiz nicht anerkannt. Das Familiengericht beim Amtsgericht Aschaffenburg und das Oberlandesgericht Bamberg haben sich bereits mit diesem Fall befasst und sind zu einer unterschiedlichen Einschätzung gekommen. Dieser Fall wird deshalb wohl an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gehen und zum Präzedenzfall werden. Das Jugendamt berief sich darauf, dass das Mädchen nicht zur Führung eines selbstbestimmten Lebens in der Lage sei und die Tragweite einer Ehe noch nicht absehen könne. Dies ist der Grund, weshalb der Kontakt mit ihrem Ehemann und ihr Aufenthalt vom Jugendamt bestimmt werden.
Kann eine Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt werden?
Das Familiengericht entschied, dass die deutschen Regelungen für Minderjährige gelten und nicht der Schutz der Ehe, welche nach dem Scharia-Recht geschlossen wurde (Aktenzeichen: 7F2013/15). Das Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg hob allerdings den Beschluss aus Aschaffenburg auf und bestätigte, dass die Kinderehe rechtskräftig sei (Aktenzeichen: 2 UF 58/16). Die Bestätigung der Eheschließung seitens des Scharia-Gerichts und ein Zivilrechtsauszug hätten das belegt. Die Bamberger Richter entschieden, dass das Jugendamt nicht über die junge Frau bestimmen könne. Das OLG hat jedoch aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung Beschwerde gegen dieses Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt. Die Richter könnten dann dort darüber befinden, ob eine solche Kinderehe gegen die öffentliche Ordnung verstößt und für nichtig erklärt wird. Noch bis 23. Juni kann die Stadt Aschaffenburg darüber entscheiden, ob sie eine solche Beschwerde einlegt.
Quellen:
http://www.infranken.de/regional/bamberg/Kinderehe-nach-Islam-Recht-bei-uns-erlaubt;art212,1914740
http://www.welt.de/politik/deutschland/article155837698/Kinderehen-nach-Scharia-Recht-spalten-deutsche-Justiz.html
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