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Rechtsnews 27.06.2016 Raphaela Nicola

Kein Ehrendoktor für Snowden

Ein Gericht entschied, dass Whistleblower Edward Snowden vorerst nicht die Ehrendoktorwürde der Universität Rostock bekommen darf. Die Begründung der Hochschule sei nicht ausreichend. 

Strenge Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

Vorerst kann die Universität Rostock dem früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden nicht die Ehrendoktorwürde verleihen. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin reicht dafür die Begründung der Philosophischen Fakultät nicht aus. Den engen Anforderungen des Hochschulrechts Mecklenburg-Vorpommerns werde sie nicht gerecht. In diesem Bundesland sei darin anders als in den meisten anderen Bundesländern die Verleihung der Ehrendoktorwürde an eine „hervorragende“ oder auch „besondere“ wissenschaftliche Leistung geknüpft. Die beabsichtigte Ehrendoktorwürde habe die Fakultät hingegen auch mit der gesellschaftlichen und politischen Bedeutung von Snowdens Enthüllungen begründet und damit versucht, den rechtlichen Rahmen unzulässig auszuweiten, hieß es. Unterstützt vom Schweriner Bildungsministerium, habe der Rektor der Universität, das im Jahr 2014 angestoßene Ehrendoktorverfahren der Fakultät zurecht gestoppt. Er hatte sowohl die wissenschaftliche Leistung Snowdens als auch die Zuständigkeit der Fakultät in Zweifel gezogen. Gegen die Entscheidung des Rektors zog die Fakultät selbst vor Gericht. 

Kann Snowden die Ehrendoktorwürde trotzdem verliehen werden?

Ob Snowden von der Universität gleichwohl noch die Ehrendoktorwürde verliehen werden kann, wenn dies anders begründet wird, ließ das Gericht explizit offen. Hans-Jürgen Wensierski, der ehemalige Dekan der Philosophischen Fakultät, war enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts. Er ließ vorerst offen, ob die Fakultät versuchen werde, gegen das Urteil ein Berufungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht zu erzwingen, oder ein neues Ehrendoktorverfahren mit einer anderen Begründung in die Wege leitet. Die „Ehrenwürdigkeit“ Snowdens wurde jedoch seiner Ansicht nach nicht in Frage gestellt. Der frühere Mitarbeiter des US-Geheimdienstes National Security Agency (NSA), Snowden, hatte 2013 streng geheime Informationen über die weltweite Überwachung des Internets veröffentlicht. Deshalb wird er von den USA wegen Spionage verfolgt. Snowden lebt derzeit in Russland und wurde inzwischen mit zahlreichen Auszeichnungen geehrt. Er erhielt 2014 unter anderem den Alternativen Nobelpreis und die Carl-von-Ossietzky-Medaille.
Quellen:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/edward-snowden-keine-ehrendoktorwuerde-in-rostock-a-1097778.html
http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article156261391/Snowden-wird-kein-Ehrendoktor.html

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