Der Bundesgerichtshof (BGH) und das Landgericht Frankfurt am Main entschieden in der vergangenen Woche über Fragen zum Jugendschutz im Internet. Im Urteil vom 18.10.2007 bestätigte der BGH ein Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf, das der Klage einer Anbieterin eines Altersverifikationssystem stattgab. Diese klagte gegen einen anderen Beitreiber solcher Systeme, die unter anderem dazu genutzt werden können, den Zugriff auf pornographische Internetseiten durch Minderjährige zu verhinden. Nach § 4 Abs. 2 JMStV sind Angebote sog. weicher Pornographie in Telemedien unzulässig, sofern der Anbieter nicht sicherstellt, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Daher ist eine “effektive Barriere” erforderlich, der den Zugang für Minderjähriger ausschließt. Eine einfache und naheliegende Umgehungsmöglichkeiten müssen ausgeschlossen sein. Doch gerade das sei im Falle der Beklagten gegeben. Diese nutzt ein Identifikationssystem, das mittels Personalausweis- oder Reisepassnummer arbeitet. Diese System könne aber sehr leicht umgangen werden, da Minderjährigen an die Daten von Erwachsenen aus dem Umfeld gelangen könnten. Da Jugendliche außerdem auch häufig über ein eigenes Konto verfügen, sei auch eine Kombination von Ausweisnummer und Kontobewegung kein effektiver Schutz. Nur einen Tag später entschied das Landgericht Frankfurt am Main, dass der Internetprovider Arcor eine Sperrung ausländischer Porno-Sites ohne Alterskontrollsystem zum Teil wieder aufnehmen muss. Hintergrund ist laut heise eine Aufforderung, der Firma Kirchberg Logistik GmbH – selbst Betreiber von Internetseiten mit pornographischen Inhalten – an die Provider Internetseiten zu sperren, die den deutschen Jugendschutz missachten. Eine Alterskontrolle finde dort kaum oder gar nicht statt. Arcor folgte als einziger Provider dieser Aufforderung und sperrte die entsprechenden Seiten via IP-Adressen. Nur mit mäßigen Erfolg. Zwar erreichte man die geplante Sperrung der Angebote, schloss gleichzeitig aber auch viele unbedenkliche Seiten auf diesem Wege aus. Arcor zog mit dieser Maßnehme Kritik auf sich, während einige der gesperrten Seiten schnell die Blockade umgingen. Auf welche Weise die durch das LG Frankfurt erlassene einstweilige Verfügung diesmal umgesetzt wird ist nicht bekannt. Quellen und Link
- Bundesgerichtshof Pressemitteilung – “Bundesgerichtshof: Führendes Altersverifikationssystem für Internetzugang unzureichend”
- heise.de – “Arcor muss YouPorn sperren”
- golem.de – “Arcor sperrt Zugriff auf Webseiten”
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ID-Systeme und die Arcorblockade – Entscheidungen zum Jugendschutz im Internet erhalten
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