Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Rechtsnews 20.06.2016 Lisa Santos

Hebamme wegen Totschlags verurteilt

Eine Hebamme muss ins Gefängnis, weil sie trotz Komplikationen auf eine Hausgeburt bestanden hat. Das Kind war im Jahr 2008 nach einer 17-stündigen Geburt tot auf die Welt gekommen.

Kind stirbt bei risikoreicher Geburt an Sauerstoffmangel

Eine Hebamme aus Nordrhein-Westfalen betreute im Jahr 2008 eine schwangere Frau bei ihren Geburtsvorbereitungen. Bei der Schwangeren wurde schon früh eine Beckenendlage des Kindes festgestellt, wodurch sich das Risiko für Komplikationen bei der Geburt erhöht. Trotzdem bestand die Hebamme darauf, eine Hausgeburt durchzuführen und verharmloste den Eltern gegenüber die Geburtsrisiken. Die Eltern wollten zwar eine „natürliche Geburt“, allerdings betonten sie, notfalls auch einen Kaiserschnitt durchführen zu lassen, um kein Risiko einzugehen. 
Wie geplant fand die Geburt in einem Hotelzimmer nahe der Praxis der Hebamme statt. Diese erschien jedoch erst, nachdem die Wehen schon 12 Stunden andauerten. Als es kurze Zeit später zu einem Geburtsstillstand kam, hätte die Hebamme die Geburt abbrechen und ihre Patientin in ein Krankenhaus verlegen müssen. Stattdessen führte sie die Hausgeburt weiter fort und brachte das Kind schließlich tot auf die Welt. Das Landgericht Dortmund verurteilte die Hebamme daraufhin wegen Totschlags durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Dagegen ging die Angeklagte in Revision.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Hebamme wegen Totschlags verurteilt erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften rechtfertigt Freiheitsstrafe 

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Hebamme nun als unbegründet verworfen. Laut den medizinischen Gutachten sei die Todesursache zweifelsfrei Sauerstoffmangel gewesen. Hätte die Angeklagte die schwangere Frau in ein Krankenhaus verlegt, dann hätte das Kind überlebt, so das Gericht. Die Hebamme habe ihre berufsrechtlichen Vorschriften missachtet, indem sie unter allen Umständen eine Hausgeburt durchführen wollte, ungeachtet der hohen Risiken.
Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde das Urteil der Vorinstanz rechtskräftig. Zusätzlich zu der Freiheitsstrafe verhängte das Gericht gegen die Hebamme ein lebenslanges Berufsverbot.

Quellen:
Pressemitteilung des Landgerichts Dortmund vom 01.10.2014, AZ: 37 Ks 3/11 (161 Js 173/08)
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11.05.2016, AZ: 4 StR 428/15

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Grober Behandlungsfehler wegen unterlassener Schnittentbindung

Falscher Arzt in Handschellen

Sonderurlaub für Polizist mit sterbenskranker Tochter

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive