Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 30.10.2023 Alex Clodo

Halloween 2023: Was erlaubt ist und was nicht

Halloween benennt die Volksbräuche am Abend und in der Nacht vor dem Hochfest Allerheiligen, vom 31. Oktober auf den 1. November. Dieses Brauchtum war ursprünglich vor allem im katholischen Irland verbreitet. Aber mittlerweile wird nicht mehr auf dieses Brauchtum zurückgeblickt, sondern es finden Partys statt oder die Jugendlichen ziehen durch die Straßen. Was ist aber dabei erlaubt und was nicht? Das erfahren Sie hier!

Harmlose Streiche

Im Grundsatz gilt, das harmlose Streiche kein Problem sind. Kommen dabei weder Menschen noch Dinge zu Schaden ist alles gut. Streicht ein Kind oder Jugendlicher etwas Zahnpasta auf die Türklinke, ist auch dies noch nichts strafbares. Die Paste kann ohne Probleme wieder mit einem Lappen entfernt werden.

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Sollte jedoch jemand auf Schmierseife auf einer Treppe ausrutschen und sich verletzen, könnten zivilrechtliche Ansprüche entstehen. Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Folgen.

Wie sieht es aber mit dem berühmt berüchtigten “Auto in Toilettenpapier” aus? Auch dies ist an sich harmlos. Wird dabei aber der Lack beschädigt, kommt der Straftatbestand der Sachbeschädigung in Betracht. Sollten sie auf die (sehr schlechte) Idee kommen und ein Haus mit Eiern bewerfen, kommen auch hier zivilrechtliche Ansprüche in Betracht und es können ebenfalls strafrechtliche Tatbestände erfüllt sein.

Dann könnte nämlich der Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt sein. Was droht dann? Gemäß den Vorgaben im StGB sind nach §303 StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren möglich. Schutzgut der Sachbeschädigung laut StGB ist die körperliche Unversehrtheit bzw. der bestimmungsgemäße Gebrauch einer Sache sowie die Aufrechterhaltung des Gestaltungswillens des Eigentümers entgegen widerrechtliche Zustandsveränderungen.

Zahlt die Versicherung nach Halloween-Streichen?

In der Regel ist dies nicht der Fall. Davor warnen Experten.

„Vorsätzlich verursachte Schäden werden nicht von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen“, betont Ralph Bolder, Sprecher des Bezirksverbandes Bergisch Land des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute. „Nur bei versehentlichen Missgeschicken, wenn beispielsweise auf der Halloween-Party etwas zu Bruch geht, greift der Versicherungsschutz.“

Sollten Sie den Schädiger erwischen, lassen Sie sich direkt den Ausweis vorzeigen und informieren Sie die Polizei. Können die Eierreste nämlich nicht entfernt werden, könnte Ihre Versicherung einspringen. Sie sollten jedoch vorsichtig sein, wenn Ihnen der Täter nicht seine Personalien preisgeben möchte. Halten Sie jemanden in einem solchen Fall fest, könnte der Straftatbestand der Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung erfüllt sein. 

Darf ich mich an Halloween verkleiden?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, sich an Halloween zu verkleiden. Allerdings gibt es einige Grenzen, die Sie beachten sollten. Zum einen dürfen Sie keine Kostüme tragen, die andere Menschen beleidigen, diskriminieren oder verletzen könnten. Dazu gehören zum Beispiel rassistische, sexistische oder religiös verunglimpfende Verkleidungen. Zum anderen dürfen Sie keine Kostüme tragen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen könnten.

Dazu gehören zum Beispiel Uniformen von Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr, die Sie als solche ausgeben könnten. Außerdem dürfen Sie keine echten Waffen oder täuschend echt aussehende Attrappen mitführen, die andere Menschen erschrecken oder bedrohen könnten.

Darf ich an Halloween um Süßigkeiten bitten?

Es ist eine beliebte Tradition, an Halloween von Haus zu Haus zu ziehen und um Süßigkeiten zu bitten. Dabei sagen die Kinder oft den Spruch “Süßes oder Saures”. Doch was bedeutet das eigentlich? Und darf man das überhaupt? Die Antwort ist: Ja, solange es sich um einen harmlosen Brauch handelt. Das heißt, dass Sie nur an den Türen klingeln dürfen, die mit einer entsprechenden Dekoration signalisieren, dass sie an dem Fest teilnehmen wollen. Außerdem dürfen Sie nur um Süßigkeiten bitten und keine anderen Forderungen stellen. Und schließlich dürfen Sie keine “Saures” geben, wenn Sie keine Süßigkeiten bekommen. Das heißt, dass Sie keine Streiche spielen oder Schäden anrichten dürfen, die andere Menschen belästigen oder schädigen könnten.

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Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Halloween

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