Rechtsnews
25.06.2016
Raphaela Nicola
Wie im Oktober bereits von uns berichtet, soll der Attentäter, der Henriette Reker vor ihrer Wahl zur Kölner Oberbürgermeisterin niedergestochen hat, auf Antrag der Bundesanwaltschaft wegen versuchten Mordes lebenslang hinter Gitter. Das Urteil wird für den 1. Juli erwartet.
Fremdenfeindliche Motive
Seit Mitte April muss sich der arbeitslose Maler Frank S. wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Staatsschutzsenat verantworten. Am 17. Oktober 2015 hat er an einem Wahlkampfstand der damaligen Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker ein Messer in den Hals gerammt. Hierbei hat er der parteilosen Politikerin die Luftröhre durchtrennt und einen Wirbel gespalten. Durch eine Notoperation wurde Rekers Leben gerettet. Vier weitere Menschen verletzte er zum Teil schwer. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass S. die damals 58-jährige gezielt töten wollte. Er machte sie als damalige Kölner Sozialdezernentin mitverantwortlich für eine Ausländer- und Flüchtlingspolitik, die er ablehnte. Er habe mit der Tat „ein Zeichen setzen“ wollen, sagte Frank S. mehrmals im Prozess. „Ich wollte sie verletzen, aber nicht töten“, auch das sagte er immer wieder.
Extremist oder psychisch Verwirrter?
Frank S. leidet laut Gutachter an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit paranoiden und narzisstischen Anteilen. Eine Persönlichkeitsstörung fällt juristisch unter eine „andere schwere seelische Abartigkeit“. Es sei nicht eindeutig zu beantworten, ob der Schweregrad der Störung zur Tatzeit so ausgeprägt war, dass sie dieser Rechtskategorie entspricht. Die Störung fiele nur dann unter eine der Besonderheiten der Persönlichkeit, die laut Gesetz zu einer Einschränkung oder Aufhebung der Schuldfähigkeit führen können. Bei Frank S. gibt es laut Gutachter allerdings keinen Zweifel daran, dass weder die Fähigkeit, das Unrecht seiner Tat einzusehen, noch sein Steuerungsvermögen zur Tatzeit beeinträchtigt war. Er wusste also, was er tat. „Derart ausgeprägte Persönlichkeitsauffälligkeiten sind therapeutisch generell schwierig zu beeinflussen“, sagt Psychiater Leygraf am Ende des Verhandlungstages. Frank S. müsste zudem bereit sein, sich helfen zu lassen. „Doch da steht der Narzissmus des Herrn S. ihm selber im Weg.“ Das Urteil soll am 1. Juli gesprochen werden. Im Höchstfall droht Frank S. eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Quellen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/reker-attentaeter-laut-gutachter-voll-schuldfaehig-a-1097771.html
http://www.n-tv.de/politik/Reker-Attentaeter-soll-lebenslang-in-Haft-article17960646.html
Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:
Rechtliche Folgen für Reker-Attentäter
Attentäter Anders Breivik verklagt Norwegen
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Gutachter über Reker-Attentäter – Er wusste, was er tat erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.