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Rechtsnews 29.02.2024 Christian Schebitz

Dürfen Gehhilfen, wie ein Rollator, im Treppenhaus abgestellt werden?

Wer auf eine Gehhilfe angewiesen ist, möchte sie möglichst in der Nähe haben. Was aber, wenn im Treppenhaus kein Platz dafür ist? Kann man den Rollator einfach dort abstellen? Oder muss er in die Wohnung getragen werden? Diese Fragen beschäftigen viele Mieter und Vermieter. Hier erfahren Sie, was das deutsche Recht dazu sagt.

Was ist eine Gehhilfe?

Eine Gehhilfe ist ein Hilfsmittel, das Menschen mit eingeschränkter Mobilität das Gehen erleichtern soll. Dazu gehören zum Beispiel Rollatoren, Gehstöcke oder Krücken. Gehhilfen sind in der Regel persönliche Gegenstände, die dem Eigentümer gehören.

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Darf ich eine Gehhilfe im Treppenhaus abstellen?

Ob man eine Gehhilfe im Treppenhaus abstellen darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen sind die Interessen des Mieters zu berücksichtigen, der auf die Gehhilfe angewiesen ist. Zum anderen sind die Interessen der Mitbewohner und des Vermieters zu berücksichtigen, die ein sicheres und ordentliches Treppenhaus erwarten.

Grundsätzlich gilt, gem. § 541 BGB,  das Gemeinschaftsflächen nicht dazu genutzt werden dürfen, um persönliche Gegenstände abzustellen. Aber: Ein Rollator darf im Treppenhaus abgestellt werden, wenn er niemanden behindert oder gefährdet. Das heißt, er muss so abgestellt werden, dass er den Fluchtweg nicht versperrt, keine Stolpergefahr darstellt und keine Schäden verursacht. Außerdem muss sie bei Bedarf jederzeit entfernt werden können.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Vermieter das Abstellen eines Rollators im Treppenhaus nicht verbieten. Er kann auch nicht verlangen, dass der Mieter einen anderen Platz für den Rollator findet oder dafür bezahlt. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2015 entschieden (BGH VIII ZR 96/14).

Was tun, wenn es Probleme gibt?

Wenn es Probleme mit dem Abstellen eines Rollators im Treppenhaus gibt, sollte man zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Man kann zum Beispiel mit dem Vermieter oder den anderen Mietern sprechen und nach einem geeigneten Platz suchen. Vielleicht gibt es einen Abstellraum oder eine Nische, die man nutzen kann.

Wenn das nicht möglich ist, kann man sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden. Dort kann man sich beraten lassen, welche rechtlichen Schritte man unternehmen kann. Möglicherweise kann man sein Recht, einen Rollator im Treppenhaus abzustellen, auch vor dem Amtsgericht einklagen.

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