Rechtsnews 25.08.2023 Alex Clodo

Schwarzfahren: Änderungen des gesetzlichen Rahmens in 2023?

Schwarzfahren ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die unberechtigte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrschein. Dies stellt in Deutschland eine Straftat dar, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Doch gibt es Bestrebungen, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren und stattdessen als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. In diesem Beitrag werden die Argumente dafür und dagegen beleuchtet und die rechtlichen Folgen einer möglichen Abschaffung des Schwarzfahrens erörtert.

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Nach einer großen Mehrheit von Rechtswissenschaftlern hätten ein Großteil der verurteilten Menschen niemals nach aktueller Rechtslage im Gefängnis landen dürfen. Für das “Erschleichen” von Leistungen gem. §265a StGB wird von der herrschenden Lehre eine Umgehung oder Ausschaltung von Sicherungsvorkehrungen. Daher wäre das bloße Rumsitzen ohne Fahrschein nicht strafbar. Die ständige Rechtsprechung ist jedoch anderer Ansicht und lässt daher den “Anschein des ordnungsgemäßen Verhaltens” für die Strafbarkeit genügen. 

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Weiterhin ist eine Änderung der Rechtsprechung nicht in Sicht. Daher hatten die Länder Berlin und Thüringen bereits 2019 im Bundesrat eine Initiative eingebracht, die jedoch zu keinem Erfolg führten. Die Länder wollten Freiheitsstrafen für das Schwarzfahren abschaffen und das Delikt lediglich nur noch als Ordnungswidrigkeit behandeln.

Warum wird das Schwarzfahren als Straftat angesehen?

Das Schwarzfahren wird in Deutschland als Erschleichen von Leistungen nach § 265a des Strafgesetzbuches (StGB) definiert. Dies bedeutet, dass jemand eine Leistung in Anspruch nimmt, ohne die dafür vorgesehene Gegenleistung zu erbringen, und dies in der Absicht tut, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Leistung besteht in diesem Fall in der Beförderung durch ein Verkehrsunternehmen, die Gegenleistung in der Entrichtung des Fahrpreises. Der Vermögensvorteil ergibt sich aus der Ersparnis des Fahrpreises.

Das Fahren ohne Fahrschein wird als Straftat angesehen, weil es einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Verkehrsunternehmens darstellt, das einen Anspruch auf den Fahrpreis hat. Zudem wird es als eine Form der Unfairness gegenüber den anderen Fahrgästen gewertet, die ihren Beitrag zum Erhalt des öffentlichen Nahverkehrs leisten. Schließlich wird es auch als eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angesehen, da es zu Konflikten zwischen den Kontrolleuren und den Schwarzfahrern kommen kann, die unter Umständen gewalttätig ausgetragen werden.

Warum wird eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens gefordert?

Die Forderung nach einer Entkriminalisierung des Erschleichen von Leistungen beruht auf verschiedenen Gründen. Zum einen wird angeführt, dass das Schwarzfahren kein schwerwiegendes Unrecht darstellt, das eine strafrechtliche Sanktion rechtfertigt. Zum anderen wird argumentiert, dass die Strafverfolgung des Schwarzfahrens unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht, sowohl für die Justiz als auch für die Verkehrsunternehmen. Zudem wird behauptet, dass die Strafverfolgung des Schwarzfahrens soziale Probleme verschärft, da viele Schwarzfahrer aus finanzieller Not oder aus psychischen Gründen handeln und durch eine Vorstrafe weitere Nachteile erleiden.

Die Befürworter einer Entkriminalisierung des Schwarzfahrens schlagen vor, das Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit zu behandeln, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Dies würde den Druck auf die Justiz verringern und den Verkehrsunternehmen mehr Spielraum bei der Gestaltung ihrer Tarife und ihrer Kontrollmaßnahmen geben. Außerdem würde es den sozialen Aspekten des Schwarzfahrens mehr Rechnung tragen und den Betroffenen mehr Möglichkeiten zur Prävention und zur Hilfe bieten.

Welche Folgen hätte eine Abschaffung des Schwarzfahrens?

Eine Abschaffung des Schwarzfahrens als Straftat hätte verschiedene Folgen für die Rechtsordnung und die Gesellschaft. Zum einen würde es eine Änderung des StGB erfordern, die möglicherweise auch andere Tatbestände des Erschleichens von Leistungen betrifft, wie zum Beispiel das unberechtigte Betreten von Kinos oder Schwimmbädern. Zum anderen würde es eine Anpassung der Bußgeldkataloge der Länder erfordern, die die Höhe und die Modalitäten der Bußgelder für das Schwarzfahren festlegen. Zudem würde es eine Neuregelung der Zuständigkeiten und der Verfahren für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfordern, die sowohl die Verwaltungsbehörden als auch die Gerichte betrifft.

Eine Abschaffung des Fahren ohne Fahrscheins als Straftat hätte auch Auswirkungen auf die Verkehrsunternehmen und die Fahrgäste. Zum einen würde es die Einnahmen der Verkehrsunternehmen verringern, da die Bußgelder niedriger ausfallen würden als die Strafen und die Eintreibung der Bußgelder schwieriger wäre. Zum anderen würde es möglicherweise das Fahrverhalten der Fahrgäste beeinflussen, da die Abschreckungswirkung einer Strafe geringer wäre als die eines Bußgeldes. Dies könnte zu einem Anstieg der Schwarzfahrerquote führen, die wiederum die Preise für die ehrlichen Fahrgäste erhöhen könnte.

Fazit

Das Fahren ohne gültigen Fahrschein ist in Deutschland eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Es gibt jedoch Stimmen, die eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens fordern und stattdessen eine Behandlung als Ordnungswidrigkeit vorschlagen. Dies hätte verschiedene rechtliche und gesellschaftliche Folgen, die sorgfältig abgewogen werden müssten. Die Frage, ob das Schwarzfahren in Deutschland abgeschafft wird, ist daher noch offen.

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Quelle:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/fahren-ohne-fahrschein-freiheitsfonds-ampelkoalition-erschleichen-265a-buschmann-gesetzesaenderung-schwarzfahren/

 

 

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